Ja, das ist korrekt. Siehe hierzu §42 StVZO, erster Absatz
maximale absolute Anhängelast für das Fahrzeug wären 624 kg, die du aber nicht nutzen darfst, da damit das zGG überschritten wird.
So wie ich das verstanden habe,darf ich die 550kg ungebremst Anhängen und ZUSÄTZLICH noch 527kg "in Kofferraum" laden.(Mal ohne berücksichtigung der Stützlast).
Die Rechtslage ist eindeutig: (Das Zitat ist auf das konkret genannte Fahrzeug hin passend gekürzt)
Zitat:
Zitat von §42 StVZO
§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei Personenkraftwagen [...] und Lastkraftwagen, [...] weder das zulässige Gesamtgewicht, des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Die Anhängelast [...] darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.
Das heißt: Dein Anhänger darf maximal das zGG des Zugfahrzeugs erreichen. Also 1700 kg.
Eingeschränkt wird dies durch die maximal zulässige, fahrzeugspezifische Anhängelast, die sich aus den Daten des Fahrzeugs ergibt. Das sind 624 kg.
Das ergibt sich wie folgt: Leermasse ist Leergewicht plus Fahrer (pauschal 75 kg). Also 1173+75= 1.248 [kg]. Davon die Hälfte ergeben die 624 kg.
Du darfst das Zugfahrzeug also bis 1.700 kg vollpacken und dazu 624 kg hintenran hängen. Das ist das Maximum. Soweit die Theorie.
Jetzt kommt aber noch das große ABER: Wie der Zufall so will, steht bei mir auch noch so ein Passat und aus dem Schein entnehme ich eine maximale - vom Hersteller freigegebene - Anhängelast von 550 kg. Also genauso, wie bei dir. Das wäre ein fahrzeugspezifisches Ausschlusskriterium. Ich dürfte maximal 550 kg anhängen, ebenso, wie dein Passat.
Also 1700kg für das Zugfahrzeug, 550 kg der Anhänger, gesamt 2,25 t. Da ist für den Passat Schluss.
Alles klar?
Zitat:
Zitat von Fabikiller
So wie ich das verstanden habe,darf ich die 550kg ungebremst Anhängen und ZUSÄTZLICH noch 527kg "in Kofferraum" laden.(Mal ohne berücksichtigung der Stützlast).