Jawohl oder Widerstand gegen die Staatsgewalt Meinste die kommen dir nicht hinterher und ziehen das ganze Programm ab und das dann nicht mehr so nett ?
Genau genommen sind die EU Vorgaben Pflicht, wenns der Prüfer sich nicht dran hält muss er es verantworten, wenns Ärger gibt ist er genauso dran wie du.
Und sicherlich dürfen jegliche Eintragungen von einem Prüfer gemacht werden, "spezilisiert" muss der dafür nicht seien. Nur wird das unterschieden woher du kommst im "Osten" ists die Dekra und im "Westen" der Tüv. Die dürfen dann jegliche Arten von Einzelabnahmen dürchführen.
Hm bei uns ist das z.B so eine normale Tieferlegung darf die Dekra oder der TÜV eintragen. Und bei , das tiefste was man darf soweit ich weiß ist 6cm Achse bis Boden , und das darf hier nur der TÜV direckt und da auch nicht jeder sonder nur ein TÜV Ingenieur.
Aber nun gut , BTT. Da könnten wir noch 100 Seiten über das Thema schreiben.
nur der TÜV direckt und da auch nicht jeder sonder nur ein TÜV Ingenieur
Das ist doch dekra und Tüv, das andere sind alles nur buden für hauptuntersuchungen und für kleine sachen. nur der Dekra ingeneur darf bestimmte einzelabnahmen oder zum beispiel vollabnahmen machen.
Hm bei uns ist das z.B so eine normale Tieferlegung darf die Dekra oder der TÜV eintragen. Und bei , das tiefste was man darf soweit ich weiß ist 6cm Achse bis Boden , und das darf hier nur der TÜV direckt und da auch nicht jeder sonder nur ein TÜV Ingenieur.
Aber nun gut , BTT. Da könnten wir noch 100 Seiten über das Thema schreiben.
Meinste beim Tüv arbeiten nur Bauern und mal ab und an 1 Ingenieur ? Kannste ja gerne mal fragen... Das mit den 6cm ist genauso, laut Stvzo gibts sowas nicht. Laut Vorgabe sinds z.B. 9cm... mit "normaler" und "unnormaler" Tieferlegung hat das wenig zu tuen, eher mit Einzelabnahme oder "nur" Eintragung... einfach mal bissel damit beschäftigen, dann kommen solche Gerüchte nicht auf...
Meinste beim Tüv arbeiten nur Bauern und mal ab und an 1 Ingenieur ? Kannste ja gerne mal fragen... Das mit den 6cm ist genauso, laut Stvzo gibts sowas nicht. Laut Vorgabe sinds z.B. 9cm... mit "normaler" und "unnormaler" Tieferlegung hat das wenig zu tuen, eher mit Einzelabnahme oder "nur" Eintragung... einfach mal bissel damit beschäftigen, dann kommen solche Gerüchte nicht auf...
Ist ja gut , habe selbst gemerkt das ich mich bescheiden ausgedrückt habe Man sollte nicht im Forum schreiben und nebenher am Auto werkeln
den von dir zitierten langen Text ausm Forum hier mein ich.
Dazu habe ich doch schon folgendes geschrieben.
Zitat:
Zitat von Peter[OG]
...Welchen Text meinst du denn eigentlich ?
Der zitierte von mir der unter dem Seitenblinker cleanen steht ? Da gehts übrigens nicht um die Auspufflautstärke sondern um Seitenblinker. Offensichtlicher kann ich es nun wirklich nicht machen.
Wenn man das gelesene nicht versteht kommt es zu solchen unnötigen Fehldiskussionen.
Zitat:
Zitat von Baxter89
Zu deiner Sache mit der EU Vorschrift, da gibts auch keine festlegung, der Prüfer kann nach verschiedenen erlaubten Varianten eintragen.
Zitat:
Zitat von marko1983
...Genau genommen sind die EU Vorgaben Pflicht, wenns der Prüfer sich nicht dran hält muss er es verantworten, wenns Ärger gibt ist er genauso dran wie du...
Tcha, genau meine Worte. Und sogar von jemanden der die ganze Zeit etwas anderes behauptet mit einem Danke gewürdigt !
Fakt ist das Thema Eintragungen ist einfach zu umfangreich. Wenn ich was Eintragen lassen will frage ich vorher direckt bei meiner TÜV Station nach. Wenn er sagt: Klar kein Thema. Ich dan vorfahre und er das einträgt gehe ich davon aus das das seine richtigkeit hat.
;1647258]Zitat von Baxter89 Beitrag anzeigen
den von dir zitierten langen Text ausm Forum hier mein ich.
Dazu habe ich doch schon folgendes geschrieben.
Zitat:
Zitat von Peter[OG] Beitrag anzeigen
...Welchen Text meinst du denn eigentlich ?
Der zitierte von mir der unter dem Seitenblinker cleanen steht ? Da gehts übrigens nicht um die Auspufflautstärke sondern um Seitenblinker. Offensichtlicher kann ich es nun wirklich nicht machen.
Wenn man das gelesene nicht versteht kommt es zu solchen unnötigen Fehldiskussionen.
alter liest du meine texte? also langsam reichts echt, les ma was ich darunter geschriebn hab, das dein Blinkerscheiß nichts mitm Thema zu tun hat um das es in den Beiträgen davor ging, das soll ma einer verstehn.
Zitat:
Zitat von Peter[OG
;1647258]Zitat von Baxter89 Beitrag anzeigen
Zu deiner Sache mit der EU Vorschrift, da gibts auch keine festlegung, der Prüfer kann nach verschiedenen erlaubten Varianten eintragen.
Zitat:
Zitat von marko1983 Beitrag anzeigen
...Genau genommen sind die EU Vorgaben Pflicht, wenns der Prüfer sich nicht dran hält muss er es verantworten, wenns Ärger gibt ist er genauso dran wie du...
Tcha, genau meine Worte. Und sogar von jemanden der die ganze Zeit etwas anderes behauptet mit einem Danke gewürdigt !
Wer soll das noch verstehen ?
Das ist falsch, die EU richtlinie ist ab einem bestimmten BJ pflicht! Nicht aber bei z.B. meinem Golf also weg hier mit Halbwissen, ob bei deinem nach EU eingetragen wird kannst du im Fahrzeugschein oder auf der schönen Metaltafel auf deinem Schlossträger ablesen.
Meinste ich als Otto normal bürger weiß alles , der Prüfer sollte schon wissen was geht und was nicht. Darum kann ich ja nur davon ausgehen wenn er es einträgt , das alles vorschriftsgemäß ist.
Was du meinst ist mir schon klar , aber wie gesagt. Man geht ja davon aus das alles passt wenn es eingetragen ist.
alter liest du meine texte? also langsam reichts echt, les ma was ich darunter geschriebn hab, das dein Blinkerscheiß nichts mitm Thema zu tun hat um das es in den Beiträgen davor ging, das soll ma einer verstehn.
Ich glaube es hat eigentlich jeder Verstanden !
In dem Text ging es nunmal um Seitenblinker, wenn DU das gelesene verstanden hättest dann hättest du das auch gemerkt und würdest nicht mit deinem Auspuff gefassel von Lautstärke anfangen, Klar geht es in dem Text nicht darum. Aber ich habe das Blinker Dings nicht ins rollen gebracht, war ja auch nur ein Hinweis.
Zitat:
Zitat von Baxter89
Das ist falsch, die EU richtlinie ist ab einem bestimmten BJ pflicht! Nicht aber bei z.B. meinem Golf also weg hier mit Halbwissen
Sorry, aber es geht hier nicht nur um deinen Golf, falls du das auch noch nicht mitbekommen hast.
Geändert von Peter[OG] (24.10.2013 um 23:04 Uhr)
Grund: kleine Änderungen
Meinste ich als Otto normal bürger weiß alles , der Prüfer sollte schon wissen was geht und was nicht. Darum kann ich ja nur davon ausgehen wenn er es einträgt , das alles vorschriftsgemäß ist.
Was du meinst ist mir schon klar , aber wie gesagt. Man geht ja davon aus das alles passt wenn es eingetragen ist.
Richtig, aber eine Garantie ist das nunmal nicht, mehr versuche ich hier die letzten Seiten doch gar nicht so verständlich wie möglich zu erklären.
;1647266]Sorry, aber es geht hier nicht nur um deinen Golf, falls du das auch noch nicht mitbekommen hast.
deswegen ja das zum Beispiel davor.bei jedem anderen 3er das gleiche, auch bei dem des Threaderstellers, bei dem übrigens nicht nach EU Vorgabe eingetragen werden muss