Du kannst aber nicht Vergewaltiger und Kinderschänder mit diesem Fall vergleichen.
Sicher ist es richtig, dass man nicht mit Autos fahren sollte die "nicht zulässig" sind, aber wie schon gesagt finde ich einen Vergleich oder Bezug zu Kinderschändern massiv übertrieben.
ich habe beabsichtig einen derartiken vergleich angestellt um klar zu machen was in der brd formalien ausmachen. ein fehler eine geziehlte berufung und der kopf ist aus der schlinge