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-   -   Frage zu Sportlenkräder Prallschutz (http://www.golf3.de/showthread.php?t=122321)

Acid3urn 03.12.2014 00:39

Frage zu Sportlenkräder Prallschutz
 
Hallo Golf Freunde

Ich habe da mal eine Frage zwecks des Prallschutzes für Sportlenkräder.
Ist dieser Pflicht und muss auf das Lenkrad gebaut sein oder kann man diesen weglassen?

Bisher konnte ich im Netz leider nichts Passendes finden dazu.
Wäre cool wenn mir einer oder mehrere diesbezüglich Helfen könnten.


Gruss

sven84 03.12.2014 07:33

Meines Wissens ist ein Prallschutz keine Pflicht... solange es eine ABE/Gutachten für das Lenkrad gibt und dieses keinen Prallschutz hat, ist das auch zulässig.

Mfg
Sven

Acid3urn 03.12.2014 15:05

Danke
 
Zitat:

Zitat von sven84 (Beitrag 1733300)
Meines Wissens ist ein Prallschutz keine Pflicht... solange es eine ABE/Gutachten für das Lenkrad gibt und dieses keinen Prallschutz hat, ist das auch zulässig.

Mfg
Sven

Danke das ist schonmal eine Gute Nachricht ;) hoffe das noch ein paar Folgen.

Gruss

Rolw 03.12.2014 15:46

Wenns nen originales Sportlenkrad ist, gehört wohl der Prallschutz dazu.
Bei Momo und Co weiß ich von keiner ABE wo der als Pflicht aufgeführt ist, natürlich weiß ich nich alles. ;-)
Hab zwar auch nen Prallschutz incl Hupenknopf für die 30er/32er Momo Lenkräder liegen, aber der ist einfach ne Option ohne Pflicht.

Ist wie immer, was in der ABE steht gilt. ;-)


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