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| Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum! |
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| Hilfesuchender |
Hallo Golf Freunde Ich habe da mal eine Frage zwecks des Prallschutzes für Sportlenkräder. Ist dieser Pflicht und muss auf das Lenkrad gebaut sein oder kann man diesen weglassen? Bisher konnte ich im Netz leider nichts Passendes finden dazu. Wäre cool wenn mir einer oder mehrere diesbezüglich Helfen könnten. Gruss | ||
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| Gutachten Guru |
Meines Wissens ist ein Prallschutz keine Pflicht... solange es eine ABE/Gutachten für das Lenkrad gibt und dieses keinen Prallschutz hat, ist das auch zulässig. Mfg Sven | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu sven84 für den nützlichen Beitrag: | Acid3urn (03.12.2014) |
| | #3 | ||
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| Hilfesuchender | | ||
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| | #4 | |||
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| Forenabhängiger |
Wenns nen originales Sportlenkrad ist, gehört wohl der Prallschutz dazu. Bei Momo und Co weiß ich von keiner ABE wo der als Pflicht aufgeführt ist, natürlich weiß ich nich alles. ;-) Hab zwar auch nen Prallschutz incl Hupenknopf für die 30er/32er Momo Lenkräder liegen, aber der ist einfach ne Option ohne Pflicht. Ist wie immer, was in der ABE steht gilt. ;-) | |||
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