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Alt 03.12.2014, 07:33 #2
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sven84 sven84 ist offline
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Meines Wissens ist ein Prallschutz keine Pflicht... solange es eine ABE/Gutachten für das Lenkrad gibt und dieses keinen Prallschutz hat, ist das auch zulässig.

Mfg
Sven
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Folgender Benutzer sagt Danke zu sven84 für den nützlichen Beitrag:
Acid3urn (03.12.2014)
 

Stichworte
lenkrad, prall, schutz


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