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Alt 13.10.2010, 12:10 #1
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wenns wirklich so gelaufen ist hast du wahrscheinlich riesen glück gehabt.
während du hier ne diskussion anzettelst solltest du die zeit lieber beim tüv stehn und das ganze anbehmen lassen damit dir sowas nicht nochmal passiert.

ich möchte hier aber drauf hinweisen das sie mir sogar für sowas die 5 tages platten gekratzt haben .
ich hab lediglich nen prüfbericht vom tüv von den herren in blau hab ich nichts bekommen.
die post war grad im briefkasten.

fazit:
nicht viel lamentieren 150€ schnappen und ab zum tüv, mehr sollte es nicht kosten eher weniger aber dann bist du auf der sicheren seite.


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Alt 13.10.2010, 13:08 #2
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@ G3 Variant
also meinst du es ist in ordung wenn vergewaltiger wegen vormalmängeln frei kommen aber einer der den führerschein grade hatt soll das nciht machen dürfen, klar ist es nciht fair habe ich auch nciht behauptet aber es geht!!!
weißt du wie lange er so gefahren ist???? ich nicht! also gehe ich mal davon aus das es ein paar tage waren und die tüveintragung schon geplant war ich kenne genug leute die ein paar tage so gefahren sind weil sie as zeitlich nciht zum tüv geschafft haben, oder dieser in einem fall sage erstmal traggelenk machen sonst tage ich nciht ein da sonnst die achsvermessung nicht io ist.
was ich sage entspricht der wahrheit und ich habe auch keine lust über das für und wieder von moral zu dabatieren, solange wir in einem staat leben in dem vergewaltiger und kinderschänder frei rumlaufen!
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Alt 13.10.2010, 13:18 #3
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@golf3variant1488
Du kannst aber nicht Vergewaltiger und Kinderschänder mit diesem Fall vergleichen.
Sicher ist es richtig, dass man nicht mit Autos fahren sollte die "nicht zulässig" sind, aber wie schon gesagt finde ich einen Vergleich oder Bezug zu Kinderschändern massiv übertrieben.

Prinzipiell ist es immer am besten sehr zeitnah nach nem Umbau am Fahrzeug einen TÜV Termin auszumachen und die Sache eintragen lassen. Dann spart man sich nen Haufen Ärger, Geld und Zeit.
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Alt 13.10.2010, 13:20 #4
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Zitat:
Zitat von Mooniu Beitrag anzeigen
Du kannst aber nicht Vergewaltiger und Kinderschänder mit diesem Fall vergleichen.
Sicher ist es richtig, dass man nicht mit Autos fahren sollte die "nicht zulässig" sind, aber wie schon gesagt finde ich einen Vergleich oder Bezug zu Kinderschändern massiv übertrieben.
ich habe beabsichtig einen derartiken vergleich angestellt um klar zu machen was in der brd formalien ausmachen. ein fehler eine geziehlte berufung und der kopf ist aus der schlinge
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Alt 13.10.2010, 13:27 #5
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Zitat:
Zitat von golf3variant1488 Beitrag anzeigen
ich habe beabsichtig einen derartiken vergleich angestellt um klar zu machen was in der brd formalien ausmachen. ein fehler eine geziehlte berufung und der kopf ist aus der schlinge
Dass unser Rechtssystem scheisse ist, will ich ned abstreiten. Hab ich selbst schon hin und wieder zu spüren bekommen.
Sicher ist das Verhalten der Polizisten etwas seltsam gewesen, aber ich denke auch, sollte er eine Strafe bekommen dann zu Recht.
Naja bin mal gespannt wie es ausgeht/weitergeht.
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Alt 13.10.2010, 13:46 #6
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Auf irgendwelche Vergleiche oder Äußerungen mit Kinderschändern gehe ich hier nicht ein,da sie überhaupt nichts damit zu tun haben.

Der TE gondelt mit na Karre rum wo die wichtigsten Sachen nicht eingetragen sind.
Also wird er zurecht eins auf den S..k kriegen.

Im Nachinein eintragen lassen und dann versuchen aus der Nummer rauszukommen ist :
- jämmerlich
- sinnlos
da auf so nem Wisch das Datum steht.

Aber der TE sollte seine nächste Fahrt mit dem Hobel wie schon gesagt wurde zum TÜV antreten.

@ golf3variant1488
wie gesagt das Wort Kinderschänder hat in dem Posting nichts zu suchen.

Aber ja ich bin der Meinung das man bestraft werden muss, wenn man mit nicht eingetragen Sachen rumfährt, das ist nunmal bei uns so, wem es nicht passt der muss auswandern und fertig.
Auch wenn Du und der ein oder andere das nicht verstehen wollen.
Aber ich möchte mal Dich sehen ( denn da Du ja immer die Kinderschänder erwähnst, scheint Dir viel an Kindern zu liegen ), wenn du Vater bist und dann fährt einer Dein Kind an, er fährt es aber "nur" an das ihm was passiert wie ein Bein geborchen oder so, er fährt es also nicht Tod, es ist quasi nur ein Bein.
Dann stell sich heraus der es auf Grund irgendwelche Bauteile am Fahrzeug passiert ist, die so nicht hätten zusammen benutzt werden dürfen ( z.B. ein Fahrwerk mit Felgen ), da es mechanisch einfach nicht ohne Probleme passt.
Na da möchte ich Dich mal sehen wenn es dein Kind ist.

Also da mal schön drüber nachdenken.

Zitat:
Zitat von Mooniu Beitrag anzeigen
Dass unser Rechtssystem scheisse ist, will ich ned abstreiten. Hab ich selbst schon hin und wieder zu spüren bekommen.
Sicher ist das Verhalten der Polizisten etwas seltsam gewesen, aber ich denke auch, sollte er eine Strafe bekommen dann zu Recht.
100% agree

So wäre auch mein Schlußwort dazu.
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Mooniu (13.10.2010)
Alt 13.10.2010, 14:14 #7
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Zitat:
Zitat von G3 Variant Beitrag anzeigen
Aber ich möchte mal Dich sehen ( denn da Du ja immer die Kinderschänder erwähnst, scheint Dir viel an Kindern zu liegen ), wenn du Vater bist und dann fährt einer Dein Kind an, er fährt es aber "nur" an das ihm was passiert wie ein Bein geborchen oder so, er fährt es also nicht Tod, es ist quasi nur ein Bein.
Dann stell sich heraus der es auf Grund irgendwelche Bauteile am Fahrzeug passiert ist, die so nicht hätten zusammen benutzt werden dürfen ( z.B. ein Fahrwerk mit Felgen ), da es mechanisch einfach nicht ohne Probleme passt.
Na da möchte ich Dich mal sehen wenn es dein Kind ist.
Du sprichst mir aus der Seele.
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Alt 13.10.2010, 14:44 #8
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Zitat:
Zitat von G3 Variant Beitrag anzeigen
Im Nachinein eintragen lassen und dann versuchen aus der Nummer rauszukommen ist :
- jämmerlich
- sinnlos
da auf so nem Wisch das Datum steht.
Welcher "Wisch"? Er hat nichts schriftliches bekommen.
Und mal ehrlich: ob er "Glück" hat oder viel Geld blechen muss, kann dir doch ziemlich schnuppe sein. Der Wagen kommt so oder so zum Tüv und die Mängel werden behoben.

Zitat:
Zitat von G3 Variant Beitrag anzeigen
Aber ja ich bin der Meinung das man bestraft werden muss, wenn man mit nicht eingetragen Sachen rumfährt, das ist nunmal bei uns so, wem es nicht passt der muss auswandern und fertig.
Klar gehört es bestraft, wenn man mit uneingetragenen Sachen herumfährt. Nichts anderes wurde hier behauptet - das reimst du dir irgendwie gerade selbst zusammen.
Fakt ist aber: Wenn Formfehler gemacht werden, ist es absolut legitim diesen Verwaltungsakt anzufechten und dann muss er ZURECHT nichts bezahlen.



Zitat:
Zitat von G3 Variant Beitrag anzeigen
Auch wenn Du und der ein oder andere das nicht verstehen wollen.
Aber ich möchte mal Dich sehen ( denn da Du ja immer die Kinderschänder erwähnst, scheint Dir viel an Kindern zu liegen ), wenn du Vater bist und dann fährt einer Dein Kind an, er fährt es aber "nur" an das ihm was passiert wie ein Bein geborchen oder so, er fährt es also nicht Tod, es ist quasi nur ein Bein.
Dann stell sich heraus der es auf Grund irgendwelche Bauteile am Fahrzeug passiert ist, die so nicht hätten zusammen benutzt werden dürfen ( z.B. ein Fahrwerk mit Felgen ), da es mechanisch einfach nicht ohne Probleme passt.
Na da möchte ich Dich mal sehen wenn es dein Kind ist.

Also da mal schön drüber nachdenken.
Sind wir ehrlich: es ist viel wahrscheinlicher, dass DU mit deinem einwandfrei tüvgerechten Auto einen Unfall hast und dabei dein Kind verletzt wird. Da musst du nicht mal Schuld sein, weil irgendwelche Idioten und senile Rentner auf den Straßen unterwegs sind.
Genauso kann ein Auto mit einwandfreier Betriebserlaubnis zufällig in einer Pfuscher-Werkstatt (oder bei atu ) gewesen sein und irgend eine Schraube ist z.B. nicht richtig angezogen. Wenn bei einem so verursachten Unfall dein Kind in Mitleidenschaft gezogen wird, kannst du auch nichts machen und das hat überhaupt nichts mit TÜV oder irgendwelchen Eintragungen zu tun.

Aber die bösen Tuner sind natürlich an den Unfällen Schuld ge
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Alt 14.10.2010, 08:53 #9
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Zitat:
Zitat von G3 Variant Beitrag anzeigen
Auf irgendwelche Vergleiche oder Äußerungen mit Kinderschändern gehe ich hier nicht ein,da sie überhaupt nichts damit zu tun haben.
ACH NE? ABER ver gleiche mit angefahrenen Kinder sind besser?


Der TE gondelt mit na Karre rum wo die wichtigsten Sachen nicht eingetragen sind.
Also wird er zurecht eins auf den S..k kriegen.
Habe ich was anderes behauptet? Habe nie gesagt das es nicht fair ist, nur das er sich rauswinden kann wegen formal fehlern. stell dir mal vor evtl braucht er das auto für die arbeit.....würde diese ohne verlieren.......
MENSCH JEDER MACHT MAL FEHLER!
!

@ golf3variant1488
wie gesagt das Wort Kinderschänder hat in dem Posting nichts zu suchen.

ACHSO?? wiso soll mein vergleich schlechter sein wie dein nachvolgender?
Meine Erklärung hast du bestimmt überlesen, hier nochmal:
Ich habe beabsichtig einen Drastischen vergleich gewählt um Klar zu machen was alles möglich ist bei Formalfehler.


Aber ja ich bin der Meinung das man bestraft werden muss, wenn man mit nicht eingetragen Sachen rumfährt, das ist nunmal bei uns so, wem es nicht passt der muss auswandern und fertig.
Auch wenn Du und der ein oder andere das nicht verstehen wollen.
Aber ich möchte mal Dich sehen ( denn da Du ja immer die Kinderschänder erwähnst, scheint Dir viel an Kindern zu liegen ), wenn du Vater bist und dann fährt einer Dein Kind an, er fährt es aber "nur" an das ihm was passiert wie ein Bein geborchen oder so, er fährt es also nicht Tod, es ist quasi nur ein Bein.
Dann stell sich heraus der es auf Grund irgendwelche Bauteile am Fahrzeug passiert ist, die so nicht hätten zusammen benutzt werden dürfen ( z.B. ein Fahrwerk mit Felgen ), da es mechanisch einfach nicht ohne Probleme passt.
Na da möchte ich Dich mal sehen wenn es dein Kind ist.

Also da mal schön drüber nachdenken.

Die warscheinlichkeit halte ich doch für sehr gering (für den fall das doch, oder ein reines fahrerverschulden vorlag, würde ich die sache eh selber "Klären" )das soetwas passiert und das es zu einem unfall kommt weil etwas nicht eingetragen war.
was bei der sache viel schlimmer ist ist das keine versicherung zahlen wird.
das soll erstmal nicht ,mein problem sein, entstehen jedoch folgeschäden kann es sein das medikamente nicht ersätzt werden. sehr ärgerlich.


Wie auch vorn schonmal geschrieben bei mir ist alles eingetragen und ich würde nen teufel tuen und ohne eintragung rumfahren, aber wir machen alle fehler, einig haben früher ihr mofa frisiert, andere fahren heute nicht gleich zum tüv.

Fazit du wirst mich nicht umstimmen......
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Alt 13.10.2010, 15:34 #10
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Also, wenn der gleich an dem Tag zum Tüv gefahren wäre, hätte er argumentieren können: War beim Tüv, hatte noch einen Mangel, war auf der Heimfahrt davon, wollte den Mangel abstellen etc.

Wenn er nicht schnell zum Tüv geht, dann bekommt er die Anordnung zur Vorführung vom Landratsamt und das ist nicht lustig.

Dass er eine auf den Deckel braucht, ist auch klar. Es trifft den Halter und wir hoffen mal, dass er es ist. Weil sonst wird ihm der Halter aufs Dach steigen.

Ich hatte mal den Fall, dass meine Frau sich das vordere Numemrnschild abgefahren hatte. Also ein neues geholt und den Halter dazu. Leider hatte man gerade keine Zeit das ranzumachen. Also fuhr meine Frau mit dem Nummernschild vorne im fenster und dem Halter im Kofferraum einige Tage rum. Wurde prompt angehalten. Immerhin konnte die sagen: ich habe den Halter neu gekauft und wir wollen den heute abend anbringen. Sie ist wenigstens nicht blöd und aufs Maul gefallen. Natürlich wurde am Abend der neuen Halter angebacht und Ruhe war. Dann kam noch ein Schrieb vom LRA und da erklärte ich dann, dass zur Vermeidung des Verlusts das Nummernschild aus dem erneut beschädigten Halter geborgen wurde um dann den dritten Halter innerhalb weniger Wochen zu montieren. Da kam nichts mehr. Ist natürlich auch nicht vergleichbar.




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Alt 13.10.2010, 15:34 #11
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Also ich war heute beim TÜV der meinte das wird kein problem sein das so einzutragen nur weil ich 205er Reifen haben muss ich mein Tacho überprüfen lassen ob das noch innerhalb der Toleranz ist. Glaube das nennt sich Tachobegleichung oder so in der art.
Kosten fürs eintragen sind 50- max. 80 euro

Ob ich es jetzt oder in 4wochen eintrage FAKT ist es muss ja gemacht werden. Werde das dann nächste woche machen lassen
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Alt 13.10.2010, 19:01 #12
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Den Ärger hätteste dir aber echt sparen können
Ist dennoch merkwürdig das du nichts mitbekommen hast. Aber vielleicht kommt Post mit einem Mängelbericht und Verwahnungsgeld. Das wäre dann noch sehr erfreulich.
Alles andere wird richtig Geld kosten ...

mfg desx
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Alt 13.10.2010, 19:10 #13
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Mich haben sie ja letztens auch angehalten.. Noch nichts eingetragen. Felgen, Lenkrad, Fahrwerk, Luff,ESD mit ABE

Hab ne Mängelkarte bekommen und 7 tage zeit + 25€ Bußgeld.Mehr nicht..Hatte aber auch Teilweise glück weil ich 1. Auf dem Wag nach hause war und 2. ich den Gleich gesagt habe das noch nichts eingetragen ist..

Für meine eintragung Fahrwerk und Lenkrad hab ich 62,50€ bei der Dekra gelassen.. Felgen und Luffi hab ich demontiert..
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Alt 13.10.2010, 20:00 #14
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Zitat von marci92 Beitrag anzeigen
Also ich war heute beim TÜV der meinte das wird kein problem sein das so einzutragen nur weil ich 205er Reifen haben muss ich mein Tacho überprüfen lassen ob das noch innerhalb der Toleranz ist. Glaube das nennt sich Tachobegleichung oder so in der art.
Kosten fürs eintragen sind 50- max. 80 euro
Kennt das einer wad der Prüfer meint ?
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Alt 14.10.2010, 20:04 #15
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Zitat:
Zitat von LosPablos Beitrag anzeigen
Mich haben sie ja letztens auch angehalten.. Noch nichts eingetragen. Felgen, Lenkrad, Fahrwerk, Luff,ESD mit ABE

Hab ne Mängelkarte bekommen und 7 tage zeit + 25€ Bußgeld.Mehr nicht..Hatte aber auch Teilweise glück weil ich 1. Auf dem Wag nach hause war und 2. ich den Gleich gesagt habe das noch nichts eingetragen ist..

Für meine eintragung Fahrwerk und Lenkrad hab ich 62,50€ bei der Dekra gelassen.. Felgen und Luffi hab ich demontiert..
Heute ist mir auch nochmal eingefallen das die Polizisten von allen sachen Fotos gemacht haben.. Wegen der Beweise halt..
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Alt 15.10.2010, 02:33 #16
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Zitat:
Zitat von LosPablos Beitrag anzeigen
Heute ist mir auch nochmal eingefallen das die Polizisten von allen sachen Fotos gemacht haben.. Wegen der Beweise halt..
Hatte er bei mir auch vor aber hat dann gesgat ne hab es ja gesehen

Zitat:
Zitat von AAM Beitrag anzeigen
und danach kommen dann wieder die anderen reifen drauf ?

sorry aber wie kann man so blöd sein ?
hab ich ja nicht geschrieben, klar wenn die dann wieder im frühjahr drauf kommen das ich die eintragen lassen werde

Zitat:
Zitat von Buddha Beitrag anzeigen
Schreib doch einfach mal was du für ne Reifengröße fährt, dann können wir dir sagen ob eine Tachoangleichung von nöten ist.
205/40zr17 84w vorher waren die standartgrößen drauf
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Alt 15.10.2010, 09:18 #17
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205/40 R17 geht eigentlich immer ohne Angleichung.
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Alt 15.10.2010, 10:16 #18
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Zitat:
Zitat von marci92 Beitrag anzeigen
Hatte er bei mir auch vor aber hat dann gesgat ne hab es ja gesehen



hab ich ja nicht geschrieben, klar wenn die dann wieder im frühjahr drauf kommen das ich die eintragen lassen werde



205/40zr17 84w vorher waren die standartgrößen drauf

ja unterschiedlich...kumpel von mir musste bei der größe auch angleichen lassen. Das kommt drauf an was man original fährt. Bei GTI oder VR6 geht 17" problemlos weil die eh mind. 15" fahren. Bei kleineren Motoren mit 14" original ist bei 17" meist schon eine Angleichung erforderlich.

Aber jetzt das FW mit Winterreifen eintragen lassen ist Schwachsinn hoch 10! Lass es gleich ordentlich machen und komplett!

So wie du rumgefahren bist ist aber echt dumm. Ich mein wenn das FW mal bissl tiefer is als erlaubt, hm ok solang nix schleift. Da bekommste auch blos nen Mängelschein und drehst es wieder höher, aber ohne Eintragung, gerade bei sowas wie Felgen und Fahrwerk, sehr unverständlich -.-

Kannst dir merken, das was alle Polizisten interessiert:

Fahrwerk
Felgen
Luftfilter
Xenonumbau
Auspuff

wenn du etwas davon verändert hast, sollte es unbedingt zugelassen sein bzw eingetragen. Denn das kontrollieren nahezu 95% der Polizisten.
Gibt auch spezialisten, die kennen einfach alles und wissen genau groß ein aufkelber in der frontscheibe sein darf. Also good luck for the future^^
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Alt 15.10.2010, 10:20 #19
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ja unterschiedlich...kumpel von mir musste bei der größe auch angleichen lassen. Das kommt drauf an was man original fährt. Bei GTI oder VR6 geht 17" problemlos weil die eh mind. 15" fahren. Bei kleineren Motoren mit 14" original ist bei 17" meist schon eine Angleichung erforderlich.
Das ist Jacke wie Hose wie die Serienbereifung ist. Ich hab problemlos bei meinem damaligen 1.4l mit serienmäßigen 13ern die 17er eingetragen bekommen.
205/40/17 ist ohne Angleichung beim G3 fahrbar.
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Alt 15.10.2010, 10:56 #20
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ja unterschiedlich...kumpel von mir musste bei der größe auch angleichen lassen. Das kommt drauf an was man original fährt. Bei GTI oder VR6 geht 17" problemlos weil die eh mind. 15" fahren. Bei kleineren Motoren mit 14" original ist bei 17" meist schon eine Angleichung erforderlich.

.....
Meistens wird im Verhältnis zum Größerwerden der Felge ja auch die Flankenhöhe des Reifen kleiner. Von daher ändert sich nur minimal etwas. Muss man aber im Einzelfall ausrechnen. Schade nur, dass der TÜV glaube ich wirklich anhand von Tabellen die Serienbereifung mit der größeren Bereifung vergleicht.




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