 | Räuber Da Don | | Registriert seit: 02.08.2008
Beiträge: 8.481
Abgegebene Danke: 1.601
Erhielt 2.054 Danke für 1.463 Beiträge
| |
| Räuber Da Don
Registriert seit: 02.08.2008
Beiträge: 8.481
Abgegebene Danke: 1.601
Erhielt 2.054 Danke für 1.463 Beiträge
|
hauptsächlich gehts dabei um den §10 Abs.12!
Das Kennzeichen muss an die dafür vorgesehene Vorrichtung und(!) beleuchtet sein...
Da das KZ an der Sonnenblende und somit im Fahrzeuginnern war, ist das auch verkehrswidrig, da die Polizei nicht schnell darauf "zugreifen" kann...
die anderen Paragraphen sind eher allgemein (ich mein hierbei die Absätze 1+12)
bezahl die 10€ (wenns jetz 100 gewesen wären,ok, aber bei 10€??!!) |