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| Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum! |
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| Golfumbauinteressierter |
@golf3variant1488 Du kannst aber nicht Vergewaltiger und Kinderschänder mit diesem Fall vergleichen. Sicher ist es richtig, dass man nicht mit Autos fahren sollte die "nicht zulässig" sind, aber wie schon gesagt finde ich einen Vergleich oder Bezug zu Kinderschändern massiv übertrieben. Prinzipiell ist es immer am besten sehr zeitnah nach nem Umbau am Fahrzeug einen TÜV Termin auszumachen und die Sache eintragen lassen. Dann spart man sich nen Haufen Ärger, Geld und Zeit. | ||
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| | #2 | |||
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| Wörtherseefahrer | ich habe beabsichtig einen derartiken vergleich angestellt um klar zu machen was in der brd formalien ausmachen. ein fehler eine geziehlte berufung und der kopf ist aus der schlinge | |||
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| | #3 | ||
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| Golfumbauinteressierter | Zitat:
Sicher ist das Verhalten der Polizisten etwas seltsam gewesen, aber ich denke auch, sollte er eine Strafe bekommen dann zu Recht. Naja bin mal gespannt wie es ausgeht/weitergeht. | ||
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| | #4 | |||
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| .:Golf3.de IG Team NDS:. |
Auf irgendwelche Vergleiche oder Äußerungen mit Kinderschändern gehe ich hier nicht ein,da sie überhaupt nichts damit zu tun haben. Der TE gondelt mit na Karre rum wo die wichtigsten Sachen nicht eingetragen sind. Also wird er zurecht eins auf den S..k kriegen. Im Nachinein eintragen lassen und dann versuchen aus der Nummer rauszukommen ist : - jämmerlich - sinnlos da auf so nem Wisch das Datum steht. Aber der TE sollte seine nächste Fahrt mit dem Hobel wie schon gesagt wurde zum TÜV antreten. @ golf3variant1488 wie gesagt das Wort Kinderschänder hat in dem Posting nichts zu suchen. Aber ja ich bin der Meinung das man bestraft werden muss, wenn man mit nicht eingetragen Sachen rumfährt, das ist nunmal bei uns so, wem es nicht passt der muss auswandern und fertig. Auch wenn Du und der ein oder andere das nicht verstehen wollen. Aber ich möchte mal Dich sehen ( denn da Du ja immer die Kinderschänder erwähnst, scheint Dir viel an Kindern zu liegen ), wenn du Vater bist und dann fährt einer Dein Kind an, er fährt es aber "nur" an das ihm was passiert wie ein Bein geborchen oder so, er fährt es also nicht Tod, es ist quasi nur ein Bein. Dann stell sich heraus der es auf Grund irgendwelche Bauteile am Fahrzeug passiert ist, die so nicht hätten zusammen benutzt werden dürfen ( z.B. ein Fahrwerk mit Felgen ), da es mechanisch einfach nicht ohne Probleme passt. Na da möchte ich Dich mal sehen wenn es dein Kind ist. Also da mal schön drüber nachdenken. Zitat:
So wäre auch mein Schlußwort dazu. | |||
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| Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu G3 Variant für den nützlichen Beitrag: | Mooniu (13.10.2010) |
| | #5 | ||
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| Golfumbauinteressierter | Zitat:
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| | #6 | |||
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| Golftreffenplaner | Zitat:
Und mal ehrlich: ob er "Glück" hat oder viel Geld blechen muss, kann dir doch ziemlich schnuppe sein. Der Wagen kommt so oder so zum Tüv und die Mängel werden behoben. Zitat:
Fakt ist aber: Wenn Formfehler gemacht werden, ist es absolut legitim diesen Verwaltungsakt anzufechten und dann muss er ZURECHT nichts bezahlen. Zitat:
Genauso kann ein Auto mit einwandfreier Betriebserlaubnis zufällig in einer Pfuscher-Werkstatt (oder bei atu ) gewesen sein und irgend eine Schraube ist z.B. nicht richtig angezogen. Wenn bei einem so verursachten Unfall dein Kind in Mitleidenschaft gezogen wird, kannst du auch nichts machen und das hat überhaupt nichts mit TÜV oder irgendwelchen Eintragungen zu tun. Aber die bösen Tuner sind natürlich an den Unfällen Schuld ge | |||
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| | #7 | |||
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| customizer4life ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
alles ist gesagt. alle fragen beantwortet. es artet glaube ich grad aus. time2close ! | |||
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| | #8 | ||
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| Gast | Zitat:
.War um kurz nach Mitternacht. | ||
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| | #9 | |||
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| Wörtherseefahrer | Zitat:
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