Also, wenn der gleich an dem Tag zum Tüv gefahren wäre, hätte er argumentieren können: War beim Tüv, hatte noch einen Mangel, war auf der Heimfahrt davon, wollte den Mangel abstellen etc.
Wenn er nicht schnell zum Tüv geht, dann bekommt er die Anordnung zur Vorführung vom Landratsamt und das ist nicht lustig.
Dass er eine auf den Deckel braucht, ist auch klar. Es trifft den Halter und wir hoffen mal, dass er es ist. Weil sonst wird ihm der Halter aufs Dach steigen.
Ich hatte mal den Fall, dass meine Frau sich das vordere Numemrnschild abgefahren hatte. Also ein neues geholt und den Halter dazu. Leider hatte man gerade keine Zeit das ranzumachen. Also fuhr meine Frau mit dem Nummernschild vorne im fenster und dem Halter im Kofferraum einige Tage rum. Wurde prompt angehalten. Immerhin konnte die sagen: ich habe den Halter neu gekauft und wir wollen den heute abend anbringen. Sie ist wenigstens nicht blöd und aufs Maul gefallen. Natürlich wurde am Abend der neuen Halter angebacht und Ruhe war. Dann kam noch ein Schrieb vom LRA und da erklärte ich dann, dass zur Vermeidung des Verlusts das Nummernschild aus dem erneut beschädigten Halter geborgen wurde um dann den dritten Halter innerhalb weniger Wochen zu montieren. Da kam nichts mehr. Ist natürlich auch nicht vergleichbar.