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Proof 04.04.2010 13:29

Strafzettel wegen Kennzeichen
 
Frohe Ostern erstmal an alle.
Ich habe gestern 2 x Post bekommen von der Verkehrsüberwachung der Stadt Kassel.
Ich soll Strafe bezahlen, weil ich das Kennzeichen falsch angebracht habe ?!?!
Zitat: Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorderes amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach.
§ 10 abs. 1,7,12, § 48 FZV ; §24 StVG ; 179 BKat
Ich habe das KZ an der Sonnenblende dran gehabt weil meine Stoßstange nicht fertig ist. Was meint ihr Zahlen oder beschwehren ???

aam 90 04.04.2010 13:31

ich würde probieren mit denen zu reden. weil bei uns in der gegenden fahren viele rum die das kz einfach auf dem amaturenbrett liegen haben weil se es nicht vorne befestigen konnten/können. vielleicht lässt sich ja gut mit denen reden

edit: ich fahre zur zeit mit dem hinteren kenzeichen in der heckklappe rum da mir eine schraube vom originalhalter abgerissen ist und es hat sich noch niemand beschwert selbst bei der verkehrskontrolle

Proof 04.04.2010 13:34

Ich muss sagen Kassel ist scheiße wenns um sowas geht :)

Nick-Naim 04.04.2010 13:34

Nummerschild vorne ans Amaturenbrett legen oder ähnliches ist nicht erlaubt! Siehe hier:

Zitat:

Autofahrer, die ihr Fahrzeug-Kennzeichen hinter die Windschutz- oder Heckscheibe legen, handeln nicht rechtens, so ein jüngst ergangenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Az. 12 LA 16/08). Begründung der Richter: Im Interesse schneller, klarer und eindeutiger Kennzeichnung von Fahrzeugen könne es nicht dem Halter überlassen bleiben, wo er das Kfz-Kennzeichen anbringe. Dies gelte auch, wenn das Auto nur kurzfristig auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt werde.
Quelle: Urteil: Kfz-Kennzeichen hinter der Scheibe nicht rechtens

Wieviel Euro Strafe sind es denn?

Proof 04.04.2010 13:35

Sind zwar nur 10 aber dann kommt der andere noch dazu und tüv diesen monat und meine Taschen sind leer :)

Ich habe es jetzt unter den Blinker und Neblern fest gemacht. Steht ja nirgendswo das das nicht erlaubt ist ?!

rob 04.04.2010 13:36

hauptsächlich gehts dabei um den §10 Abs.12!

Das Kennzeichen muss an die dafür vorgesehene Vorrichtung und(!) beleuchtet sein...

Da das KZ an der Sonnenblende und somit im Fahrzeuginnern war, ist das auch verkehrswidrig, da die Polizei nicht schnell darauf "zugreifen" kann...

die anderen Paragraphen sind eher allgemein (ich mein hierbei die Absätze 1+12)

bezahl die 10€ (wenns jetz 100 gewesen wären,ok, aber bei 10€??!!)

Nick-Naim 04.04.2010 13:36

Naja dann zahl doch einfach die 10€ und sei froh dass es "nur" 10€ sind. ;)

Proof 04.04.2010 13:38

Ja muss ich wohl aber wie schon gesagt es kommt noch mehr :) Das Seitliche anbringen des KZ an der Stoßstange ist aber nicht verboten oder? Hatte da nur mal gelesen das es aus einem Winkel von 30° zu sehen sein muss und eine mindesthöhe von 20cm nicht unterschreiten darf

rob 04.04.2010 13:40

Zitat:

Zitat von Proof (Beitrag 846311)
Ja muss ich wohl aber wie schon gesagt es kommt noch mehr :) Das Seitliche anbringen des KZ an der Stoßstange ist aber nicht verboten oder? Hatte da nur mal gelesen das es aus einem Winkel von 30° zu sehen sein muss und eine mindesthöhe von 20cm nicht unterschreiten darf

das ist auch mein Wissensstand!:bier:

marko1983 04.04.2010 13:40

[QUOTE=robsldx;846306]hauptsächlich gehts dabei um den §10 Abs.12!

Das Kennzeichen muss an die dafür vorgesehene Vorrichtung und(!) beleuchtet sein...[/QUOTE]

Wo ist denn vorne bei dir die Bleuchtung ??? ::frage::

Woher wissen die das ? Haben die dich angehalten oder standest du auf nem öffentlichen Parkplatz und hattest ein "Ticket" dran ???

mfg
marko

Proof 04.04.2010 13:43

Die haben mich wohl notiert als ich bei den vorbei gefahren bin. Auf dieser Straße bin ich nicht gehalten.

rob 04.04.2010 13:45

[QUOTE=marko1983;846315]
Zitat:

Zitat von robsldx (Beitrag 846306)
hauptsächlich gehts dabei um den §10 Abs.12!

Das Kennzeichen muss an die dafür vorgesehene Vorrichtung und(!) beleuchtet sein...[/QUOTE]

Wo ist denn vorne bei dir die Bleuchtung ??? ::frage::

Woher wissen die das ? Haben die dich angehalten oder standest du auf nem öffentlichen Parkplatz und hattest ein "Ticket" dran ???

mfg
marko

hoppla, meinte mit Beleuchtung hinten, hätte ich dazuschreiben sollen...hast Recht!

Die filmen dich, daher wissen die das!
so haben die mich schonmal drangekriegt, weil ich auf der AB meinen Mindestabstand nicht eingehalten hab...

Proof 04.04.2010 13:45

Habe über eine Tankstelle gewendet und da muss das gewesen sein .

Danjo 04.04.2010 13:46

hmm also wegen nem 10er lohnt der aufstand nicht du könntest dich höchstens auf nen parkplatz rempler berufen den du an diesem tag hattest aber das risiko das aus dem 10er mehr wird wäre mir das nicht wert.
gruss

Proof 04.04.2010 13:47

Ich werde mal schauen ob ich wieder was bekomme ! Habe es ja nun "Richtig" angebracht. Man wird es aber nicht sehen wenn ich die Nebler an habe im Dunklen :)

Danjo 04.04.2010 13:48

das kostet auch nen 10er wegen falscher beleuchtungs einrichtung ;) also egal :D

Proof 04.04.2010 13:48

Ich zeige es nochmal eben wie es jetzt ist

Proof 04.04.2010 13:52

front ist noch nicht fertig :)
http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1270381913.jpg

marko1983 04.04.2010 13:58

[QUOTE=robsldx;846322]
Zitat:

Zitat von marko1983 (Beitrag 846315)

hoppla, meinte mit Beleuchtung hinten, hätte ich dazuschreiben sollen...hast Recht!

Die filmen dich, daher wissen die das!
so haben die mich schonmal drangekriegt, weil ich auf der AB meinen Mindestabstand nicht eingehalten hab...

Das Filmen ist aber so nicht gestattet, laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom September letzten Jahres !

mfg
marko

Crs 04.04.2010 14:03

10€ ist ein Witz!
Ich hab damals 70€ und 1 Punkt fuer das selbe bekommen!


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