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Alt 04.05.2010, 19:04 #21
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Zitat:
Zitat von wolfi71 Beitrag anzeigen
Aufpassen müsst ihr wie folgt: Die Stützlast geht in das GG des Zugfahrzeugs ein. Das bedeutet, wenn der Anhänger mit 50kilo auf die Kupplung drückt, dann gehen die von der Zuladung ab. Du darfst also den Passt nicht mehr mit 527 sondern nur noch mit 477Kg beladen. Davon gehen dann noch ein paar Sonderausstattungen ab und dann bleibt nicht mehr viel übrig, wenn du die Insassen rechnest.

Wenn es hart auf hart kommt, darfst du den Tank nicht mehr vollmachen.


Wolfgang
Danke für die deutlichen Worte , ich wußte nicht genau wie ich mich ausdrücken sollte.
Genau so ist es.

mfg benni


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Alt 04.05.2010, 21:50 #22
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wenn der mopedanhänger gebremst ist, wovon ich ausgehe, wenn Du 3 Motorräder damit transportieren kannst, wo ist das Problem? Zulässige Anhängelast von 1200kg (gebremst) wird damit nicht überschritten, eigentlich sind 1250 kg bei z.B. 50kg Stützlast, die vom GG des Zugfahrzeugs abgezogen werden.
Wenn das Zugfahrzeug überlastet wird mit Personen und Gepäck, pack halt das schwere Zeug in einen großen Sack und mit auf den Hänger...
Hast Du denn schon mal einen Passat mit Wohnwagen gesehen... ich schon... erlaubt.... why not?

edit... hab grad das mit dem Führerschein gelesen...und ungebremst...wie willst du 3 motorräder +Hänger auf 550kg "drücken" Sind die Kisten wirklich so leicht? Irgendwelche crossmopeds?.... so ein mist aber auch, mit den neuen Fleppen kenn ich mich zu wenig aus...kannste Dir nicht einen gebremsten 750kg-Hänger besorgen?
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Alt 04.05.2010, 22:10 #23
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Ich hab die letzte Seite jetzt nicht gelesen, aber folgendes zum Anhänger:

Du darfst mit einem auflaufgebremsten Anhänger max. 3500kg (max. Gesamtgewicht Auto + max. Gesamtgewicht Anhänger) fahren. Es ist jedoch weniger, wenn die maximale Anhängelast des Autos zu klein für den vollen Anhänger ist.

Das max. Gesamtgewicht vom Auto bezieht sich NUR aufs Auto.

Die Stützlast ist jene Last, die der Hänger auf die Kupplung ausüben sollte, damit die optimalen Fahreigenschaften und die maximale Sicherheit gegeben sind.
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Alt 05.05.2010, 09:22 #24
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Ja die motorräder sind recht leicht.alle 3 sollten ca 400kg wiegen.der Hänger laut Internet 160.
Dann würds passen.
Kennt jemand den Hänger von Polo-Motorrad?
Die verleihen doch solche?was sind das für welche und was kosten die am Tag?
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Alt 05.05.2010, 15:10 #25
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och menno... ich glaub zwar nicht, daß Polo die Anhänger vermietet, aber wnn Du das weißt, fahr halt einfach mal hin und frage nach. Besser: Gelbe Seiten, Anhängervermietung. Es muß sich doch ein passabler Pritzschen-Hänger mit 750kg und gebremst finden lassen.Dazu gibts auch passende Schienen und Gurte zum mopped-Transport, wenigstens bei einer ordentlichen Vermietung...oder halt ein Mopped-Hänger.... Oder darfst Du nur 750kg ungebremst fahren.... sorry-wie gesagt keine Ahnung mit den neuen FS... Ich hab mal nen Pferdeanhänger übers Wochenende gemietet... für 20 €!
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Alt 05.05.2010, 16:18 #26
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Ich darf einen Hänger der Einachsig ist mit max. 750kg Ziehen.

Gebremst oder ungebremst spielt keine Rolle.

So einer wäre gut:

http://www.rentinorio.de/mieten/fahr...%A4nger:+.html

10€ Am tag wär auch super.

Jedoch steht der Hänger einige hundert km weg.

Edit:

Mal ne Frage.

Dürft ich jetzt nen Hänger,der Einachsig ist,Auflaufgebremst ist und zugelassen bis z.B. 1200kg ist ziehen,wenn ich ihn nur (inkl Eigengewicht) auf 750kg habe?

Geändert von Fabikiller (05.05.2010 um 17:31 Uhr)
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Alt 05.05.2010, 18:18 #27
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Zitat:
Zitat von Fabikiller Beitrag anzeigen
Ich darf einen Hänger der Einachsig ist mit max. 750kg Ziehen.
Richtig. Aber auch Tandemanhänger sind möglich, sofern die beiden Aschesn nicht mehr als einen Meter Abstand haben.

Theoretisch (und die Stützlast außen vor lassend) dürftest du auch Anhänger bis zu einem zGG von 1750 kg bewegen - das geht aus der Fahrerlaubnisverordnung hervor (FEV, §6, Absatz 1). Aber wollen wir das mal nicht verkomplizieren.

Zitat:
Gebremst oder ungebremst spielt keine Rolle.
Richtig! Dir Führerscheinklasse kümmert es nicht, ob der Anhänger gebremst ist oder nicht.

Zitat:
Dürft ich jetzt nen Hänger, der einachsig [und] auflaufgebremst ist und zugelassen bis z.B. 1200kg, ziehen, wenn ich ihn nur (inkl Eigengewicht) auf 750kg habe?
Ja! Sofern das Zugfahrzeug hat ein zGG von 1200 kg inne hat und der Teil über 1200 kg nicht größer als 100 kg ausfällt, ist das in Ordnung..
Das Zugfahrzeug muss natürlich auch darauf ausgelegt sein, solche Lasten zu ziehen.
Die Stützlast geht in die das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs ein.

Für die Fingerwedler, die nun behaupten wollen "Stimmt ja gar nicht!": Bitte erst FEV §6 durchlesen, dann losschimpfen.
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Alt 05.05.2010, 19:59 #28
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Der Passat darf einen gebremsten Hänger bis zu 1200kg ziehen.

Also wäre das beste was ich machen könnte einen Auflaufgebremsten Hänger zu mieten,der zGG 1200kg hat und diesen dann mit den Motorrädern so befüllen das er maximal 750kg hat oder?
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Alt 05.05.2010, 20:22 #29
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Zitat:
Zitat von Fabikiller Beitrag anzeigen
Der Passat darf einen gebremsten Hänger bis zu 1200kg ziehen.

Also wäre das beste was ich machen könnte einen Auflaufgebremsten Hänger zu mieten,der zGG 1200kg hat und diesen dann mit den Motorrädern so befüllen das er maximal 750kg hat oder?
Mehr noch: Du darfst selbst mit Führerschein Klasse B einen Anhänger bewegen, der bspw 1200 kg inne hat und auch entsprechend beladen ist. Dein Zugfahrzeug muss aber mindestens dasselbe zGG aufweisen. Dein gesamter Zug darf aber nicht mehr als 3,5t wiegen.

=> FEV §6 - steht alles drin.


Um ganz genau zu sein: Der Anhänger darf mit seinem zGG die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Und die Leermasse deines Passats sind 1.248 kg (Leergewicht plus Fahrer [75 kg]).
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Alt 06.05.2010, 20:08 #30
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Also nochmal zusammen gefasst:

Der Passat darf aus technischer Sicht: 550Kg ungebremst und 1200kg gebremst ziehen.
Das ist die Anhängelast laut Fahrzeugschein. Gemeint ist damit das TATSÄCHLICHE Gewicht des Anhängers abzüglich Stützlast. Das zGG des Anhängers spielt hierbei keine Rolle.

Für den Führerschein Klasse B gilt. Anhänger bis 750kg zGG oder Anhänger über 750kg zGG, wenn das zGG. Anhängers kleiner als die Leermasse des Autos und die zGG von Auto und Anhänger kleiner als 3,5t sind. Die Anhängelasten des Fahrzeugs sind weiterhin zu berücksichtigen.

MfG




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Alt 06.05.2010, 22:20 #31
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mal ne kleine Zwischenfrage für die rechtlich bewanderten ;-)

es gibt doch neuerdings diese zweiachsigen Anhänger mit Drehschemel z.B. zum Transport von Lichtmasten oder zwei Autos hintereinander. Die hab ich schon öfter hinter Transportern gesehen, also ganz normal mit Kugelkopf, kein Zugmaul. Darf man die mit einem C1 (171) bzw. C1E bzw. CE/79(C1E>12000kg, L<=3) -Führerschein fahren?
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Alt 11.05.2010, 00:31 #32
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Zitat:
Zitat von HPH Beitrag anzeigen
es gibt neuerdings diese zweiachsigen Anhänger mit Drehschemel. Die hab ich schon öfter hinter Transportern gesehen, also ganz normal mit Kugelkopf, kein Zugmaul. Darf man die mit einem C1 (171) bzw. C1E bzw. CE/79(C1E>12000kg, L<=3) -Führerschein fahren?
Ja, natürlich! EG-Recht macht's möglich.

Theoretisch darf man solche Anhänger auch an den PKW hängen, praktisch gibt es aber keine Anhänger dieser Bauart, die nur für solch geringe zGG ausgelegt sind. Aber es wäre theoretisch möglich.
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Alt 11.05.2010, 14:49 #33
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Ha.... aber ob ich´s könnte...also rückwärts z.B.

Naja, nach der übernächsten Führerscheinreform dürfen dann vielleicht alle mit dem alten 3er FS einen 60t-Megaliner fahren... Wegen Besitzstandswahrung oder so

Aber das Thema ist schon lange abedriftet...lassen wirs dabei


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