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Alt 12.12.2013, 18:34 #1
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Schwierige Sache, mal wieder steht nirgendwo Aussagekräftig obs erlaubt ist oder nicht. Habe nur gefunden das entsprechende Beleuchtungen auch entsprechende kennzeichen für Deutschland haben müssen, wenn also ein deutscher Golf mit US Blinkern umher eiert und ort nicht E1 als E-Prüfzeichen draufsteht habn die guten Herren recht....Im EU Modell jedoch erlaubt, da dieser es ab Werk hat und es nicht Nachgerüstet ist.


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Alt 12.12.2013, 19:39 #2
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Zitat:
Zitat von Baxter89 Beitrag anzeigen
Schwierige Sache, mal wieder steht nirgendwo Aussagekräftig obs erlaubt ist oder nicht. Habe nur gefunden das entsprechende Beleuchtungen auch entsprechende kennzeichen für Deutschland haben müssen, wenn also ein deutscher Golf mit US Blinkern umher eiert und ort nicht E1 als E-Prüfzeichen draufsteht habn die guten Herren recht....Im EU Modell jedoch erlaubt, da dieser es ab Werk hat und es nicht Nachgerüstet ist.
Das EU modell hat ja keine standlicht blinker. somit bräuchte er eben die sondergenehmigung müsste also theretisch wie seitenmarkierungs leuchten oder ähnliche bauteile ohne E kennung die aber eine bräuchten eingetragen werden. dann müsste er aber auch die amerikanische kennung an den blinkern fahren.

wenn er jedoch auf EU blinker wechselt sind diese als standlicht wieder nicht zulässing sondern nur als blinker.

NSL muss man ja auch nachrüsten.
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Alt 12.12.2013, 20:26 #3
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Zitat:
Zitat von Danjo Beitrag anzeigen
Das EU modell hat ja keine standlicht blinker. somit bräuchte er eben die sondergenehmigung müsste also theretisch wie seitenmarkierungs leuchten oder ähnliche bauteile ohne E kennung die aber eine bräuchten eingetragen werden. dann müsste er aber auch die amerikanische kennung an den blinkern fahren.

wenn er jedoch auf EU blinker wechselt sind diese als standlicht wieder nicht zulässing sondern nur als blinker.

NSL muss man ja auch nachrüsten.
Also im Fahrzeugschein sind die Leuchten eingetragen, es steht auch auch "amerikanische Bauart" und der Kennzeichenplatz hinten auch.

EDIT: NSL sind auch vorhanden als Schalter inner Mittelkonsole

Geändert von >Kevin< (12.12.2013 um 20:31 Uhr)
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Alt 12.12.2013, 20:33 #4
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standlicht 5 watt blinker 21 2 faden eben.

wenn du die originale beleuchtungseinrichtunf wirklich komplett eingetragen hast musst du dann aber eben auch die amerikanischen blinker fahren dann würde ich mich auch auf die eintragung berufen.

im notfall diese vom tüv bestätigen lassen und im fahrzeug nochmal mitführen.


Zitat:
Zitat von Baxter89 Beitrag anzeigen
Sry hab mich verschrieben, der letzte Satz soll heißen, "Im US Modell jedoch erlaubt........."sry verschrieben.

Ja na NSL ist ja wieder was anderes weil de das ja nachrüsten musstest, obwohl es viele auch nicht haben. Habe noch was gelesen das das Standlich im Blinker 40% dunkler sein muss wenn der Blinker angeht, dann ist es erlaubt. Kenne ich von neueren deutschen modellen und TFLs, da isses auch so.
das problem an der sache ist eben das die leuchten dann aber eben auch dafür zugelassen sein müssen und das fürn deutschen markt und das sind die meissten nicht.

Geändert von Danjo (12.12.2013 um 20:34 Uhr)
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Zitat:
Zitat von Danjo Beitrag anzeigen
standlicht 5 watt blinker 21 2 faden eben.

wenn du die originale beleuchtungseinrichtunf wirklich komplett eingetragen hast musst du dann aber eben auch die amerikanischen blinker fahren dann würde ich mich auch auf die eintragung berufen.

im notfall diese vom tüv bestätigen lassen und im fahrzeug nochmal mitführen.

das problem an der sache ist eben das die leuchten dann aber eben auch dafür zugelassen sein müssen und das fürn deutschen markt und das sind die meissten nicht.
Das heißt wieder auf die weißen Blinker umbauen wo "Hecho en Mexico" draufsteht und deutsche 2 Faden-Birnen reinmachen und die Sache ist gelutscht ?
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Alt 12.12.2013, 20:54 #6
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theoretisch ja aber nagel mich bitte nicht drauf fest lass es dir am besten nochmal vom tüv bestätigen.
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theoretisch ja aber nagel mich bitte nicht drauf fest lass es dir am besten nochmal vom tüv bestätigen.
Alles klar, Danke, werde ich machen
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