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Alt 13.10.2010, 13:18 #1
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@golf3variant1488
Du kannst aber nicht Vergewaltiger und Kinderschänder mit diesem Fall vergleichen.
Sicher ist es richtig, dass man nicht mit Autos fahren sollte die "nicht zulässig" sind, aber wie schon gesagt finde ich einen Vergleich oder Bezug zu Kinderschändern massiv übertrieben.

Prinzipiell ist es immer am besten sehr zeitnah nach nem Umbau am Fahrzeug einen TÜV Termin auszumachen und die Sache eintragen lassen. Dann spart man sich nen Haufen Ärger, Geld und Zeit.


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Alt 13.10.2010, 13:20 #2
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Zitat:
Zitat von Mooniu Beitrag anzeigen
Du kannst aber nicht Vergewaltiger und Kinderschänder mit diesem Fall vergleichen.
Sicher ist es richtig, dass man nicht mit Autos fahren sollte die "nicht zulässig" sind, aber wie schon gesagt finde ich einen Vergleich oder Bezug zu Kinderschändern massiv übertrieben.
ich habe beabsichtig einen derartiken vergleich angestellt um klar zu machen was in der brd formalien ausmachen. ein fehler eine geziehlte berufung und der kopf ist aus der schlinge
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Alt 13.10.2010, 13:27 #3
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Zitat:
Zitat von golf3variant1488 Beitrag anzeigen
ich habe beabsichtig einen derartiken vergleich angestellt um klar zu machen was in der brd formalien ausmachen. ein fehler eine geziehlte berufung und der kopf ist aus der schlinge
Dass unser Rechtssystem scheisse ist, will ich ned abstreiten. Hab ich selbst schon hin und wieder zu spüren bekommen.
Sicher ist das Verhalten der Polizisten etwas seltsam gewesen, aber ich denke auch, sollte er eine Strafe bekommen dann zu Recht.
Naja bin mal gespannt wie es ausgeht/weitergeht.
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Alt 13.10.2010, 13:46 #4
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Auf irgendwelche Vergleiche oder Äußerungen mit Kinderschändern gehe ich hier nicht ein,da sie überhaupt nichts damit zu tun haben.

Der TE gondelt mit na Karre rum wo die wichtigsten Sachen nicht eingetragen sind.
Also wird er zurecht eins auf den S..k kriegen.

Im Nachinein eintragen lassen und dann versuchen aus der Nummer rauszukommen ist :
- jämmerlich
- sinnlos
da auf so nem Wisch das Datum steht.

Aber der TE sollte seine nächste Fahrt mit dem Hobel wie schon gesagt wurde zum TÜV antreten.

@ golf3variant1488
wie gesagt das Wort Kinderschänder hat in dem Posting nichts zu suchen.

Aber ja ich bin der Meinung das man bestraft werden muss, wenn man mit nicht eingetragen Sachen rumfährt, das ist nunmal bei uns so, wem es nicht passt der muss auswandern und fertig.
Auch wenn Du und der ein oder andere das nicht verstehen wollen.
Aber ich möchte mal Dich sehen ( denn da Du ja immer die Kinderschänder erwähnst, scheint Dir viel an Kindern zu liegen ), wenn du Vater bist und dann fährt einer Dein Kind an, er fährt es aber "nur" an das ihm was passiert wie ein Bein geborchen oder so, er fährt es also nicht Tod, es ist quasi nur ein Bein.
Dann stell sich heraus der es auf Grund irgendwelche Bauteile am Fahrzeug passiert ist, die so nicht hätten zusammen benutzt werden dürfen ( z.B. ein Fahrwerk mit Felgen ), da es mechanisch einfach nicht ohne Probleme passt.
Na da möchte ich Dich mal sehen wenn es dein Kind ist.

Also da mal schön drüber nachdenken.

Zitat:
Zitat von Mooniu Beitrag anzeigen
Dass unser Rechtssystem scheisse ist, will ich ned abstreiten. Hab ich selbst schon hin und wieder zu spüren bekommen.
Sicher ist das Verhalten der Polizisten etwas seltsam gewesen, aber ich denke auch, sollte er eine Strafe bekommen dann zu Recht.
100% agree

So wäre auch mein Schlußwort dazu.
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Mooniu (13.10.2010)
Alt 13.10.2010, 14:14 #5
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Zitat:
Zitat von G3 Variant Beitrag anzeigen
Aber ich möchte mal Dich sehen ( denn da Du ja immer die Kinderschänder erwähnst, scheint Dir viel an Kindern zu liegen ), wenn du Vater bist und dann fährt einer Dein Kind an, er fährt es aber "nur" an das ihm was passiert wie ein Bein geborchen oder so, er fährt es also nicht Tod, es ist quasi nur ein Bein.
Dann stell sich heraus der es auf Grund irgendwelche Bauteile am Fahrzeug passiert ist, die so nicht hätten zusammen benutzt werden dürfen ( z.B. ein Fahrwerk mit Felgen ), da es mechanisch einfach nicht ohne Probleme passt.
Na da möchte ich Dich mal sehen wenn es dein Kind ist.
Du sprichst mir aus der Seele.
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Alt 13.10.2010, 14:44 #6
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Zitat:
Zitat von G3 Variant Beitrag anzeigen
Im Nachinein eintragen lassen und dann versuchen aus der Nummer rauszukommen ist :
- jämmerlich
- sinnlos
da auf so nem Wisch das Datum steht.
Welcher "Wisch"? Er hat nichts schriftliches bekommen.
Und mal ehrlich: ob er "Glück" hat oder viel Geld blechen muss, kann dir doch ziemlich schnuppe sein. Der Wagen kommt so oder so zum Tüv und die Mängel werden behoben.

Zitat:
Zitat von G3 Variant Beitrag anzeigen
Aber ja ich bin der Meinung das man bestraft werden muss, wenn man mit nicht eingetragen Sachen rumfährt, das ist nunmal bei uns so, wem es nicht passt der muss auswandern und fertig.
Klar gehört es bestraft, wenn man mit uneingetragenen Sachen herumfährt. Nichts anderes wurde hier behauptet - das reimst du dir irgendwie gerade selbst zusammen.
Fakt ist aber: Wenn Formfehler gemacht werden, ist es absolut legitim diesen Verwaltungsakt anzufechten und dann muss er ZURECHT nichts bezahlen.



Zitat:
Zitat von G3 Variant Beitrag anzeigen
Auch wenn Du und der ein oder andere das nicht verstehen wollen.
Aber ich möchte mal Dich sehen ( denn da Du ja immer die Kinderschänder erwähnst, scheint Dir viel an Kindern zu liegen ), wenn du Vater bist und dann fährt einer Dein Kind an, er fährt es aber "nur" an das ihm was passiert wie ein Bein geborchen oder so, er fährt es also nicht Tod, es ist quasi nur ein Bein.
Dann stell sich heraus der es auf Grund irgendwelche Bauteile am Fahrzeug passiert ist, die so nicht hätten zusammen benutzt werden dürfen ( z.B. ein Fahrwerk mit Felgen ), da es mechanisch einfach nicht ohne Probleme passt.
Na da möchte ich Dich mal sehen wenn es dein Kind ist.

Also da mal schön drüber nachdenken.
Sind wir ehrlich: es ist viel wahrscheinlicher, dass DU mit deinem einwandfrei tüvgerechten Auto einen Unfall hast und dabei dein Kind verletzt wird. Da musst du nicht mal Schuld sein, weil irgendwelche Idioten und senile Rentner auf den Straßen unterwegs sind.
Genauso kann ein Auto mit einwandfreier Betriebserlaubnis zufällig in einer Pfuscher-Werkstatt (oder bei atu ) gewesen sein und irgend eine Schraube ist z.B. nicht richtig angezogen. Wenn bei einem so verursachten Unfall dein Kind in Mitleidenschaft gezogen wird, kannst du auch nichts machen und das hat überhaupt nichts mit TÜV oder irgendwelchen Eintragungen zu tun.

Aber die bösen Tuner sind natürlich an den Unfällen Schuld ge
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Alt 13.10.2010, 15:09 #7
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Danjo Danjo ist offline
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alles ist gesagt. alle fragen beantwortet.
es artet glaube ich grad aus.

time2close !
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Alt 13.10.2010, 15:36 #8
marci92
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Zitat:
Zitat von wolfi71 Beitrag anzeigen
Also, wenn der gleich an dem Tag zum Tüv gefahren wäre, hätte er argumentieren können: War beim Tüv, hatte noch einen Mangel, war auf der Heimfahrt davon, wollte den Mangel abstellen etc.

Wenn er nicht schnell zum Tüv geht, dann bekommt er die Anordnung zur Vorführung vom Landratsamt und das ist nicht lustig.

Dass er eine auf den Deckel braucht ist auch klar. Es trifft den Halter udn wir hoffen mal, dass er es ist. Weil sonst wird ihm der Halter aufs Dach steigen.
Um diese Uhrzeit fährt man nicht mehr zum TÜV .
War um kurz nach Mitternacht.
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Alt 14.10.2010, 08:53 #9
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Zitat:
Zitat von G3 Variant Beitrag anzeigen
Auf irgendwelche Vergleiche oder Äußerungen mit Kinderschändern gehe ich hier nicht ein,da sie überhaupt nichts damit zu tun haben.
ACH NE? ABER ver gleiche mit angefahrenen Kinder sind besser?


Der TE gondelt mit na Karre rum wo die wichtigsten Sachen nicht eingetragen sind.
Also wird er zurecht eins auf den S..k kriegen.
Habe ich was anderes behauptet? Habe nie gesagt das es nicht fair ist, nur das er sich rauswinden kann wegen formal fehlern. stell dir mal vor evtl braucht er das auto für die arbeit.....würde diese ohne verlieren.......
MENSCH JEDER MACHT MAL FEHLER!
!

@ golf3variant1488
wie gesagt das Wort Kinderschänder hat in dem Posting nichts zu suchen.

ACHSO?? wiso soll mein vergleich schlechter sein wie dein nachvolgender?
Meine Erklärung hast du bestimmt überlesen, hier nochmal:
Ich habe beabsichtig einen Drastischen vergleich gewählt um Klar zu machen was alles möglich ist bei Formalfehler.


Aber ja ich bin der Meinung das man bestraft werden muss, wenn man mit nicht eingetragen Sachen rumfährt, das ist nunmal bei uns so, wem es nicht passt der muss auswandern und fertig.
Auch wenn Du und der ein oder andere das nicht verstehen wollen.
Aber ich möchte mal Dich sehen ( denn da Du ja immer die Kinderschänder erwähnst, scheint Dir viel an Kindern zu liegen ), wenn du Vater bist und dann fährt einer Dein Kind an, er fährt es aber "nur" an das ihm was passiert wie ein Bein geborchen oder so, er fährt es also nicht Tod, es ist quasi nur ein Bein.
Dann stell sich heraus der es auf Grund irgendwelche Bauteile am Fahrzeug passiert ist, die so nicht hätten zusammen benutzt werden dürfen ( z.B. ein Fahrwerk mit Felgen ), da es mechanisch einfach nicht ohne Probleme passt.
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Also da mal schön drüber nachdenken.

Die warscheinlichkeit halte ich doch für sehr gering (für den fall das doch, oder ein reines fahrerverschulden vorlag, würde ich die sache eh selber "Klären" )das soetwas passiert und das es zu einem unfall kommt weil etwas nicht eingetragen war.
was bei der sache viel schlimmer ist ist das keine versicherung zahlen wird.
das soll erstmal nicht ,mein problem sein, entstehen jedoch folgeschäden kann es sein das medikamente nicht ersätzt werden. sehr ärgerlich.


Wie auch vorn schonmal geschrieben bei mir ist alles eingetragen und ich würde nen teufel tuen und ohne eintragung rumfahren, aber wir machen alle fehler, einig haben früher ihr mofa frisiert, andere fahren heute nicht gleich zum tüv.

Fazit du wirst mich nicht umstimmen......
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