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| Gast |
Das Urteil find ich komisch.. oder ich les die Paragraphen falsch. Zitat:
Allein mit Standlicht zu fahren reicht da nicht, da muss schon das Fahrlicht oder bei Tag der Nebelscheinwerfer dazu. Moment? Nur während der Beleuchtungspflicht? Nein? Zitat:
Ich weiss nicht, wie die auf die idee kommen, dass man das Standlicht nur Nachts nicht alleine betreiben dürfen. Das entnehm ich der StVO anders. Oder hat das damit zu tun, dass als 1. die Beleuchtugspflicht aufgezeigt wird, dann erst der 2. Punkt mit dem Standlicht? | ||
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