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Standlicht als Tagfahrlicht Hallo zusammen, ich möchte gerne die beiden Standlichter vorne am TFL-Pin betreiben. Hintergrund: Ich beobachte mich zunehmend mit Standlicht fahrend, in Situationen wo keine Lichtpflicht besteht. Beispiel: Bei Dämmerung oder auf Alleen. Man darf in diesen Situationen einwandfrei mit Standlicht fahren (bitte nicht hier ausdiskutieren). Vorteil liegt für mich darin, dass man meinen Golf früher sieht. Was aber mit der Werksbeschaltung ungeschickt ist: Standlicht hinten (da sind Mmn die Reflektoren ausreichend) und Instumentenbeleuchtung leuchten und verschleißen dadurch mit. Auch ist der Stromverbrauch viel höher. Meine erste Idee: TFL (Pin 15 am Lichtschalter) an Pin 58 Lichtschalter hängen. --> Problem: Kennzeichenbeleuchtung, Instrumentenbel. und Standlicht hinten würden mitleuchten. Zweite Idee: TFL Pin an die Standlichtklemmen im A1 der Zentralelektrik hängen. --> Problem: Ich müsste, weil ich beide Klemmen (für Standlicht vorne links und Standlicht vorne rechts) am TFL Pin brauche, diese kurzschließen. Ich vermute das kann nicht gut sein. Hat jemand eine dritte und bessere Idee, wie man das realisieren kann? Gruß, Daniela |
Tut mir leid dein vorhaben so gut du es sicher meinst ist auch so nicht zulässig da auch vorgeschrieben ist wann welche leuchte in verbindung mit welcher betrieben werden darf. trotz hinterfragung der legalität. warum machst du es dir so umständlich das was du wirklich als verschleiss siehst ist doch wirklich käse. den strom verbrauch mit knappem 6*5 watt sind zzgl vlt zu lass mich hochstapeln 30 watt für innen beleuchtung kann man vernachlässigen die lima läuft eh mit der strom wird so oder so produziert. |
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Ich find Dich ganz schön nörgelig, obwohl ich extra lieb drum gebeten habe das hier nicht zu diskutieren. Schau Dir halt den Anhang an. |
gut wenn du es so möchtest schreibt der gesetzgeber auch standlicht als solches vor zu diesem gehört sowohl kennzeichen als auch heckbeleuchtung. das schalten als reine scheinwerfer beleuchtung ist nicht zulässig. der strom im auto benzin-> motor-> lima (die immer läuft und auch immer ladestrom prodziert)->batterie -> stromabnehmer aber lassen wir doch einfach den legalen faktor beiseite ;) achten eh kaum leute drauf. mach ne relais schaltung standlicht schliesst du über den tfl schalter direkt an via relais schaltest du dann abblend licht an schaltet das relais den strom für normales "tfl"licht ab und standlicht zu. um das tfl zu trennen müsste dann irgendwie noch dioden dazwischen und dann sind wir am punkt an dem ich mich ausklinke. |
Das Standlicht hat keine tfl-zulassung. Also ist es nicht erlaubt. Den Tüv kann das stören. Ich würde mir die originalen Tfl für den Golf kaufen oder die Nebelscheinwerfer (falls vorhanden)als Tfl nutzen. Das fahren mit Standlicht ist erlaubt! Ich habe mich persönlich erkundigt, da ich damals auch stuzig.war. |
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ich denke eben auch das nur die alleinschaltung der beiden standlichter allein vorn das problem sein kann. das fahren mit standlicht hab ich mir prinzipiell auch schon angewöhnt und sobald ich rausfahre aus der stadt ist mir die scherheit mehr wert als das bissel mehr verschleiss und der zusätzliche stromverbrauch da hab ich immer abblendlicht an. ich denke einfach das die aufgabe hier den nutzen bei weitem übersteigt und das einschalten das standlichtes in keinem fall mehr kaputtmacht, als ein wirres gefrickel am kabelbaum, mit verschiedensten schaltungen, die so nicht vorgesehen sind und evtl im gebrauch des kfz zu fehlfunktionen mit noch mehr schaden führen. |
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1) Entschuldigt bitte dass das hier gleich so hochkocht. Ich weiß dass Standlicht kein TFL ist und habe vielleicht die Diskussionen (die ich vermeiden wollte) durch den schlechten Threadtitel provoziert. Ich bin aber überzeugt, dass in der Dämmerung und bei wechselndem Licht/Schatten gerade hier in den Bergen der Golfi mit Standlicht besser erkennbar ist als ohne. Richtiges TFL ist sogar bei Tag besser sichtbar, das Standlicht nur dann wenn der Golf sonst schlecht sichtbar wäre. Keine Ahnung wie man das besser erklären kann, ich hab unten nochmal ein Foto bei untergehender Sonne gemacht, wo soviel Licht war dass man ganz sicher noch kein Abblendlicht braucht und die meisten auch ohne fahren. Ist natürlich nicht aussagekräftig aber vielleicht versteht trotzdem jemand was ich meine. Ansonsten könnt ihr ja mal auf sowas achten, ich sehe dauernd Leute die in der Dämmerung mit Standlicht fahren. Zitat:
Geht das nicht auch ohne Dioden, indem ich zwei Schließer-Relais über den TFL-Ausgang steuere und dann Zündungsplus auf die Lampen gebe? Dann hätte ich sdoch analog zu einer H4-Booster Schaltung gemacht, also so, dass ich den Schalter nur noch zur Steuerung aber nicht als Arbeitskreis nutze. Und die Standlichter nicht kurzgeschlossen was laut StVO nicht sein darf. Was meint ihr? Gruß, daniela |
also ich und elektrik sind wenns komplizierter wird echt keine guten freunde, ich musste schon beim zweiten mal lesen meines textes überlegen ob ich nicht stuss schreibe wenn du jetzt noch mehr relais zuschalten willst bin ich in jedemfall völligst überfragt geb ich ehrlich zu. theoritsch musst du ja nur dafür sorgen das der einzelne tfl-strang ein linker und ein rechter wird. |
Ihr scheint Euch ja echt für das Rechtliche zu interessieren und damit zu beschäftigen. Ich hol mal nen bissl aus: Zitat:
Hier steht wie das Standlicht vorne beschaffen sein muss: Artikel 51 StVO Da steht - ich darf 2-4 Begrenzungsleuchten vorne haben - müssen auch bei Abblend- und Fernlicht leuchten - Einbauposition usw. Irgendwo steht vielleicht auch dass man die Beleuchtung allgemein bei mehrspurigen KFZ nicht einseitig betreiben darf. Jetzt stellt euch vor ich hätte das normale Standlicht vorne in doppelter Ausführung. Das eine wird normal als Standlicht benutzt, das andere hat nen Extraschalter. Dann gibt es nichts in der StVO das mir verbietet das anzuschalten wann ich lustig bin, solange ich das erste Standlicht als Standlicht benutze. Und ich das Abblendlicht und alle anderen benutze wie vorgeschrieben. Mit einem einfachen Stromdieb an Klemme 58 zum TFL hätte man also die Standlicht-Funktion erweitert, aber nicht so wie sie vorher war verändert. Und deshalb ist das meiner Meinung nach auch mit nur einem einfachen Standlicht völlig legal. Zitat:
Gruß, daniela |
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§17 (2) bezieht sich auf §17 (1). Darin steht dass es dunkel ist. Wenns nicht dunkel ist gilt (2) also nicht. Danke für deine Beiträge zu diesem Elektrikthread... ::frage:: |
Ich versteh das Problem gerade nicht. Wieso willst du 2 lächerliche Standlichter mit nem Relais schalten?! Über die Leitungen gehen lächerliche 5Watt pro Lampe. Hier habe ich dir mal die Schaltung aufgemalt. So ist es in Ordnung und mit einer Absicherung pro Seite, wie gefordert. http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1374008415.jpg In die ursprüngliche Leitung musst du dann noch Dioden einbauen, die in Sperrichtung zum Standlicht verbaut sind, während der Lichtschalter auf 0 steht. Und lass ma den Peter in Ruhe. Der macht vielleicht gerne im Internet de große Bubb, weil er daheim nix zu melden hat - wer weiß... |
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Klingt vielleicht doof die Frage, aber ich habe bisher nur an der ZE gearbeitet (H4-Relaisschaltung) und noch nie ein Kabel neu verlegt. Zitat:
Gruß, daniela |
Wieso neue Lampen bis zu den Lampen legen? Ist doch Schwachsinn. Schau an welchen Steckern die Leitungen zu den Standlichtern rauskommen und klemm dort die Leitungen von Pin 15 kommend, mit jeweils einer Sicherung ran. Ich bin mir gerade nicht sicher, aber sofern Standlicht und Innen-/Rücklichter über einen Pin versorgt werden, musst du die Dioden einbauen. Ansonsten ist das bei besagter Stellung offen, wie du bereits geschrieben hast. Entweder schaust du dort in den Schaltplänen nach oder probierst es einfach ;) |
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das problem ist einfach das sowohl peter als auch du recht haben. hier wurde wieder ausgenutzt was das deutsche rechtsystem hergibt. das fahren mit standlicht ist eigentlich laut dem komplizierten text der stvo nicht zulässig alles wird aufs penibelste geklärt. nur eben eins nicht und das ergibt die grauzone ich kanns dir nicht genau erklären hier hat jemand auf jedenfakll das gesetz auf die goldwaage gelegt und einen präzendenzfall geschaffen. weil sich das eben alles auf die dunkelheit bezieht. nebelscheinwerfer umbauen zu tfl ist nat. auch nicht erlaubt. die restliche schaltung geb ich einfach an mustang weiter :D |
von der Sache her ist es ganz einfach eine Leitung legen von pin TFL Lichtschalter zur SW Leitung "Standlicht "da koppelst du die leitung vom pin TFL ein dann Lötest du vor der Einkopplung in der SW Leitung eine Diode ein die verhindert dann das deine Rückleuchten mit leuchte bzw. Strom bekommen! habe es jetzt mal kurz und Knackig erklärt hoffe es reicht so auch Effekt: Lichtschalter steht auf stufe 0 = Standlicht leucht Lichtschalter steht auf stufe 1 = Standlicht leuchte + Rückleuchten und KZ Beleuchtung Lichtschalter steht auf stufe 2 = Abblendlicht, Standlicht und Rühlis |
Hey Cosmopol_b, haste zufällig meinen Thread mit dem Standlicht gelesen oder woher weiste es so genau? In meinem Thread hab ichs erstmals richtig beschrieben denn 2 bezieht sich auf 1. Du hast nämlich vollkommen recht, seitdem es das beschriebene Gesetz gibt ist es erlaubt und nicht verboten! wer den Gesetzestext aufgeschlüsselt haben möchte gern per PN, kann das bald nich mehr hörn mit der Standlichdiskussion:schimpf: is au keine Grauzone oder so denn wenn man es genau liest ist der Text Aussagekräftig. Kauf dir doch die originalen TFLs die unten in die Plastegitter kommen, sieht gut aus. oder sind das Neblis? hmmm aber weiter oben stand ja das die nich dein ding sind^^ |
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kevin wenn du genau liest isses genau so wie beschrieben ;) die stvo regelt wann welches licht wie zu schlaten ist eigentlich bis ins kleinste detail. sie haben aber eins vergessen. es bezieht sich eben alles aufs dunkle denn nur da besteht eben beleuchtungs pflicht. logisch das nachts das fahren mit standlicht nicht erlaubt weil nicht ausreichend ist. denn wenn ich mal das urteil frei interpretiere steht da so viel wie nachts -> beleuchtungspflicht -> fahren mit standlicht nicht erlaubt weil unzureichend tags->keine bel. pflicht -> fahren mit standlicht eigentlich nicht verboten weil ja keine bel. pflicht besteht. und laut deutschem recht muss es verboten sein isses das nicht isses auch erlaubt. bei dem urteil wurde des amtsschimmels eigene sprache zum verhängnis. müssen wir auch nicht mehr drüber streiten oder wir fragen shorty der musses wissen der hat die offizielle tuner ans bein pinkel erlaubnis :D |
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Ich habs mal in einem Plan vom User Zaydo von t4-wiki.de eingezeichnet. Stimmt das so plus eventuelle Sicherungen? Gruß, daniela |
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