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Alt 03.12.2014, 00:39 #1
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Standard Frage zu Sportlenkräder Prallschutz

Hallo Golf Freunde

Ich habe da mal eine Frage zwecks des Prallschutzes für Sportlenkräder.
Ist dieser Pflicht und muss auf das Lenkrad gebaut sein oder kann man diesen weglassen?

Bisher konnte ich im Netz leider nichts Passendes finden dazu.
Wäre cool wenn mir einer oder mehrere diesbezüglich Helfen könnten.


Gruss


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Alt 03.12.2014, 07:33 #2
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Meines Wissens ist ein Prallschutz keine Pflicht... solange es eine ABE/Gutachten für das Lenkrad gibt und dieses keinen Prallschutz hat, ist das auch zulässig.

Mfg
Sven
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Acid3urn (03.12.2014)
Alt 03.12.2014, 15:05 #3
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Zitat:
Zitat von sven84 Beitrag anzeigen
Meines Wissens ist ein Prallschutz keine Pflicht... solange es eine ABE/Gutachten für das Lenkrad gibt und dieses keinen Prallschutz hat, ist das auch zulässig.

Mfg
Sven
Danke das ist schonmal eine Gute Nachricht hoffe das noch ein paar Folgen.

Gruss
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Alt 03.12.2014, 15:46 #4
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Wenns nen originales Sportlenkrad ist, gehört wohl der Prallschutz dazu.
Bei Momo und Co weiß ich von keiner ABE wo der als Pflicht aufgeführt ist, natürlich weiß ich nich alles. ;-)
Hab zwar auch nen Prallschutz incl Hupenknopf für die 30er/32er Momo Lenkräder liegen, aber der ist einfach ne Option ohne Pflicht.

Ist wie immer, was in der ABE steht gilt. ;-)


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Stichworte
lenkrad, prall, schutz


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