| Hilfe |
| Kalender |
| | #24 | |||
| ||||
| Super-Moderator | Zitat:
Zitat:
ich klink mich hier nochmal ein und verweise auf seite 1 dieses themas, mein post, speziell den link. der mann hat nicht einfach mal eben so klage erhoben, wegen den 10 euro, er hat zuvor das Bundesverkehrsministerium kontaktiert und genau nachgefragt, wie die beiden Absätze des Paragraphs 17 zu verstehen sind -> kopie der antwort aus dem link: Bundesverkehrsministerium hat folgendes geschrieben:: Sehr geehrter Herr Peuschel, vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach * 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Nach * 17 Abs. 2 Satz 1 StVZO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf * 17 Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z. B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann * 17 Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit * 17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag so, daher geht eigentlich unmissverständlich hervor, dass man am Tag, wenn keine beleuchtungspflicht herrscht, mit Standlicht gefahren werden kann und darf, ich denke das Bundesverkehrsministerium wird es wohl am besten wissen. und ich wiederhole nochmal, da die polizisten sich natürlich auf ihre auslegung des §17 berufen, man solle sich die antwort vom BVM und den Berschluss ins auto legen, wenn man vor hat mit Standlicht am tag zu fahren. | |||
| | Mit Zitat antworten |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Forum | |||
| InPro angel eyes undicht | Werkstatt | |||
| Angel Eyes über extra schalter einschalten | Elektronik | |||
| Scheinwerfe Angel Eyes Standlichtringe erlaubt? | Pimp my Golf | |||