Ja, das ist korrekt. Siehe hierzu §42 StVZO, erster Absatz
maximale absolute Anhängelast für das Fahrzeug wären 624 kg. Der 750 kg-Anhänger darf also in keinem Falle voll beladen werden.
Pb du nun 527 kg in den Kofferraum lädst oder (inklusive Anhängergewicht) hinten anhängst, spielt allerdings bei deinen Verhältnissen keine Rolle. Die Last darf natürlich auch verteilt werden.
Fazit: Dein gesamtes Gespann darf die Masse von 2.324 kg nicht überschreiten. Davon entfallen 1,7t auf das Zugfahrzeug und 624kg auf den Anhänger.