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| Forenseele | Zitat:
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Zu deiner Sache mit der EU Vorschrift, da gibts auch keine festlegung, der Prüfer kann nach verschiedenen erlaubten Varianten eintragen. ick schreib das jetz hier auch nich alles nochma, es steht alles da. hab auch jetz kein bock ewig ruzustreiten, ich weiß das ich komplett legal unterwegs bin und selbst wenn eine kontrolle erfolgt und etwas angezweifelt wird, dann kann mein prüfer oder generell ein prüfer es ja immer mit argumenten belegen warum das so eingetragen ist Geändert von Baxter89 (24.10.2013 um 22:16 Uhr) | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Baxter89 für den nützlichen Beitrag: | marco 88 (24.10.2013) |
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