Pimp my Golf Carstyling Innen und Außen für den Golf3

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Alt 20.08.2010, 14:39 #1
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Zitat:
Zitat von .arwn00R Beitrag anzeigen
Das Urteil find ich komisch.. oder ich les die Paragraphen falsch.



Beleuchtungspflicht, das bedeutet Nebel, Schnee, Regen, Dämmerung, Nacht, Wulkanausbrucht, Weltuntergan usw.
Allein mit Standlicht zu fahren reicht da nicht, da muss schon das Fahrlicht oder bei Tag der Nebelscheinwerfer dazu.
Moment? Nur während der Beleuchtungspflicht? Nein?


Das ist schlichtweg falsch. Es steht in der StVO §17, dass nur mit Begrenzungsleuichten alleine nicht gefahren werden darf, unabhängig ob Beleuchzungspflicht besteht oder nicht.

Ich weiss nicht, wie die auf die idee kommen, dass man das Standlicht nur Nachts nicht alleine betreiben dürfen.
Das entnehm ich der StVO anders. Oder hat das damit zu tun, dass als 1. die Beleuchtugspflicht aufgezeigt wird, dann erst der 2. Punkt mit dem Standlicht?
Zitat:
Zitat von pwrd111 Beitrag anzeigen
genau so seh ich das auch! und ich glaube keineswegs dass sich jeder di emühe macht zum anwalt zu gehen wegen _ 10 € _ . es wird dir jeder polizist die stvo vorlegen, und danach handeln sie.

es ist einfach unzulässig, aber wenn man auf sone "klage" beruht dann macht ihr man. ob das alles so wie dort ausgeht wage ich stark zu bezweifeln

ich klink mich hier nochmal ein und verweise auf seite 1 dieses themas, mein post, speziell den link.

der mann hat nicht einfach mal eben so klage erhoben, wegen den 10 euro, er hat zuvor das Bundesverkehrsministerium kontaktiert und genau nachgefragt, wie die beiden Absätze des Paragraphs 17 zu verstehen sind ->

kopie der antwort aus dem link:

Bundesverkehrsministerium hat folgendes geschrieben::

Sehr geehrter Herr Peuschel,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach * 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der
Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst
erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.
Nach * 17 Abs. 2 Satz 1 StVZO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht)
allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf * 17
Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht
voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht
gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z.
B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann * 17
Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit * 17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


so, daher geht eigentlich unmissverständlich hervor, dass man am Tag, wenn keine beleuchtungspflicht herrscht, mit Standlicht gefahren werden kann und darf, ich denke das Bundesverkehrsministerium wird es wohl am besten wissen.

und ich wiederhole nochmal, da die polizisten sich natürlich auf ihre auslegung des §17 berufen, man solle sich die antwort vom BVM und den Berschluss ins auto legen, wenn man vor hat mit Standlicht am tag zu fahren.


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Alt 20.08.2010, 08:03 #2
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also meiner meinung nach sind die angel eyes bei meinem polo z.B: tagfahrlicht sprich ich darf immer damit fahren, was ich auch tue, ist ja bei den BMW`s auch so.

Tagfahrlicht ist zwar keine pflicht, aber es ist erlaubt, genau so ist es erlaubt den ganzen tag über mit nebelscheinwerfern zu fahren wenn es dir spaß macht.

ÖAMTC sagt folgendes:

Zitat:
Welche Beleuchtung ist wann erlaubt?

Begrenzungslicht:
während der Dämmerung und bei Dunkelheit, aber nur zusammen mit Fernlicht, Abblendlicht oder Nebelscheinwerfern
bei Tag und guter Sicht alleine möglich
Abblendlicht ist immer erlaubt
Tagfahrlicht darf nur tagsüber, bei guter Sicht und alleine verwendet werden, niemals gemeinsam mit Abblendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfern.
Abblendscheinwerfer alleine (ohne Schlussleuchte)
Fahrzeuge, die – als Folge der „Licht-bei-Tag-Pflicht“ - so ausgeliefert oder umgebaut wurden, dass sich beim Starten automatisch die Scheinwerfer (alleine, ohne Rundumbeleuchtung) einschalten, dürfen (in Österreich) mit dieser Beleuchtung fahren. In Ländern, wo „Licht-am-Tag“ Pflicht ist, empfiehlt der ÖAMTC aber zur Vermeidung von Beanstandungen das normale Abblendlicht (mit Rundumbeleuchtung) – auch bei Tag und guter Sicht – einzuschalten.
Fernlicht ist gestattet
wenn (erlaubterweise) über 50 km/h gefahren wird und niemand geblendet wird
für optische Warnzeichen
Nebelscheinwerfer:
bei Tag und guter Sicht (alleine oder gemeinsam mit Abblendlicht)
bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen - wie etwa Dunkelheit und Dämmerung. Mit oder ohne Abblendlicht, jedenfalls aber mit „Rundumbeleuchtung“.
Nebelschlussleuchten – zusätzlich zum Abblendlicht - können verwendet werden
bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen
Parkleuchten sind erlaubt
im Ortsgebiet, um anderen Straßenbenützern das Fahrzeug während des Haltens oder Parkens erkennbar zu machen
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Alt 20.08.2010, 08:04 #3
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Zitat:
also meiner meinung nach sind die angel eyes bei meinem polo z.B: tagfahrlicht sprich ich darf immer damit fahren, was ich auch tue, ist ja bei den BMW`s auch so.

was bei bmw erlaubt ist muss nicht bei dir auch erlaubt sein! ausserdem ist es dort auch nur begrenzungs / standlicht ! also auch untersagt! und schonmal dir prüfzeichen auf deinem scheinwerfer angeguckt? zeig mir mal welches dort deine "angel eyes" als tagfahrlicht zulassen Oo


Zitat:
genau so ist es erlaubt den ganzen tag über mit nebelscheinwerfern zu fahren wenn es dir spaß macht.

in DE nicht!
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Alt 20.08.2010, 08:25 #4
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Schalten sich deine Angel Eyes beim Starten des Motors automatisch auf ein?
Dann hast TFL. Kann ja sein, dass dein Polo das kann.
Wenn du deine Angel Eyes aber nur durch das Umlegen des Schalters auf "Standlicht"!!! einschaltest, dann ist das nicht erlaubt.

Und wir dürfen hier nicht mit NSW fahren.

Man, was für eine Diskussion hier, die an der Tatsache nichts ändert.
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Alt 20.08.2010, 08:30 #5
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Zitat:
Schalten sich deine Angel Eyes beim Starten des Motors automatisch auf ein?
ein 6n2 ? kann er höchstens das standlicht auf den tagfahrlicht pin gelegt haben ... ohne prüfzeichen ist es aber untersagt. ist einfach so. und dann noch bei den scheinwerfern mit sicherheit nicht legal: -DEPO Angel Eyes Scheinwerfer Chrom

es ist ja egal was jeder macht, aber den tatsachen sollte man schon treu bleiben ._.
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Alt 20.08.2010, 09:03 #6
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Zitat:
Zitat von pwrd111 Beitrag anzeigen
ein 6n2 ? kann er höchstens das standlicht auf den tagfahrlicht pin gelegt haben ... ohne prüfzeichen ist es aber untersagt. ist einfach so. und dann noch bei den scheinwerfern mit sicherheit nicht legal: -DEPO Angel Eyes Scheinwerfer Chrom

es ist ja egal was jeder macht, aber den tatsachen sollte man schon treu bleiben ._.
bei mir schalteten sich die ringe bei normaler rundumbeleuchtung ein, polizei hat mich schön öfter aufgehalten und nichts gesagt.

Bei uns in österreich ist das nicht so streng.

Solange du nicht das Fernlicht und/oder die nebelschlussleuchte eingeschalten hast, ist bei uns alles erlaubt. (LED Angel eyes natürlich nicht)
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Alt 20.08.2010, 09:18 #7
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Zitat:
bei mir schalteten sich die ringe bei normaler rundumbeleuchtung ein, polizei hat mich schön öfter aufgehalten und nichts gesagt.
sagt aber nicht aus dass es a) legal ist und b) deine angel eyes als "tagfahrlicht" zugelassen sind.


die prüfzeichen sind innerhalb der EU pflicht! ob da jetzt einer was sagt oder nicht ist egal. also bitte keine halbwahrheiten hier einbringen. nicht persönlich nehmen, nur dann gehts wieder von vorne los '-'
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Alt 20.08.2010, 09:48 #8
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so, ich wollte jetzt auch nochmal was nützliches einbringen.
da wir alle (korrigiert mich, wenn ich falsch liege) wohl keine juristen im gebiet straßenverkehr sind, hab ich mich mal in einem juristen-forum umgesehen.

dort kam diese diskusion auch auf und wurde vom 15.11.2005 bis 23.08.2007 (auf unglaublichen 2 seiten ) diskutiert.

ich gebe euch mal den link, dann könnt ihr euch es selbst durchlesen

§17 Abs.2 STVO - Fahren mit Standlicht verboten? - Jurathek Forum

das abschließende kommentar fand ich persönlich sehr interessant.

gruß Julian
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Alt 20.08.2010, 12:21 #9
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Zitat:
Zitat von SPN-JS*** Beitrag anzeigen
so, ich wollte jetzt auch nochmal was nützliches einbringen.
da wir alle (korrigiert mich, wenn ich falsch liege) wohl keine juristen im gebiet straßenverkehr sind, hab ich mich mal in einem juristen-forum umgesehen.

dort kam diese diskusion auch auf und wurde vom 15.11.2005 bis 23.08.2007 (auf unglaublichen 2 seiten ) diskutiert.

ich gebe euch mal den link, dann könnt ihr euch es selbst durchlesen

§17 Abs.2 STVO - Fahren mit Standlicht verboten? - Jurathek Forum

das abschließende kommentar fand ich persönlich sehr interessant.

gruß Julian

Wenn man nun nach dem letzten Betrag geht, der alles recht gut zsuammengefasst hat, (ich habe mir natürlich alles vorher durchgelesen) ist das fahren mit Standlicht erlaubt, solange keine BELEUCHTUNGSPFLICHT besteht. So wie in dem Beschluss beschrieben, den ich im Beitrag #38 gepostet habe.

Und nun nochmal damit hier das alle verstehen: (so habe ich das schlussendlich verstanden)
Das Fahren mit Standlicht ist erlaubt, wenn die sonne einem mega auf n Kopf knallt. Verboten ist es aber doch bei Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, wie in § 17 StVO beschrieben.

Mfg
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Alt 20.08.2010, 12:39 #10
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hi

am besten ist du kaufst dir die hella angel eyes

die angel eyes bei den scheinwerfern sind in LED leuchten so wie die angel eyes

bei den bmw´s also bläulicher

und warum sollte es nicht erlaubt sein mit dennen nur zu fahren

stört keinen und die bmw fahrer habens ja auch und fahren so damit

sollte eigentlich kein problem sein.

mfg




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Alt 20.08.2010, 12:46 #11
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http://www.parts4vws.com/images/parts/golf3_celis_2.jpg

so sehen die aus da kannst dir gleich ein xenon kit einbauen

mfg
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Alt 20.08.2010, 16:43 #12
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Habe Angel Eyes von Sonar und dort musste ich von den Standlichtringen die Kabel zum Licht anzapfen, da sonst das Standlicht (Ringe) nicht an gehen würden. Allerdings darf man so etwas auch nicht, da man etwas verändert hat und die Betriebserlaubnis der Scheinwerfer erlischt. Hab ich Recht?
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Alt 20.08.2010, 16:45 #13
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Zitat:
Zitat von GT_Variant Beitrag anzeigen
Habe Angel Eyes von Sonar und dort musste ich von den Standlichtringen die Kabel zum Licht anzapfen, da sonst das Standlicht (Ringe) nicht an gehen würden. Allerdings darf man so etwas auch nicht, da man etwas verändert hat und die Betriebserlaubnis der Scheinwerfer erlischt. Hab ich Recht?


da hast du recht
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Alt 20.08.2010, 14:44 #14
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Also ganz easy wenn ich das aus dem beitrag oben richtig verstehe von Mortiferus. Du darfst am hellichten Tage mit Standlicht fahren, sobald es die Beleuchtungsverhältnisse erfordern muss das Ablendlicht mit an sein sonst machste dich strafbar.
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Alt 20.08.2010, 16:18 #15
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Zitat:
Zitat von GTI-Style Beitrag anzeigen
Also ganz easy wenn ich das aus dem beitrag oben richtig verstehe von Mortiferus. Du darfst am hellichten Tage mit Standlicht fahren, sobald es die Beleuchtungsverhältnisse erfordern muss das Ablendlicht mit an sein sonst machste dich strafbar.
Da verweise ich dich mal auf meinen Betrag #48. Da habe ich das so unkompliziert wie möglich hingeschrieben. (letzter Satz)

Damit sollte dsa thema endlich geklärt sein.
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Alt 20.08.2010, 14:45 #16
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hey leute

voll org das die bei euch in Deutschland so org drauf sind die Beamte

ich dachte das bei euch in sachen tuning die angelegenheiten chilliger sind

bei uns ins Österreich sagens nichts wegen angel eyes voll org

mfg
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Alt 21.08.2010, 08:48 #17
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Gut, dann weiß ich bescheid =)
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