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| Frischling |
so, ich wollte jetzt auch nochmal was nützliches einbringen. da wir alle (korrigiert mich, wenn ich falsch liege) wohl keine juristen im gebiet straßenverkehr sind, hab ich mich mal in einem juristen-forum umgesehen. dort kam diese diskusion auch auf und wurde vom 15.11.2005 bis 23.08.2007 (auf unglaublichen 2 seiten ) diskutiert.ich gebe euch mal den link, dann könnt ihr euch es selbst durchlesen §17 Abs.2 STVO - Fahren mit Standlicht verboten? - Jurathek Forum das abschließende kommentar fand ich persönlich sehr interessant. gruß Julian | |||
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