 | GTI und TDI Fahrer | | Registriert seit: 05.09.2008
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[QUOTE=robsldx;846306]hauptsächlich gehts dabei um den §10 Abs.12! Das Kennzeichen muss an die dafür vorgesehene Vorrichtung und(!) beleuchtet sein...[/QUOTE]
Wo ist denn vorne bei dir die Bleuchtung ??? 
Woher wissen die das ? Haben die dich angehalten oder standest du auf nem öffentlichen Parkplatz und hattest ein "Ticket" dran ???
mfg
marko |