Elektronik Hier gehört alles zum Thema Elektronik rund um den Golf hinein

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Alt 17.07.2013, 22:53 #1
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toll sieht das ganze aber nicht aus !

dann lieber Standlicht auf TFL legen


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Alt 17.07.2013, 23:11 #2
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Für weitere TFL-Ideen habe ich mir erlaubt einen neuen Thread zu eröffnen.
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Alt 17.07.2013, 23:32 #3
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Zitat:
Zitat von Peter[OG
;1619544]Welches Gesetz ?
Siehe ein oder zwei seiten weiter vorn.

Zitat:
Zitat von Peter[OG
;1619544]Würde mich über eine PN sehr freuen.
Siehe ebenfalls ein oder zwei Seiten vorn

Das mit den TFLs da unten in den Abdeckungen sieht ja komisch aus^^
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Alt 18.07.2013, 08:53 #4
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Das ist weder ein Gesetz noch ein Urteil.

Das ist ein simpler Beschluss einer einzelnen Richterin von einem Amtsgericht gegen diesen einen Bussgeldbescheid über lächerliche 10 €, nicht mehr und nicht weniger.

Das "eigentliche Gesetz" ist die StVO, und diese ist in dem Punkt sehr schwammig formuliert. Wer aber glaubt das dieser Beschluss ein Freifahrtschein ist soll das gerne tun, und sich im Fall der Fälle selber davon überzeugen das auch anderst sein kann.

Edit: Mal gespannt ob der Beitrag auch wieder gelöscht wird. Einen Grund für die Löschung der anderen Beiträge werde ich wohl auch nie erfahren. Ist halt schon "Arm" wenn einer der "Verantwortlichen" nur positives lesen und womöglich auch verstehen kann.

Geändert von Peter[OG] (18.07.2013 um 09:24 Uhr)
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Alt 18.07.2013, 10:15 #5
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Zitat:
Zitat von Peter[OG] Beitrag anzeigen
Das ist ein simpler Beschluss einer einzelnen Richterin von einem Amtsgericht gegen diesen einen Bussgeldbescheid über lächeriche 10 €, nicht mehr und nicht weniger.
Aber das zeigt doch dass die Rechtsauffassung von nem Richter (Standlicht ok) da eher dem Gesetz entspricht als die Intuition eines Polizisten (Standlicht nicht ok).
Wenn Du jetzt meinst Du weißt es besser als der Richter müsstest Du das schon nen bissl begründen. Es kursieren auch Anfragen ans Verkehrsministerium mit dem gleichen Ergebnis im Netz, aber das kannst du selber googeln.
Du hast Recht wenn Du sagst nen Urteil/Beschluss ist kein Freifahrtschein, aber ist das in der Praxis wichtig? Wenn Du jetzt nen Beispiel ab 2010 anbringen würdest wo es anders ausging wärs das sicher interessant für alle.


Zitat:
Zitat von Peter[OG] Beitrag anzeigen
Einen Grund für die Löschung der anderen Beiträge werde ich wohl auch nie erfahren. Ist halt schon "Arm" wenn einer der "Verantwortlichen" nur positives lesen und womöglich auch verstehen kann.
Puh, wo soll ich da anfangen? Du merkst ja ich bin echt gern bereit mit dir darüber zu diskutieren. Obwohl
- ich extra lieb drum gebeten hab das nicht hier im Thread zu machen
- Du immer auf deiner Meinung beharrst ("Das ist Quatsch!") anstatt mal die Karten auf den Tisch zu legen und einfach zu schreiben was du weißt
- Du schon x-mal gesagt hast "ich bin raus" um dann doch wieder anzufangen.


Du hast von Anfang an das Thema und meine Bitte dabei zu bleiben ignoriert. Deswegen wurden, auf meinen Vorschlag hin, deine Beiträge wegen Offtopic gelöscht. Meine Antworten-Beiträge übrigens auch. Wenn Du einfach nen neuen Thread aufgemacht hättest, wären unsere Beiträge (und die schöne Zeit) net umsonst gewesen, hätte sicher auch andere interessiert. So und jetzt zeig doch mal dass Du nicht nur stänkern/besserwissen/jammern kannst und such Dir nen anderen Thread.


Gruß,
daniela
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Alt 18.07.2013, 12:10 #6
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Zitat:
Zitat von cosmopol_b Beitrag anzeigen
Wenn Du jetzt nen Beispiel ab 2010 anbringen würdest wo es anders ausging wärs das sicher interessant für alle.
Ein Beispiel wo jemand wegen einem 10 € Bußgeld für Fahren mit Standlicht vor Gericht geht ? Sorry, wird es kein 2tes mal geben.

Bußgeldkatalog Nr. 74: Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren - Bußgeld 10 €

Quelle: Bugeldkatalog

Wenn es erlaubt wäre, warum...
...ist es dann laut StVO nicht ausdrücklich erlaubt ?
...gibt es im Busgeldkatalog einen enstprechendes Bussgeld dafür ?
...gibt es kein Urteil (Allgemein) sondern nur einen Beschluss (spezieller Fall) ?
...gibt es auch sonst keine einzige offizielle Quelle wo man nachlesen kann das es (am Tage oder bei guten Lichtverhältnissen) erlaubt ist.

Im Ausland ist das ganze klarer geregelt (Und das in einem Land welches die TFL Pflicht wieder abgeschafft hat).
Welche Beleuchtung ist wann erlaubt?
Begrenzungslicht (Standlicht)
...bei Tag und guter Sicht alleine möglich
Quelle: ÖAMTC/Licht

Zitat:
Zitat von cosmopol_b Beitrag anzeigen
So und jetzt zeig doch mal dass Du nicht nur stänkern/besserwissen/jammern kannst und such Dir nen anderen Thread.
Was eine Diskussion mit belegbaren Fakten mit "stänkern/besserwissen/jammern" zu tun haben soll lassen wir einfach mal so im Raum stehen.
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Alt 18.07.2013, 12:30 #7
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Zitat:
Zitat von Peter[OG] Beitrag anzeigen
Bußgeldkatalog Nr. 74: Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren - Bußgeld 10 €
Der Abschnitt bezieht sich auf Beleuchtung, also Vergehen bei Beleuchtungspflicht. Ausnahmen (Fernlicht) bestätigen die Regel. Also denk Dir einfach das "bei Dunkelheit" dazu.

Zitat:
Zitat von Peter[OG] Beitrag anzeigen
Wenn es erlaubt wäre, warum...
...ist es dann laut StVO nicht ausdrücklich erlaubt ?
Weil die StVO ein Flickwerk ist.
...gibt es im Busgeldkatalog einen enstprechendes Bussgeld dafür ?
Gibt es nicht.
...gibt es kein Urteil (Allgemein) sondern nur einen Beschluss (spezieller Fall) ?
Weil wie Du sagst keiner so weit klagt. Wieso sollte man auch wenn man schon beim Amtsgericht gewinnt?
...gibt es auch sonst keine einzige offizielle Quelle wo man nachlesen kann das es (am Tage oder bei guten Lichtverhältnissen) erlaubt ist.
Naja 2 Quellen haben wir ja, Amtsgericht und Verkehrsministerium. Es ist allgemein so, dass in Gesetzen nicht alles steht was erlaubt und verboten ist. Sonst bräuchte man keine Anwälte. Bei der Auslegung darf man (wie wir beide) unterschiedlicher Meinung sein.
Du hast Recht: In Österreich ist das besser gemacht, wahrscheinlich in vielen anderen Ländern auch.

Zitat:
Zitat von Peter[OG] Beitrag anzeigen
Was eine Diskussion mit belegbaren Fakten mit "stänkern/besserwissen/jammern" zu tun haben soll lassen wir einfach mal so im Raum stehen.
Hast Du noch nicht gecheckt dass es Offtopic ist? Insofern stänkerst Du immer noch. Und wenns dann gelöscht wird jammerst Du. Und weil Du ständig recht haben musst, obwohl das sowieso nix bringt (weil wir beide nicht die Gesetze machen und es deshalb unklar bleiben wird), bist Du ein Besserwisser.


Gruß,
daniela


Edit:
Peter ich hab dir noch mal den Tatbestandstext zu deinem Bußgeld rausgesucht:
Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten.
Das heißt bei Tag gibt es kein Bußgeld und auch dass sich in der StVO das mit dem Standlicht ebenfalls auf Dunkelheit bezieht.

Geändert von cosmopol_b (18.07.2013 um 12:46 Uhr) Grund: Tatbestandstext
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Alt 18.07.2013, 16:28 #8
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Zitat:
Zitat von cosmopol_b Beitrag anzeigen
Also denk Dir einfach das "bei Dunkelheit" dazu.
Genau, weil es nicht da steht soll ich es einfach dazu denken. Ist ja einfach.

Zitat:
Zitat von cosmopol_b Beitrag anzeigen
Bei der Auslegung darf man (wie wir beide) unterschiedlicher Meinung sein.
Ne, darf man ja anscheinend nicht, sonst...

Zitat:
Zitat von cosmopol_b Beitrag anzeigen
Hast Du noch nicht gecheckt...stänkerst Du...bist Du ein Besserwisser.
Und was machst du bzw. bist dann du.

Auf solche dummen Kommentare gebe ich nichts, in meinen Augen könnte ich das gleiche über dich schreiben. Ist mir aber ehrlich gesagt zu Niveaulos.

Und das z.B. ist keine "Besserwisserei".

Zitat:
Zitat von wolfi71 Beitrag anzeigen
Ich gehe eigentlich davon aus, dass es zig Urteile gibt, die genau andersherum aussehen. Solange es kein höchstrichterliches Urteil gibt oder mindestens ein OLG, solange bist du in Gottes Hand. Und dann gibt es noch die Richter, die erklären, dass dein Fall davon nicht betroffen ist, weil anders gelagert.
Genau meine Meinung.
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Alt 18.07.2013, 10:39 #9
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Also ich habe keine tfl drin sondern ganz normale frontblinker in die allerdings eine standlichtfassung mit eingebaut wurde (vom hersteller).. Natürlich mit E Prüfzeichen...
So sieht es mit eingeschaltenem Standlicht aus ( benutze ich Tagsüber und wetter- bzw dämmerungsbedingt natürlich das Abblendlicht)
und niemand hat sich, bis jetzt, diesbezüglich beschwert (weder tüv hessen oder die polizei, wenn sie mir entgegen kommen)

PS: Das Foto wurde bei Dunkelheit auf meinem Stellplatz gemacht (ich fahre so im dunkeln NICHT herum)

Gruß

Geändert von JAGolf3 (18.07.2013 um 10:42 Uhr)
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Alt 18.07.2013, 10:42 #10
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Zitat:
Zitat von JAGolf3 Beitrag anzeigen
niemand hat sich, bis jetzt, diesbezüglich beschwert (weder tüv hessen oder die polizei, wenn sie mir entgegen kommen)
Bist du damit übern Tüv gekommen?
Wenn du den Lichtschalter im Auto nach ganz rechts dreht. Leuchten die Standlichter in Kombination mit Abblendlicht oder gehen die aus?




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Alt 18.07.2013, 10:44 #11
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Ja bin so drüber gekommen die leuchten mit dem Abblendlicht
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Alt 18.07.2013, 10:47 #12
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Komisch die Kombination ist verboten. Bei mir hatte mal einer vom Tüv gemeckert und gemeint, dass die abblenden müssen ( dunkler).

Wikipedia:

Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen.

Muss diesen Monat tüven und bin am überlegen die vorher raus zu machen. Oder du sagst mir wo du warst
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Alt 18.07.2013, 10:50 #13
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Daran liegts wahrscheinlich Ich habe KEINE TFL...
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Alt 18.07.2013, 10:58 #14
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Zitat:
Zitat von JAGolf3 Beitrag anzeigen
Daran liegts wahrscheinlich Ich habe KEINE TFL...
Du hast nen Standlicht schon klar. Und das muss anbleiben bei Abblend-/Fernlicht.
Weiß jemand wie sich das bei 2 Standlichtern verhält? Muss dann nur eins anbleiben?

Frage:

Hast Du die Standlichtfassung (vom Hersteller) selbst in das Blinkergehäuse eingesetzt oder war das auch der Hersteller?

Wenn es eine Standlichtfassung ist, wieso hat die Birne dann scheinbar mehr Leistung als das andere Standlicht? Sieht eher aus wie rund 21 Watt, also Richtung Blinkerbirne.


Gruß,
daniela
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Alt 18.07.2013, 11:11 #15
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Vorsicht bei den standlicht blinkern die meissten besitzen nur die E prüfung als blinker. die standlicht funktion ist meisst nicht geprüft!

wenn du zusätliches standlicht anbringst zählt das auch als solches und muss auch so geschaltet werden. der gesetzgeber unterscheidet nur die anzahl nicht aber die schaltung dieser dann. wenn müssen dann alle leuchten.
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Alt 18.07.2013, 11:17 #16
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Zitat:
Zitat von Danjo Beitrag anzeigen
Vorsicht bei den standlicht blinkern die meissten besitzen nur die E prüfung als blinker. die standlicht funktion ist meisst nicht geprüft!

wenn du zusätliches standlicht anbringst zählt das auch als solches und muss auch so geschaltet werden. der gesetzgeber unterscheidet nur die anzahl nicht aber die schaltung dieser dann. wenn müssen dann alle leuchten.
Also heisst das wenn ich das Standlicht einschalte müssen alle Standlichter angehen? Das tun sie und wenn ich das Abblendlicht anmache kommt dieses noch dazu...
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Alt 18.07.2013, 11:13 #17
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Nein, das war der Hersteller ich musste es lediglich anschliessen. Es ist eine ganz normale 5 watt sockelbirne in weiss verbaut.
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Alt 18.07.2013, 11:43 #18
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Zitat:
Zitat von JAGolf3 Beitrag anzeigen
Nein, das war der Hersteller ich musste es lediglich anschliessen. Es ist eine ganz normale 5 watt sockelbirne in weiss verbaut.
Ok cool dafür ist es ganz schön hell. Hast Du noch nen bissl mehr Infos, nen Herstellerlink oder was für Zulassungszeichen auf dem Teil stehen?
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Alt 18.07.2013, 11:48 #19
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angeblich sollen die von depo wohl auch prüfzeichen für standlich besitzen. sind aber klarglas. bei oem style blinkern wüsste ich keinen hersteller das das produziert.


edit: das bezog sich mehr darauf wie ottonormalbürger auf 10 eur verwarngeld reagiert. es ist halt wie wolfi sagt das urteil hätte auch anderes ausgehen können. es ist wie ich am anfang sagte und auch peter nochmal erwähnte die schwammige ausdrucksweise der stvo die hier dafür sorgte das es ein urteil gab, das bestätigte das ein verwarngeld für eine sache die nicht verboten ist, eben nicht zulässig ist.

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Alt 18.07.2013, 11:59 #20
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Zitat:
Zitat von Danjo Beitrag anzeigen
die schwammige ausdrucksweise der stvo die hier dafür sorgte das es ein urteil gab, das bestätigte das ein verwarngeld für eine sache die nicht verboten ist, eben nicht zulässig ist.
Ja leider! Wir werden das auch nie abschließend klären können, da es kein OLG-Urteil oder Ähnliches dazu gibt. Das Problem sind wirklich nicht die verschiedenen Meinungen dazu, sondern dass es keine absolute Sicherheit diesbezüglich gibt.

Aber hey, ich glaub 10€ oder 0€ wäre für die meisten ein erträgliches Risiko. Wie gesagt ist es für mich auch ein Unterschied ob man schwammige Gesetze dazu nutzt Nightrider zu spielen oder sein Auto sichtbarer und damit sicherer zu machen.


Gruß,
daniela




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