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| Forenseele | Zitat:
In meinem Fall war ja jetzt wirklich was kaputt. ABS Kabel vorn links (nicht rechts, rechts ist super...), ich verstehe nicht, wie (und vor allem wo) das schleifen kann, es liegt hinter dem Dämpfer auf direktem Wege zum Durchgang. Sonst saß es im Halter. Und eben das Traggelenk (was noch nicht hätte kaputt sein dürfen). Soweit sind das echte Mängel - darüber diskutiere ich auch nicht. Aber man hat halt regelmäßig den Eindruck, die müssten "Altautoquoten" erfüllen. Ich hatte ja auch einen, der als erheblichen Mangel die zwei eingetragenen Fahrwerke gesehen hat. Wer schreibt mir denn bitte vor, dass ich die (mit anschließender Spurvermessung) nicht willkürlich fahren kann, so wie mir (als Besitzer) es gerade passt? Darf ich mit den Rädern ja auch. Und die Borbet BS kann man auch super mit Winterreifen fahren (die Größe gibt es). edit: hälfte vergessen. Tüv gab es am ende bei einem anderen Prüfer damals mit zwei Fahrwerken, ohne Änderung, trotz der Meinung "zu tief" und ohne Mängel. Der Prüfer war aber ebenso amüsiert. Geändert von Dr.Gramot (04.11.2018 um 21:32 Uhr) | |||
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