Wenn mich mal einer anhalten sollte, warum ich mit meinem Standlicht ( Angel Eyes ) am Tag fahre und mir ein Busgeld aufdrücken will, werde ich einspruch erheben das kann ich euch sagen
Ich hoffe das war nicht ernst gemeint? Mit Standlicht zu fahren ist natürlich verboten!
Zitat:
Zitat von *j0kEr
Die ganzen neuen Fahrzeuge mit ihren Lichtsensoren fahren teilweise bei viel zu dunklen Verhältnissen noch mit Standlicht OBWOHL die Fahrer dieser Fahrzeuge per Schalter die Möglichkeit haben das Abblendlicht einzuschalten.
Mit per Lichtsensor geschaltetem Standlicht allein fährt bestimmt kein Auto!
Zitat:
Zitat von *j0kEr
Warum sollte es also für mich verboten sein am Tage mit Standlicht zu fahren, wenn es die neuen Fahrzeuge mit ihren Sensoren automatisch einschalten?!
Also zum letzten Mal, STANDLICHT ALLEIN = VERBOTEN! Da wird auch nix per Sensor geschaltet!
Diese Angel Eyes die es bei BMW gibt, haben mittlerweile oft auch die Funktion als Tagfahrlichter. Sie leuchten dann deutlich heller. Und besitzen neben der Zulassung als Standlich auch die TFL-Zulassung.
Was geht hier überhaupt ab? Ich glaube hier wird einfach mal alles über den Haufen geworfen. Standlicht, TFL - keiner weiß wovon der andere spricht! Man lese sich die Seite 3 einmal von oben nach unten durch! So ein Quark!