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| User entfernt | Zitat:
Bußgeldkatalog Nr. 74: Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren - Bußgeld 10 € Quelle: Bugeldkatalog Wenn es erlaubt wäre, warum... ...ist es dann laut StVO nicht ausdrücklich erlaubt ? ...gibt es im Busgeldkatalog einen enstprechendes Bussgeld dafür ? ...gibt es kein Urteil (Allgemein) sondern nur einen Beschluss (spezieller Fall) ? ...gibt es auch sonst keine einzige offizielle Quelle wo man nachlesen kann das es (am Tage oder bei guten Lichtverhältnissen) erlaubt ist. Im Ausland ist das ganze klarer geregelt (Und das in einem Land welches die TFL Pflicht wieder abgeschafft hat). Welche Beleuchtung ist wann erlaubt? Begrenzungslicht (Standlicht) ...bei Tag und guter Sicht alleine möglich Quelle: ÖAMTC/Licht Was eine Diskussion mit belegbaren Fakten mit "stänkern/besserwissen/jammern" zu tun haben soll lassen wir einfach mal so im Raum stehen. | ||
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