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Alt 03.05.2010, 21:11 #5
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Zitat:
Zitat von AgentBRD Beitrag anzeigen
Ja, das ist korrekt. Siehe hierzu §42 StVZO, erster Absatz

maximale absolute Anhängelast für das Fahrzeug wären 624 kg, die du aber nicht nutzen darfst, da damit das zGG überschritten wird.
So wie ich das verstanden habe,darf ich die 550kg ungebremst Anhängen und ZUSÄTZLICH noch 527kg "in Kofferraum" laden.(Mal ohne berücksichtigung der Stützlast).

Seh ich das richtig?
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