Aufpassen müsst ihr wie folgt: Die Stützlast geht in das GG des Zugfahrzeugs ein. Das bedeutet, wenn der Anhänger mit 50kilo auf die Kupplung drückt, dann gehen die von der Zuladung ab. Du darfst also den Passt nicht mehr mit 527 sondern nur noch mit 477Kg beladen. Davon gehen dann noch ein paar Sonderausstattungen ab und dann bleibt nicht mehr viel übrig, wenn du die Insassen rechnest.
Wenn es hart auf hart kommt, darfst du den Tank nicht mehr vollmachen.
Die Hauptbeschränkung in der Anhängelast kommt übrigens von einer gerne verkannten Bestimmung in der StVZO. Demnach muss ein bestimmter Anteil des Gesamtgewicht des Zuges auf der Antriebsachse liegen. Das müssen mindestens 25 oder bei 3 Achsen 33% sein. Deshalb dürfen Allradautos deutlich mehr ziehen, weil die zwei angetriebene Achsen haben. Bei 25% kommst du u.U. bei nasser, rutschiger Fahrbahn und Steigungen von >15% mitunter schon in Schwierigkeiten. Anfahren ist dann fallweise nicht mehr sicher möglich.
Aufpassen müsst ihr wie folgt: Die Stützlast geht in das GG des Zugfahrzeugs ein. Das bedeutet, wenn der Anhänger mit 50kilo auf die Kupplung drückt, dann gehen die von der Zuladung ab. Du darfst also den Passt nicht mehr mit 527 sondern nur noch mit 477Kg beladen. Davon gehen dann noch ein paar Sonderausstattungen ab und dann bleibt nicht mehr viel übrig, wenn du die Insassen rechnest.
Wenn es hart auf hart kommt, darfst du den Tank nicht mehr vollmachen.
Wolfgang
Danke für die deutlichen Worte , ich wußte nicht genau wie ich mich ausdrücken sollte.
Genau so ist es.