Tuning Felgen & Reifen, Motortuning, Fahrwerke und mehr

Antwort
 
Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 24.10.2013, 11:56 #1
Benutzerbild von Psychophil
Golfumbauplaner
Themenstarter
 
Registriert seit: 17.07.2013
Beiträge: 331
Abgegebene Danke: 42
Erhielt 13 Danke für 11 Beiträge
Psychophil Psychophil ist offline
Golfumbauplaner
Benutzerbild von Psychophil
 
Registriert seit: 17.07.2013
Beiträge: 331
Abgegebene Danke: 42
Erhielt 13 Danke für 11 Beiträge
Standard

Der vorbesitzer! Der neue Kasten steht da! Ist aber der falsche! -.- Der hat son klappensystem drin mit zwei ansaugrohren und ich kann den LMM ni anschrauben


Psychophil ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 24.10.2013, 12:58 #2
Benutzerbild von R-VR6
¼-Meile-Fahrer
 
Registriert seit: 08.05.2009
Beiträge: 1.226
Abgegebene Danke: 291
Erhielt 101 Danke für 89 Beiträge
R-VR6 R-VR6 ist offline
¼-Meile-Fahrer
Benutzerbild von R-VR6
 
Registriert seit: 08.05.2009
Beiträge: 1.226
Abgegebene Danke: 291
Erhielt 101 Danke für 89 Beiträge
Standard

Bekommt man den K&N Luffi nicht eingetragen mit dem Wisch aus Österreich ??

Hab mir den kürzlich gekauft und ausser dem ösi Gutachten war nix dabei ^^
R-VR6 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 24.10.2013, 13:11 #3
Benutzerbild von Baxter89
Forenseele
 
Registriert seit: 29.01.2012
Beiträge: 3.449
Abgegebene Danke: 1.396
Erhielt 622 Danke für 458 Beiträge
Baxter89 Baxter89 ist offline
Forenseele
Benutzerbild von Baxter89
 
Registriert seit: 29.01.2012
Beiträge: 3.449
Abgegebene Danke: 1.396
Erhielt 622 Danke für 458 Beiträge
Standard

Kommt auf dein Prüfer an, meiner, wie gesagt die auflagen sind andere und nicht alle erkennen die an...
Baxter89 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 24.10.2013, 13:12 #4
Benutzerbild von Baxter89
Forenseele
 
Registriert seit: 29.01.2012
Beiträge: 3.449
Abgegebene Danke: 1.396
Erhielt 622 Danke für 458 Beiträge
Baxter89 Baxter89 ist offline
Forenseele
Benutzerbild von Baxter89
 
Registriert seit: 29.01.2012
Beiträge: 3.449
Abgegebene Danke: 1.396
Erhielt 622 Danke für 458 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von osnabruecker Beitrag anzeigen
hört sich für mich aber irgendwie danach an
man nein!

is das gleiche als wenn ich mitm TÜV Türki gutachten komme

man bekommts wie gesagt eingetragen
Baxter89 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 24.10.2013, 16:37 #5
Benutzerbild von McMar
Akzent-Setzer
 
Registriert seit: 08.08.2007
Beiträge: 1.747
Abgegebene Danke: 66
Erhielt 121 Danke für 110 Beiträge
McMar McMar ist offline
Akzent-Setzer
Benutzerbild von McMar
 
Registriert seit: 08.08.2007
Beiträge: 1.747
Abgegebene Danke: 66
Erhielt 121 Danke für 110 Beiträge
Standard

Habe alte bastuck anlage, fächerkrümmer und k&n filter eingetragen bei mir am VR, steht nichtmal bei dass ich eine Motorhaubendämmmatte fahren muss!
glaube bei mir war der k&n auch mit Gutachten von tüv austria.
McMar ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu McMar für den nützlichen Beitrag:
Baxter89 (24.10.2013)
Alt 24.10.2013, 17:01 #6
Benutzerbild von Baxter89
Forenseele
 
Registriert seit: 29.01.2012
Beiträge: 3.449
Abgegebene Danke: 1.396
Erhielt 622 Danke für 458 Beiträge
Baxter89 Baxter89 ist offline
Forenseele
Benutzerbild von Baxter89
 
Registriert seit: 29.01.2012
Beiträge: 3.449
Abgegebene Danke: 1.396
Erhielt 622 Danke für 458 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Peter[OG
;1647096]Dann sollte man auch Wissen das nicht jede Eintragung legal ist und man trotzdem ohne Zulassung und damit auch ihne Versicherungsschutz unterwegs sein kann.
Doch ich bin mit legaler Eintragung unterwegs!!!

Zitat:
Zitat von Peter[OG
;1647096]Also hat die erste Aussage schon mal nichts mit Wissen zu tun.
Doch sonst sag ichs nich.

Zitat:
Zitat von Peter[OG
;1647096]Bleib beim original Filter, etwas besseres gibts nicht für deinen Motor.
Ja vom Verbrauch und der Leistung rate ich das auch.
Baxter89 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 24.10.2013, 17:09 #7
User entfernt
 
Registriert seit: 03.08.2009
Beiträge: 1.316
Abgegebene Danke: 67
Erhielt 292 Danke für 190 Beiträge
Peter[OG] Peter[OG] ist offline
User entfernt
 
Registriert seit: 03.08.2009
Beiträge: 1.316
Abgegebene Danke: 67
Erhielt 292 Danke für 190 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Baxter89 Beitrag anzeigen
Doch ich bin mit legaler Eintragung unterwegs!
Offener Sportluftfilter und Sportauspuff ?

Edit: Vielleicht mit Hilfe einer Geräuschmessung eintragen bekommen ?

Geändert von Peter[OG] (24.10.2013 um 17:15 Uhr)
Peter[OG] ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 24.10.2013, 17:14 #8
Benutzerbild von Baxter89
Forenseele
 
Registriert seit: 29.01.2012
Beiträge: 3.449
Abgegebene Danke: 1.396
Erhielt 622 Danke für 458 Beiträge
Baxter89 Baxter89 ist offline
Forenseele
Benutzerbild von Baxter89
 
Registriert seit: 29.01.2012
Beiträge: 3.449
Abgegebene Danke: 1.396
Erhielt 622 Danke für 458 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Peter[OG
;1647103]Offener Sportluftfilter und Sportauspuff ?
Jo, es sagt nur das jeweilige Gutachten aus ob man originale AGA habn muss sonst ist sowas nirgendwo festgehalten, wenn nich steht halt nichts drin, mein KIT ist etwas älter von K&N

Mein Gutachten dazu hat leider mein TÜVer einbehalten. Aber wie gesagt steht ja nich in allen.
Baxter89 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 24.10.2013, 17:20 #9
Benutzerbild von Mortiferus
Super-Moderator
 
Registriert seit: 08.09.2008
Beiträge: 3.997
Abgegebene Danke: 217
Erhielt 1.229 Danke für 771 Beiträge
Mortiferus Mortiferus ist offline
Super-Moderator
Benutzerbild von Mortiferus
 
Registriert seit: 08.09.2008
Beiträge: 3.997
Abgegebene Danke: 217
Erhielt 1.229 Danke für 771 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Peter[OG
;1647103]Offener Sportluftfilter und Sportauspuff ?

Edit: Vielleicht mit Hilfe einer Geräuschmessung eintragen bekommen ?
Bis vor paar Jahren war die Eintragung auch kein Problem, da stand nichts drin, dass man eine originale Auspuffanlage braucht.

Die Richtlinien wurden aber verschärft.

Ist genauso mit Eintragungen von Rad-reifen-Kombinationen.

Eigentlich muss seit 2009? nach Eu-Richtlinen eingetragen werden, das heißt, das komplette Rad muss vom radkasten abgedeckt sein.

Das heißt aber nicht automatisch, dass alle voran gegangenen Eintragungen nichtig sind!

Im Bezug zum K&N gilt das gleiche, also bitte mal etwas mehr mit der Matiere befassen...
Mortiferus ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu Mortiferus für den nützlichen Beitrag:
Baxter89 (24.10.2013), g3cmann (24.10.2013), marco 88 (24.10.2013)
Alt 24.10.2013, 17:28 #10
User entfernt
 
Registriert seit: 03.08.2009
Beiträge: 1.316
Abgegebene Danke: 67
Erhielt 292 Danke für 190 Beiträge
Peter[OG] Peter[OG] ist offline
User entfernt
 
Registriert seit: 03.08.2009
Beiträge: 1.316
Abgegebene Danke: 67
Erhielt 292 Danke für 190 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Mortiferus Beitrag anzeigen
Bis vor paar Jahren war die Eintragung auch kein Problem...
Richtig, bis vor ein paar Jahren...



...und was hilft das dem TE heute ?

Nichts, da er es heute eigentlich nicht mehr eingetragen bekommt, und wenn dann bringt die Eintragung nichts, weil sie nicht mal das Papier Wert ist auf dem sie steht.
Ausser im Gutachten der Auspuffanlage ist die Verwendung eines offenen Sportluftfilters erlaubt.




Peter[OG] ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 24.10.2013, 17:23 #11
Benutzerbild von Baxter89
Forenseele
 
Registriert seit: 29.01.2012
Beiträge: 3.449
Abgegebene Danke: 1.396
Erhielt 622 Danke für 458 Beiträge
Baxter89 Baxter89 ist offline
Forenseele
Benutzerbild von Baxter89
 
Registriert seit: 29.01.2012
Beiträge: 3.449
Abgegebene Danke: 1.396
Erhielt 622 Danke für 458 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Mortiferus Beitrag anzeigen
Das heißt aber nicht automatisch, dass alle voran gegangenen Eintragungen nichtig sind!
Mein TÜV Prüfer von der Dekra trägt mir noch immer dem alten Konzept ein, bei mir muss nur Lauffläche abgedeckt sein. is halt nich einheitlich....egal

BTT
Baxter89 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 24.10.2013, 17:31 #12
User entfernt
 
Registriert seit: 03.08.2009
Beiträge: 1.316
Abgegebene Danke: 67
Erhielt 292 Danke für 190 Beiträge
Peter[OG] Peter[OG] ist offline
User entfernt
 
Registriert seit: 03.08.2009
Beiträge: 1.316
Abgegebene Danke: 67
Erhielt 292 Danke für 190 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Baxter89 Beitrag anzeigen
Mein TÜV Prüfer von der Dekra trägt mir noch immer dem alten Konzept ein...is halt nich einheitlich...
Sollte aber so sein, die neuen Vorschriften gelten auch für "deinen" TÜV Prüfer.
Peter[OG] ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 24.10.2013, 19:26 #13
Benutzerbild von marco 88
Forenbibel
 
Registriert seit: 08.11.2011
Beiträge: 3.996
Abgegebene Danke: 2.432
Erhielt 1.083 Danke für 970 Beiträge
marco 88 marco 88 ist offline
Forenbibel
Benutzerbild von marco 88
 
Registriert seit: 08.11.2011
Beiträge: 3.996
Abgegebene Danke: 2.432
Erhielt 1.083 Danke für 970 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Peter[OG] Beitrag anzeigen
Sollte aber so sein, die neuen Vorschriften gelten auch für "deinen" TÜV Prüfer.
Es liegt immer im Ermessen des Prüfers , wenn er es so absegnet das z.B bei der Rad / Reifen Kombi nur die Lauffläche abgedecht ist ist es eben so. Der eine Trägt es ein der andere wiederum nicht , die Vorschriften wurden verschärft. Aber wie gesagt Ermessen des Prüfers.
marco 88 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu marco 88 für den nützlichen Beitrag:
Baxter89 (24.10.2013)
Alt 24.10.2013, 20:31 #14
User entfernt
 
Registriert seit: 03.08.2009
Beiträge: 1.316
Abgegebene Danke: 67
Erhielt 292 Danke für 190 Beiträge
Peter[OG] Peter[OG] ist offline
User entfernt
 
Registriert seit: 03.08.2009
Beiträge: 1.316
Abgegebene Danke: 67
Erhielt 292 Danke für 190 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von marco 88 Beitrag anzeigen
Es liegt immer im Ermessen des Prüfers , wenn er es so absegnet das z.B bei der Rad / Reifen Kombi nur die Lauffläche abgedecht ist ist es eben so. Der eine Trägt es ein der andere wiederum nicht , die Vorschriften wurden verschärft. Aber wie gesagt Ermessen des Prüfers.
Quatsch.

Liegt es auch im Ermessen des Prüfers z.B. ein Fahrzeug tiefer einzutragen als es das Gutachten erlaubt ?
Was wäre wenn dir ein Tüvprüfer Xenon im Halogenscheinwerfer ohne Leuchtweitenregulierung und Waschanlage eintragt, liegt ja in seinem Ermessen, erlaubt ?
Ganz klares Nein, oder ?
Vorgabe ist Vorgabe, da gibt es keinen Spielraum, gar keinen.

Zitat:
Zitat von marco 88 Beitrag anzeigen
Das cleanen der Seitenblinker , segnen die meisten Prüfer nur bis BJ: 95 ab.
Warum kann man sogar hier im Forum finden, wie so vieles...

Zitat:
Zitat von spaetbremser Beitrag anzeigen
Der Golf 3 ist 1990 nach VDTÜV (national) zertifiziert, da es (noch) keine einheitliche europäische Zertifizierung gab!!
Für diese Zertifizierung benötigt das Fahrzeug keine Seitlichen Blinkleuchten.

Alle Fahrzeuge, die ab 1996 in den Markt kamen sind nach ECE (einheitlich europäisch) zertifiziert (Neutypen, nicht bestehende Typen!!!) und benötigen zwingend Seitenblinker. Die EG-Typgenehmigung wird seit 1993 umgesetzt (70/156/EWG) und ist ab 1996 Pflicht.

In der Zertifizierungsvorschrift nach VDTÜV steht auch, dass der FRAZ in einem Winkel von 89° seitlich zu Fahrbahn sichtbar sein muss. Erfüllt der FRAZ dieses Kriterium nicht, müssen seitliche FRAZ montiert sein.

Darum gab es Fahrzeuge mit seitlichem Blinker und Fahrzeuge ohne seitlichen Blinker. Für alle Neutypen seit 1996 gibts im ECE-Zulassungsbereich nur Fahrzeuge mit seitlichen Blinkleuchten, da zertifizierungsrelevant. Diese dürfen auch (theoretisch) nicht gecleant werden ohne Ersatz.

Hier ein Auszug aus der "Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden" der Eurpäischen Kommision vom 14.02.2007

"3.3.1. EG-Typgenehmigung
In Serie hergestellte Pkw unterliegen seit 1996, in Serie hergestellte Krafträder seit 2003 und in Serie hergestellte land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen seit 2005 dem EG-Typgenehmigungsverfahren. Bei diesem Verfahren bescheinigt ein Mitgliedstaat, dass ein Fahrzeugtyp alle Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen der einschlägigen EG-Rechtsvorschriften erfüllt. Die EG-Typgenehmigung ist in allen Mitgliedstaaten gültig.

Stellt der Hersteller eines Fahrzeugtyps nach der Richtlinie 70/156/EWG einen Antrag auf EG-Typgenehmigung bei der dafür zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats, so erteilt die Behörde die Typgenehmigung, wenn der Fahrzeugtyp alle Anforderungen der jeweils geltenden Richtlinien erfüllt15. Die Genehmigungsbehörde eines jeden Mitgliedstaates übermittelt den Genehmigungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten eine Abschrift des Genehmigungsbogens für jeden Fahrzeugtyp, dem sie die Genehmigung erteilt, versagt oder entzogen haben.

Der Hersteller als Inhaber der Typgenehmigung stellt eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung aus, mit der er bestätigt, dass das Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht. Die Übereinstimmungsbescheinigung muss jedem Neufahrzeug mit EG-Typgenehmigung beigefügt werden. Außerdem verpflichten die Vorschriften des EG-Wettbewerbsrechts die Hersteller, EG-Übereinstimmungsbescheinigungen innerhalb angemessener Zeit und diskriminierungsfrei auszustellen, unabhängig von Herkunfts- und Bestimmungsort des Fahrzeugs (d. h. es darf keine Rolle spielen, ob das Fahrzeug für einen Verbraucher oder Händler in einem anderen Mitgliedstaat bestimmt ist). Die Mitgliedstaaten dürfen die Zulassung, den Verkauf und die Inbetriebnahme von Neufahrzeugen mit EG-Typgenehmigung nur dann gestatten, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind.
Das EG-Recht schreibt nicht vor, dass die Übereinstimmungsbescheinigung beim Fahrzeug verbleiben muss, nachdem es zugelassen ist. In den meisten Mitgliedstaaten wird die Übereinstimmungsbescheinigung von der Zulassungsbehörde einbehalten. Für Neufahrzeuge mit EG-Typgenehmigung und gültiger EGÜbereinstimmungsbescheinigung darf weder eine erneute technische Prüfung vorgeschrieben werden noch dürfen zusätzliche technische Anforderungen an ihre Bauart oder Funktionsweise gestellt werden, sofern sie nicht offensichtlich nach Verlassen des Herstellerwerks verändert worden sind."


Ich hab keine seitlichen Blinkleuchten mehr und das ist so eingetragen. Meine Blinkleuchten sind in einem seitlichen Winkel von 88° zur Fahrtrichtung sichtbar (keine originalen Blinker).

Die meisten Fahrzeuge sind ab 1994 als Modellpflege europäisch zertifiziert worden, um möglichst wenige nationale Varianten zu bauen (Produktionssteuerungsaufwand, Teilevarianten, Ersatzteilsteuerung...). Das ist insofern auch noch wichtig, dass der Hersteller in der Lage ist, "Überproduktionen" auch in anderen ECE-Ländern abzusetzen.
Peter[OG] ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 24.10.2013, 17:24 #15
User entfernt
 
Registriert seit: 03.08.2009
Beiträge: 1.316
Abgegebene Danke: 67
Erhielt 292 Danke für 190 Beiträge
Peter[OG] Peter[OG] ist offline
User entfernt
 
Registriert seit: 03.08.2009
Beiträge: 1.316
Abgegebene Danke: 67
Erhielt 292 Danke für 190 Beiträge
Standard

Die Auflage steht seit mehreren Jahren in eigentlich allen Gutachten der offenen Sportluftfilter, ausser im Gutachten der Sportauspuffanlage wird die Verwendung eines offenen Luftfilters genemigt. Und das ist selten.

Eine (illegale) Eintragung macht das ganze also nicht immer automatisch Legal.
Peter[OG] ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 24.10.2013, 17:29 #16
Benutzerbild von Baxter89
Forenseele
 
Registriert seit: 29.01.2012
Beiträge: 3.449
Abgegebene Danke: 1.396
Erhielt 622 Danke für 458 Beiträge
Baxter89 Baxter89 ist offline
Forenseele
Benutzerbild von Baxter89
 
Registriert seit: 29.01.2012
Beiträge: 3.449
Abgegebene Danke: 1.396
Erhielt 622 Danke für 458 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Peter[OG
;1647107]Die Auflage steht seit mehreren Jahren in eigentlich allen Gutachten der offenen Sportluftfilter
Zitat:
Zitat von Peter[OG
;1647107]eigentlich
Zitat:
Zitat von Peter[OG
;1647107]eigentlich
Zitat:
Zitat von Peter[OG
;1647107]eigentlich
Du sagst es :-)

Meiner behält alle Gutachten immer ein :-)
Baxter89 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 24.10.2013, 17:37 #17
Benutzerbild von Golftuner1986
Cruiser
 
Registriert seit: 12.04.2010
Beiträge: 696
Abgegebene Danke: 18
Erhielt 35 Danke für 30 Beiträge
Golftuner1986 Golftuner1986 ist offline
Cruiser
Benutzerbild von Golftuner1986
 
Registriert seit: 12.04.2010
Beiträge: 696
Abgegebene Danke: 18
Erhielt 35 Danke für 30 Beiträge
Standard

Also bei mir am VR wurde der 57i in Verbindung mit Sport-ESD eingetragen. Soviel zum Thema das dies nicht mehr machbar sei.

Allerdings habe ich hier etwas von -es ist eingetragen und fertig- gelesen. Diese Aussage ist so nicht ganz richtig....

Wenn die Rennleitung einen anhält und denkt der ist zu laut, und holen ihr Messgerät raus und er ist zu laut, dann interessiert das nicht ob der eingetragen ist oder nicht.

Im besten Falle gibt es eine mängelkarte mit nach Hause die man vom TÜV absegnen lassen muss....(kostet wenn alles ok ist ca. 40€)

Je nach Beamten kann es aber auch noch eine Strafe geben....

Musste ich selbst schon erleben. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch den netten bekannten TÜV von nebenan ist kein Freifahrtschein für Humbug gegenüber der Polizei.

Zudem wie schon hier erwähnt tut man seinem Motor definitiv nichts gutes mit dem offenen Luftfiltersystemen. Bei den Tauschmatten soll das wohl anders sein....habe aber selbst von denen in anderen Foren schon schlechtes gelesen.
Golftuner1986 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 24.10.2013, 17:48 #18
User entfernt
 
Registriert seit: 03.08.2009
Beiträge: 1.316
Abgegebene Danke: 67
Erhielt 292 Danke für 190 Beiträge
Peter[OG] Peter[OG] ist offline
User entfernt
 
Registriert seit: 03.08.2009
Beiträge: 1.316
Abgegebene Danke: 67
Erhielt 292 Danke für 190 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Golftuner1986 Beitrag anzeigen
Also bei mir am VR wurde der 57i in Verbindung mit Sport-ESD eingetragen. Soviel zum Thema das dies nicht mehr machbar sei.
Was stand in dem Gutachten vom K&N und dem Sportauspuff ? Wie lange ist das her ?

Mir wurde vor >10 Jahren auch ein Gewindefahrwerk am Golf 2 mit neu ermittelter Fahrzeughöhe eingetragen, legal war es deswegen trotzdem nicht.

=> Lichtaustrittskante war weit unter den vorgeschriebenen 50 cm.

Die Eintragung war also vollkommen Nutzlos.
Peter[OG] ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 24.10.2013, 18:25 #19
Benutzerbild von Golftuner1986
Cruiser
 
Registriert seit: 12.04.2010
Beiträge: 696
Abgegebene Danke: 18
Erhielt 35 Danke für 30 Beiträge
Golftuner1986 Golftuner1986 ist offline
Cruiser
Benutzerbild von Golftuner1986
 
Registriert seit: 12.04.2010
Beiträge: 696
Abgegebene Danke: 18
Erhielt 35 Danke für 30 Beiträge
Standard

Was da drin stand weiß ich leider nicht mehr. Wenn das jemand in Augustdorf eingetragen haben möchte weiß ich aber jemanden der das dort macht.
Das muss jetzt ziemlich genau 3 Jahre her sein.
Golftuner1986 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 24.10.2013, 19:11 #20
Golfumbaufertigsteller
 
Registriert seit: 02.08.2013
Beiträge: 592
Abgegebene Danke: 82
Erhielt 78 Danke für 69 Beiträge
g3cmann g3cmann ist offline
Golfumbaufertigsteller
 
Registriert seit: 02.08.2013
Beiträge: 592
Abgegebene Danke: 82
Erhielt 78 Danke für 69 Beiträge
Standard

das bj macht auch eine menge aus! 91 g3 darf noch mehr wie zb ein 99igerg3 vari




g3cmann ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu g3cmann für den nützlichen Beitrag:
Baxter89 (24.10.2013)
Antwort


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:52 Uhr.

Powered by vBulletin®
 
Banner - Impressum - Reifenrechner - Datenschutz - Kontakt