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Alt 04.04.2010, 13:36 #1
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hauptsächlich gehts dabei um den §10 Abs.12!

Das Kennzeichen muss an die dafür vorgesehene Vorrichtung und(!) beleuchtet sein...

Da das KZ an der Sonnenblende und somit im Fahrzeuginnern war, ist das auch verkehrswidrig, da die Polizei nicht schnell darauf "zugreifen" kann...

die anderen Paragraphen sind eher allgemein (ich mein hierbei die Absätze 1+12)

bezahl die 10€ (wenns jetz 100 gewesen wären,ok, aber bei 10€??!!)


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Alt 04.04.2010, 13:40 #2
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[QUOTE=robsldx;846306]hauptsächlich gehts dabei um den §10 Abs.12!

Das Kennzeichen muss an die dafür vorgesehene Vorrichtung und(!) beleuchtet sein...[/QUOTE]

Wo ist denn vorne bei dir die Bleuchtung ???

Woher wissen die das ? Haben die dich angehalten oder standest du auf nem öffentlichen Parkplatz und hattest ein "Ticket" dran ???

mfg
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Alt 04.04.2010, 13:45 #3
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[QUOTE=marko1983;846315]
Zitat:
Zitat von robsldx Beitrag anzeigen
hauptsächlich gehts dabei um den §10 Abs.12!

Das Kennzeichen muss an die dafür vorgesehene Vorrichtung und(!) beleuchtet sein...[/QUOTE]

Wo ist denn vorne bei dir die Bleuchtung ???

Woher wissen die das ? Haben die dich angehalten oder standest du auf nem öffentlichen Parkplatz und hattest ein "Ticket" dran ???

mfg
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hoppla, meinte mit Beleuchtung hinten, hätte ich dazuschreiben sollen...hast Recht!

Die filmen dich, daher wissen die das!
so haben die mich schonmal drangekriegt, weil ich auf der AB meinen Mindestabstand nicht eingehalten hab...
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Alt 04.04.2010, 13:58 #4
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[QUOTE=robsldx;846322]
Zitat:
Zitat von marko1983 Beitrag anzeigen

hoppla, meinte mit Beleuchtung hinten, hätte ich dazuschreiben sollen...hast Recht!

Die filmen dich, daher wissen die das!
so haben die mich schonmal drangekriegt, weil ich auf der AB meinen Mindestabstand nicht eingehalten hab...
Das Filmen ist aber so nicht gestattet, laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom September letzten Jahres !

mfg
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