Pimp my Golf Carstyling Innen und Außen für den Golf3

 
 
Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 20.08.2010, 14:39 #24
Benutzerbild von Mortiferus
Super-Moderator
 
Registriert seit: 08.09.2008
Beiträge: 3.996
Abgegebene Danke: 217
Erhielt 1.228 Danke für 770 Beiträge
Mortiferus Mortiferus ist offline
Super-Moderator
Benutzerbild von Mortiferus
 
Registriert seit: 08.09.2008
Beiträge: 3.996
Abgegebene Danke: 217
Erhielt 1.228 Danke für 770 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von .arwn00R Beitrag anzeigen
Das Urteil find ich komisch.. oder ich les die Paragraphen falsch.



Beleuchtungspflicht, das bedeutet Nebel, Schnee, Regen, Dämmerung, Nacht, Wulkanausbrucht, Weltuntergan usw.
Allein mit Standlicht zu fahren reicht da nicht, da muss schon das Fahrlicht oder bei Tag der Nebelscheinwerfer dazu.
Moment? Nur während der Beleuchtungspflicht? Nein?


Das ist schlichtweg falsch. Es steht in der StVO §17, dass nur mit Begrenzungsleuichten alleine nicht gefahren werden darf, unabhängig ob Beleuchzungspflicht besteht oder nicht.

Ich weiss nicht, wie die auf die idee kommen, dass man das Standlicht nur Nachts nicht alleine betreiben dürfen.
Das entnehm ich der StVO anders. Oder hat das damit zu tun, dass als 1. die Beleuchtugspflicht aufgezeigt wird, dann erst der 2. Punkt mit dem Standlicht?
Zitat:
Zitat von pwrd111 Beitrag anzeigen
genau so seh ich das auch! und ich glaube keineswegs dass sich jeder di emühe macht zum anwalt zu gehen wegen _ 10 € _ . es wird dir jeder polizist die stvo vorlegen, und danach handeln sie.

es ist einfach unzulässig, aber wenn man auf sone "klage" beruht dann macht ihr man. ob das alles so wie dort ausgeht wage ich stark zu bezweifeln

ich klink mich hier nochmal ein und verweise auf seite 1 dieses themas, mein post, speziell den link.

der mann hat nicht einfach mal eben so klage erhoben, wegen den 10 euro, er hat zuvor das Bundesverkehrsministerium kontaktiert und genau nachgefragt, wie die beiden Absätze des Paragraphs 17 zu verstehen sind ->

kopie der antwort aus dem link:

Bundesverkehrsministerium hat folgendes geschrieben::

Sehr geehrter Herr Peuschel,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach * 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der
Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst
erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.
Nach * 17 Abs. 2 Satz 1 StVZO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht)
allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf * 17
Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht
voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht
gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z.
B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann * 17
Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit * 17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


so, daher geht eigentlich unmissverständlich hervor, dass man am Tag, wenn keine beleuchtungspflicht herrscht, mit Standlicht gefahren werden kann und darf, ich denke das Bundesverkehrsministerium wird es wohl am besten wissen.

und ich wiederhole nochmal, da die polizisten sich natürlich auf ihre auslegung des §17 berufen, man solle sich die antwort vom BVM und den Berschluss ins auto legen, wenn man vor hat mit Standlicht am tag zu fahren.
Mortiferus ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
 


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
InPro angel eyes undicht Backside Werkstatt 3 19.07.2009 00:33
Angel Eyes über extra schalter einschalten vladokumpan1 Elektronik 6 23.04.2009 00:45
Scheinwerfe Angel Eyes Standlichtringe erlaubt? crowd Pimp my Golf 16 02.11.2007 22:48


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:39 Uhr.

Powered by vBulletin®
 
Banner - Impressum - Reifenrechner - Datenschutz - Kontakt