also meiner meinung nach sind die angel eyes bei meinem polo z.B: tagfahrlicht sprich ich darf immer damit fahren, was ich auch tue, ist ja bei den BMW`s auch so.
Tagfahrlicht ist zwar keine pflicht, aber es ist erlaubt, genau so ist es erlaubt den ganzen tag über mit nebelscheinwerfern zu fahren wenn es dir spaß macht.
ÖAMTC sagt folgendes:
Zitat:
Welche Beleuchtung ist wann erlaubt?
Begrenzungslicht:
während der Dämmerung und bei Dunkelheit, aber nur zusammen mit Fernlicht, Abblendlicht oder Nebelscheinwerfern
bei Tag und guter Sicht alleine möglich
Abblendlicht ist immer erlaubt
Tagfahrlicht darf nur tagsüber, bei guter Sicht und alleine verwendet werden, niemals gemeinsam mit Abblendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfern.
Abblendscheinwerfer alleine (ohne Schlussleuchte)
Fahrzeuge, die – als Folge der „Licht-bei-Tag-Pflicht“ - so ausgeliefert oder umgebaut wurden, dass sich beim Starten automatisch die Scheinwerfer (alleine, ohne Rundumbeleuchtung) einschalten, dürfen (in Österreich) mit dieser Beleuchtung fahren. In Ländern, wo „Licht-am-Tag“ Pflicht ist, empfiehlt der ÖAMTC aber zur Vermeidung von Beanstandungen das normale Abblendlicht (mit Rundumbeleuchtung) – auch bei Tag und guter Sicht – einzuschalten.
Fernlicht ist gestattet
wenn (erlaubterweise) über 50 km/h gefahren wird und niemand geblendet wird
für optische Warnzeichen
Nebelscheinwerfer:
bei Tag und guter Sicht (alleine oder gemeinsam mit Abblendlicht)
bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen - wie etwa Dunkelheit und Dämmerung. Mit oder ohne Abblendlicht, jedenfalls aber mit „Rundumbeleuchtung“.
Nebelschlussleuchten – zusätzlich zum Abblendlicht - können verwendet werden
bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen
Parkleuchten sind erlaubt
im Ortsgebiet, um anderen Straßenbenützern das Fahrzeug während des Haltens oder Parkens erkennbar zu machen