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Alt 12.12.2013, 16:21 #1
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Standard Mexiko Blinker - kurze Frage

Hallo

mich hat eben die Polizei angehalten.
Hatte Licht an und für ein Mexiko-Modell Frontblinker mit 2 Phasen Birne.

Zu meiner Frage:
Die Polizei sagte, ich müsste das umrüsten (wegmachen) , fahre aber schon ca. 1.5 Jahre damit rum und der TÜV hat dieses Jahr auch nichts gesagt. Kann das noch weitere Folgen für mich haben, wenn ich das drin lasse ? Hab heute nur eine Verwarnung bekommen.

LG.


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Alt 12.12.2013, 17:23 #2
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Mich haben sie mal mit den Klarglasblinkern mit us standlicht angehalten, die haben sogar ein e-zeichen.
Hat die aber nich interessiert, musste die Birnen rausnehmen und meinten, wenn sie mich beim fahren erwischt(ich stand) hättten müsste ich 50euro Strafe zahlen^^
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Alt 12.12.2013, 18:03 #3
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schon interessant.

also zum TE da du ein mexiko modell hast ist es möglich das ganze abnehmen zu lassen aber sau schwer. die herren in grün haben in jedem fall recht. denn es ist ohne weiteres möglich die blinker vom eu modell zu verwenden und die sind ja nicht als standlicht zulässig.
nach und nach sehen die cops aber ein das es eigigentlich sinnlos ist vieler orts wirds kaum noch geahndet. bei einigen neufahrzeugen isses ja auch inzwis<chen beim eu fahrzeug serie.

@phil: das liegt daran das das e-prüfzeicehn als auch die dazugehörige nummer auf dem blinker nur für die nutzung als blinker gilt. eine nutzung als standlicht ist bei vielen zwar verbaut abeer leider nicht als solches geprüft worden und somit als standlicht nicht zulässig.
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Alt 12.12.2013, 18:34 #4
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Schwierige Sache, mal wieder steht nirgendwo Aussagekräftig obs erlaubt ist oder nicht. Habe nur gefunden das entsprechende Beleuchtungen auch entsprechende kennzeichen für Deutschland haben müssen, wenn also ein deutscher Golf mit US Blinkern umher eiert und ort nicht E1 als E-Prüfzeichen draufsteht habn die guten Herren recht....Im EU Modell jedoch erlaubt, da dieser es ab Werk hat und es nicht Nachgerüstet ist.
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Alt 12.12.2013, 19:39 #5
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Zitat:
Zitat von Baxter89 Beitrag anzeigen
Schwierige Sache, mal wieder steht nirgendwo Aussagekräftig obs erlaubt ist oder nicht. Habe nur gefunden das entsprechende Beleuchtungen auch entsprechende kennzeichen für Deutschland haben müssen, wenn also ein deutscher Golf mit US Blinkern umher eiert und ort nicht E1 als E-Prüfzeichen draufsteht habn die guten Herren recht....Im EU Modell jedoch erlaubt, da dieser es ab Werk hat und es nicht Nachgerüstet ist.
Das EU modell hat ja keine standlicht blinker. somit bräuchte er eben die sondergenehmigung müsste also theretisch wie seitenmarkierungs leuchten oder ähnliche bauteile ohne E kennung die aber eine bräuchten eingetragen werden. dann müsste er aber auch die amerikanische kennung an den blinkern fahren.

wenn er jedoch auf EU blinker wechselt sind diese als standlicht wieder nicht zulässing sondern nur als blinker.

NSL muss man ja auch nachrüsten.
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Alt 12.12.2013, 20:26 #6
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Zitat:
Zitat von Danjo Beitrag anzeigen
Das EU modell hat ja keine standlicht blinker. somit bräuchte er eben die sondergenehmigung müsste also theretisch wie seitenmarkierungs leuchten oder ähnliche bauteile ohne E kennung die aber eine bräuchten eingetragen werden. dann müsste er aber auch die amerikanische kennung an den blinkern fahren.

wenn er jedoch auf EU blinker wechselt sind diese als standlicht wieder nicht zulässing sondern nur als blinker.

NSL muss man ja auch nachrüsten.
Also im Fahrzeugschein sind die Leuchten eingetragen, es steht auch auch "amerikanische Bauart" und der Kennzeichenplatz hinten auch.

EDIT: NSL sind auch vorhanden als Schalter inner Mittelkonsole

Geändert von >Kevin< (12.12.2013 um 20:31 Uhr)
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Alt 12.12.2013, 20:33 #7
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standlicht 5 watt blinker 21 2 faden eben.

wenn du die originale beleuchtungseinrichtunf wirklich komplett eingetragen hast musst du dann aber eben auch die amerikanischen blinker fahren dann würde ich mich auch auf die eintragung berufen.

im notfall diese vom tüv bestätigen lassen und im fahrzeug nochmal mitführen.


Zitat:
Zitat von Baxter89 Beitrag anzeigen
Sry hab mich verschrieben, der letzte Satz soll heißen, "Im US Modell jedoch erlaubt........."sry verschrieben.

Ja na NSL ist ja wieder was anderes weil de das ja nachrüsten musstest, obwohl es viele auch nicht haben. Habe noch was gelesen das das Standlich im Blinker 40% dunkler sein muss wenn der Blinker angeht, dann ist es erlaubt. Kenne ich von neueren deutschen modellen und TFLs, da isses auch so.
das problem an der sache ist eben das die leuchten dann aber eben auch dafür zugelassen sein müssen und das fürn deutschen markt und das sind die meissten nicht.

Geändert von Danjo (12.12.2013 um 20:34 Uhr)
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Alt 12.12.2013, 20:37 #8
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Zitat:
Zitat von Danjo Beitrag anzeigen
standlicht 5 watt blinker 21 2 faden eben.

wenn du die originale beleuchtungseinrichtunf wirklich komplett eingetragen hast musst du dann aber eben auch die amerikanischen blinker fahren dann würde ich mich auch auf die eintragung berufen.

im notfall diese vom tüv bestätigen lassen und im fahrzeug nochmal mitführen.

das problem an der sache ist eben das die leuchten dann aber eben auch dafür zugelassen sein müssen und das fürn deutschen markt und das sind die meissten nicht.
Das heißt wieder auf die weißen Blinker umbauen wo "Hecho en Mexico" draufsteht und deutsche 2 Faden-Birnen reinmachen und die Sache ist gelutscht ?
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Alt 12.12.2013, 18:39 #9
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Oke danke euch für die Antworten, ich werde sie erstmal drinne lassen
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Alt 12.12.2013, 19:44 #10
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Sry hab mich verschrieben, der letzte Satz soll heißen, "Im US Modell jedoch erlaubt........."sry verschrieben.

Ja na NSL ist ja wieder was anderes weil de das ja nachrüsten musstest, obwohl es viele auch nicht haben. Habe noch was gelesen das das Standlich im Blinker 40% dunkler sein muss wenn der Blinker angeht, dann ist es erlaubt. Kenne ich von neueren deutschen modellen und TFLs, da isses auch so.




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Alt 12.12.2013, 20:22 #11
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Zitat:
Zitat von Baxter89 Beitrag anzeigen
Ja na NSL ist ja wieder was anderes weil de das ja nachrüsten musstest, obwohl es viele auch nicht haben. Habe noch was gelesen das das Standlich im Blinker 40% dunkler sein muss wenn der Blinker angeht, dann ist es erlaubt. Kenne ich von neueren deutschen modellen und TFLs, da isses auch so.
Das ist bei mir der Fall, zumindest ist das Blinklicht wenn es blinkt heller, wie das Standlicht. Obs 40% sind weiß ich nicht jedenfalls sieht man eindeutig, dass es blinkt
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Alt 12.12.2013, 21:19 #12
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@ >Kevin<, wäre echt nett wenn du uns dann mitteilst, was der TÜV gesagt hat, will bei mir nämlich auch die US Standlichter einbauen^^ Bin mir nur noch etwas unsicher, da es ja eben eigentlich nicht zulässig ist mit EU Blinkern^^
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Alt 12.12.2013, 21:28 #13
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@ >Kevin<, wäre echt nett wenn du uns dann mitteilst, was der TÜV gesagt hat, will bei mir nämlich auch die US Standlichter einbauen^^ Bin mir nur noch etwas unsicher, da es ja eben eigentlich nicht zulässig ist mit EU Blinkern^^
Alles klar werde ich hier posten, aber ich denke solang das Orginal ist (was bei mir der Fall ist - wegen Mexiko-Modell) werden die nichts sagen weil es steht ja auch im Fahrzeugschein, will mir nur nochmal nen extra Schein geben lassen.
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Alt 12.12.2013, 21:26 #14
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Hallo

mich hat eben die Polizei angehalten.
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Zu meiner Frage:
Die Polizei sagte, ich müsste das umrüsten (wegmachen) , fahre aber schon ca. 1.5 Jahre damit rum und der TÜV hat dieses Jahr auch nichts gesagt. Kann das noch weitere Folgen für mich haben, wenn ich das drin lasse ? Hab heute nur eine Verwarnung bekommen.

LG.
Lass dirn

Oder versuchs "eintragen" zu lassen.
Nen Kollege hat einen US Bora mit Xenon und hat dafür eine Sondergenehmigung bekommen, weils ein US Modell ist.

Geändert von MKIII2.0 (12.12.2013 um 21:30 Uhr)
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Alt 12.12.2013, 21:29 #15
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Zitat:
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Lass dirn
Jap werde ich auch.
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Alt 12.12.2013, 21:30 #16
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Kannst eventuell mal für mich fragen wie das bei EU Modellen aussieht^^ Im Notfall würde ich mir dann noch originale US Blinker holen
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Alt 12.12.2013, 21:32 #17
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Für EU modelle gilt die STZVO. da braucht er nicht fragen. EU model heisst du brauchst E prüfzeichen. und den rest dazu hatte ich bereits unten geschrieben.

sonderegeln gelten nur für us/mex/can modelle
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Alt 12.12.2013, 21:35 #18
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Zitat:
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Für EU modelle gilt die STZVO. da braucht er nicht fragen. EU model heisst du brauchst E prüfzeichen. und den rest dazu hatte ich bereits unten geschrieben.

sonderegeln gelten nur für us/mex/can modelle

So sieht's aus
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Alt 12.12.2013, 21:36 #19
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Hmm, also seiht es eher schlecht aus?! Wie ist das wenn ich EU Blinker drin habe aber eine US Fassung? Bringt es etwas wenn man es über einen Schalter oder ein Modul ein und auschalten kann bzw. es dann nur an ist, wenn der Motor NICHT läuft?
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Alt 12.12.2013, 21:41 #20
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Hmm, also seiht es eher schlecht aus?! Wie ist das wenn ich EU Blinker drin habe aber eine US Fassung? Bringt es etwas wenn man es über einen Schalter oder ein Modul ein und auschalten kann bzw. es dann nur an ist, wenn der Motor NICHT läuft?
Kannste dann immer ausmachen, wenn du die Polizei siehst.

Ob das was bringt mag ich zu bezweifeln.




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