Schwierige Sache, mal wieder steht nirgendwo Aussagekräftig obs erlaubt ist oder nicht. Habe nur gefunden das entsprechende Beleuchtungen auch entsprechende kennzeichen für Deutschland haben müssen, wenn also ein deutscher Golf mit US Blinkern umher eiert und ort nicht E1 als E-Prüfzeichen draufsteht habn die guten Herren recht....Im EU Modell jedoch erlaubt, da dieser es ab Werk hat und es nicht Nachgerüstet ist.
Das EU modell hat ja keine standlicht blinker. somit bräuchte er eben die sondergenehmigung müsste also theretisch wie seitenmarkierungs leuchten oder ähnliche bauteile ohne E kennung die aber eine bräuchten eingetragen werden. dann müsste er aber auch die amerikanische kennung an den blinkern fahren.
wenn er jedoch auf EU blinker wechselt sind diese als standlicht wieder nicht zulässing sondern nur als blinker.