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Alt 03.05.2010, 20:48 #1
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Standard Wieviel darf ich anhängen?

Hallo,

ich habe zuhause noch einen VW Passat 35i mit Anhängerkupplung.
Der hat 1173kg Leergewicht.
Nun steht bei zulässiges Gesamtgewicht 1700kg.

Darf ich jetzt nur 527kg anhängen?

Sprich ich darf nichmal nen vollbeladenen 750kg hänger anhängen?

Wäre euch sehr dankbar.

mfg


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Alt 03.05.2010, 20:58 #2
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Wie meinst du das jetzt,
bezogen auf den neuen EU Führerschein oder wie?


mfg
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Alt 03.05.2010, 21:02 #3
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Ne hab gemeint wieviel man an das Auto anhängen darf.

Habe aber gelesen.

Anhänger mit Bremse -> 1200kg
Anhänger ohne Bremse ->550kg

Wollen im Sommer nen Motorradanhänger für 3 Motorräder anhängen und damit in Urlaub fahren.

Das müsste mit den 550 so ca hinkommen .

Darf ich jetzt zusätzlich noch 527kg ins Auto laden?
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Alt 03.05.2010, 21:04 #4
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Must von der gesamten Zuladung die Stützlast abziehen, das darfst du dan noch zuladen.
Das müssten dan beim Passat 75 Kg sein wenn mich nicht alles täuscht.

mfg
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Alt 03.05.2010, 21:08 #5
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Zitat:
Zitat von Fabikiller Beitrag anzeigen
Darf ich jetzt nur 527kg anhängen?
Ja, das ist korrekt. Siehe hierzu §42 StVZO, erster Absatz

maximale absolute Anhängelast für das Fahrzeug wären 624 kg. Der 750 kg-Anhänger darf also in keinem Falle voll beladen werden.

Pb du nun 527 kg in den Kofferraum lädst oder (inklusive Anhängergewicht) hinten anhängst, spielt allerdings bei deinen Verhältnissen keine Rolle. Die Last darf natürlich auch verteilt werden.

Fazit: Dein gesamtes Gespann darf die Masse von 2.324 kg nicht überschreiten. Davon entfallen 1,7t auf das Zugfahrzeug und 624kg auf den Anhänger.

Geändert von AgentBRD (03.05.2010 um 21:38 Uhr)
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Alt 03.05.2010, 21:09 #6
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Bei Stützlast steht "-"

Aber Theoretisch könnte ich nen Hänger mit 1200kg(Gebremster) und mit dem Auto nen gesamtgewicht von 1700kg haben?

Dann würde ich alles zusamm 2,9t wiegen.

Das Teil hat 90PS.

Damit will ich auch nich nen pass hochfahren ^^.

Wie ist das jetzt,wenn ich nen Motorradanhänger mit 3 Motorrädern anhäng,welcher ungebremst ist und eine zulässige gesamtmasse von 750kg hat(Welcher ich nur fahren darf) und im Fahrzeugschein 550kg ungebremst steht.Darf ich den dann anhänger?Auch wenn der Hänger mit beladung nur 550kg wiegt?

bzw wie müsste ich der Rennleitung das beweisen?
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Alt 03.05.2010, 21:11 #7
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Zitat:
Zitat von AgentBRD Beitrag anzeigen
Ja, das ist korrekt. Siehe hierzu §42 StVZO, erster Absatz

maximale absolute Anhängelast für das Fahrzeug wären 624 kg, die du aber nicht nutzen darfst, da damit das zGG überschritten wird.
So wie ich das verstanden habe,darf ich die 550kg ungebremst Anhängen und ZUSÄTZLICH noch 527kg "in Kofferraum" laden.(Mal ohne berücksichtigung der Stützlast).

Seh ich das richtig?
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Alt 03.05.2010, 21:18 #8
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Stützlast steht an der Kuplung selber.
Könnte ja z.b. sein das der wagen aufgelastet ist dan hast du ne höhere Stützlast.
Das mit mit dem Anhänger ist immer so ne Sache mit der Gesamtlast.
Normal darfst du das schon nur wenn du an blöde Bullen gerähtst, hast schon nen Prob.
Nicht alle Wagen haben ne Mobile Wage dabei und wenn dem so ist das sie Zweifel an der Gesamtlast haben halten die dich fest bis sie dich gewogen haben.
Gut anhaben können sie dir nichts, aber die gewartete Zeit gibt dir keiner zurück.


mfg
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Alt 03.05.2010, 21:21 #9
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Okay.

Also ich sag mal wegen nen paar kg vom anhänger,die zuviel sein könnten, werden die nichts sagen oder?

Aber das Problem ist ja das ich dann komplett nix mehr in Kofferraum laden darf oder?
Darf ich überhaupt dann noch 4 Personen mitnehmen?
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Alt 03.05.2010, 21:21 #10
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Stopp, stopp, stopp.

Die Rechtslage ist eindeutig: (Das Zitat ist auf das konkret genannte Fahrzeug hin passend gekürzt)
Zitat:
Zitat von §42 StVZO
§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen

(1) Die gezogene Anhängelast darf bei Personenkraftwagen [...] und Lastkraftwagen, [...] weder das zulässige Gesamtgewicht, des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Die Anhängelast [...] darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.
Das heißt: Dein Anhänger darf maximal das zGG des Zugfahrzeugs erreichen. Also 1700 kg.
Eingeschränkt wird dies durch die maximal zulässige, fahrzeugspezifische Anhängelast, die sich aus den Daten des Fahrzeugs ergibt. Das sind 624 kg.
Das ergibt sich wie folgt: Leermasse ist Leergewicht plus Fahrer (pauschal 75 kg). Also 1173+75= 1.248 [kg]. Davon die Hälfte ergeben die 624 kg.

Du darfst das Zugfahrzeug also bis 1.700 kg vollpacken und dazu 624 kg hintenran hängen. Das ist das Maximum. Soweit die Theorie.

Jetzt kommt aber noch das große ABER: Wie der Zufall so will, steht bei mir auch noch so ein Passat und aus dem Schein entnehme ich eine maximale - vom Hersteller freigegebene - Anhängelast von 550 kg. Also genauso, wie bei dir. Das wäre ein fahrzeugspezifisches Ausschlusskriterium. Ich dürfte maximal 550 kg anhängen, ebenso, wie dein Passat.

Also 1700kg für das Zugfahrzeug, 550 kg der Anhänger, gesamt 2,25 t. Da ist für den Passat Schluss.


Alles klar?

Zitat:
Zitat von Fabikiller Beitrag anzeigen
So wie ich das verstanden habe,darf ich die 550kg ungebremst Anhängen und ZUSÄTZLICH noch 527kg "in Kofferraum" laden.(Mal ohne berücksichtigung der Stützlast).

Seh ich das richtig?
Ja, genau - absolut richtig.





Geändert von AgentBRD (03.05.2010 um 21:47 Uhr)
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Alt 03.05.2010, 21:24 #11
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Du hattest deinen Beitrag editiert nachdem ich ihn Zitiert habe wie du siehst.

Aber wenn das zGG nicht höher als 1700kg sein darf,wieso steht dann damit man mit dem Fahrzeug einen gebremsten Hänger mit 1200kg anhängen darf?
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Alt 03.05.2010, 21:41 #12
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Die für Ihr Fahrzeug zulässigen Anhängelasten finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren, und zwar:
Im Fahrzeugschein:
gebremste Anhängelast unter Nummer 28
ungebremste Anhängelast unter Nummer 29


In der Zulassungsbescheinigung Teil I:
gebremste Anhängelast unter 0.1
ungebremste Anhängelast unter 0.2

Zu beachten ist, dass unter Nummer 33 (Bemerkungen) oft noch eine Erhöhung eingetragen ist,
oder wenn nicht, eingetragen werden kann. Diese Lasterhöhung ist dann in der Regel mit einer
Steigungsbegrenzung verbunden, was in entsprechenden Regionen zu beachten ist.

Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gewichte, dürfen nicht überschritten werden. Das heißt aber nicht, wenn z.B. Ihre Anhängelast 1000 kg beträgt, dass Sie dann nicht auch einen
1300 kg Anhänger ziehen dürfen. Sie dürfen in diesen Anhänger dann nur 300 kg weniger Nutzlast
transportieren.

Stützlasten am Fahrzeug und am Anhänger müssen nicht unbedingt gleich sein, Sie dürfen jedoch
die jeweils niedrigere Stützlast nicht überschreiten.
Die max. Stützlast ist nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt, sondern es befinden sich
Stützlastschilder am Zugfahrzeug und am Anhänger.
Am PKW befindet sich das Stützlastschild in der Regel innen am Heckblech, oder auch an
der Heckklappe. Es gibt aber auch findige Monteure, die gute Verstecke für solch ein Schild
gefunden haben, da haben Sie dann sicherlich viel Spaß beim Suchen.

Fahrzeugschein

Zulassungsbescheinigung I

1. Anhängelast (§ 42 StVZO)

Die gezogene Anhängelast bei Krafträdern, Pkw und Lkw darf weder das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert überschreiten.

Hinter Krafträdern und Pkw's dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat. Die Anhängelast darf dann höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

(Leergewicht Zugwagen + 75 kg)
Also Anhängelast = ——————————————— = max. 750 kg
2

Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert. Aus den Erläuterungen des
Bundesverkehrsministeriums ist aber zu entnehmen, dass die am Anhänger zu messende Achslast
im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3)
zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies,
wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des
Zugwagens ist. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag der
Stützlast größer als die Anhängelast sein. Das resultiert aus der obigen Definition und
ist so auch vom Bundesverkehrsministerium bestätigt worden.
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Alt 03.05.2010, 21:50 #13
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Also ganz kurz und knapp und nur auf den vorliegenden Fall übertragen:

Dieser Passat darf bis 1.700 kg vollgepackt werden und man darf dann zusätzlich noch ungebremste 550 kg anhängen.
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Alt 03.05.2010, 21:55 #14
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Zitat:
Zitat von AgentBRD Beitrag anzeigen
Also ganz kurz und knapp und nur auf den vorliegenden Fall übertragen:

Dieser Passat darf bis 1.700 kg vollgepackt werden und man darf dann zusätzlich noch ungebremste 550 kg anhängen.
genau so siehts aus
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Alt 03.05.2010, 22:10 #15
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Zitat:
Zitat von AgentBRD Beitrag anzeigen
Also ganz kurz und knapp und nur auf den vorliegenden Fall übertragen:

Dieser Passat darf bis 1.700 kg vollgepackt werden und man darf dann zusätzlich noch ungebremste 550 kg anhängen.
Also doch so wie ich vermutet habe?
Definitiv?
Also Passat inkl Beladung im Kofferraum = 1700kg + nen Anhänger 550kg.also Gesamtgewicht 2250kg?
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Alt 03.05.2010, 22:18 #16
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Zitat:
Zitat von Fabikiller Beitrag anzeigen
Also doch so wie ich vermutet habe?
Definitiv?
Also Passat inkl Beladung im Kofferraum = 1700kg + nen Anhänger 550kg.also Gesamtgewicht 2250kg?
genau so...
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Alt 03.05.2010, 22:23 #17
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Ich kann das irgendwie nicht aus deinem Text herraus lesen?
Und stimmt das denn auch wirklich?
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Alt 03.05.2010, 22:38 #18
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Zitat:
Zitat von AgentBRD Beitrag anzeigen
Also ganz kurz und knapp und nur auf den vorliegenden Fall übertragen:

Dieser Passat darf bis 1.700 kg vollgepackt werden und man darf dann zusätzlich noch ungebremste 550 kg anhängen.
Zitat:
Zitat von Fabikiller Beitrag anzeigen
Ich kann das irgendwie nicht aus deinem Text heraus lesen?
Und stimmt das denn auch wirklich?
Nein - haben wir uns gerade verschwörerisch ausgedacht.

Ja-haa - das stimmt. Wenn du uns nicht glaubst, lies dir den Paragraphen durch.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_42.php
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Alt 03.05.2010, 22:56 #19
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Aufpassen müsst ihr wie folgt: Die Stützlast geht in das GG des Zugfahrzeugs ein. Das bedeutet, wenn der Anhänger mit 50kilo auf die Kupplung drückt, dann gehen die von der Zuladung ab. Du darfst also den Passt nicht mehr mit 527 sondern nur noch mit 477Kg beladen. Davon gehen dann noch ein paar Sonderausstattungen ab und dann bleibt nicht mehr viel übrig, wenn du die Insassen rechnest.

Wenn es hart auf hart kommt, darfst du den Tank nicht mehr vollmachen.

Die Hauptbeschränkung in der Anhängelast kommt übrigens von einer gerne verkannten Bestimmung in der StVZO. Demnach muss ein bestimmter Anteil des Gesamtgewicht des Zuges auf der Antriebsachse liegen. Das müssen mindestens 25 oder bei 3 Achsen 33% sein. Deshalb dürfen Allradautos deutlich mehr ziehen, weil die zwei angetriebene Achsen haben. Bei 25% kommst du u.U. bei nasser, rutschiger Fahrbahn und Steigungen von >15% mitunter schon in Schwierigkeiten. Anfahren ist dann fallweise nicht mehr sicher möglich.

Wolfgang
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Alt 04.05.2010, 05:25 #20
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tipp: geh in ne fahrschule und frag nach dann weist du es zu 100%






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