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-   -   Mexiko Blinker - kurze Frage (http://www.golf3.de/showthread.php?t=118258)

>Kevin< 12.12.2013 16:21

Mexiko Blinker - kurze Frage
 
Hallo

mich hat eben die Polizei angehalten.
Hatte Licht an und für ein Mexiko-Modell Frontblinker mit 2 Phasen Birne.

Zu meiner Frage:
Die Polizei sagte, ich müsste das umrüsten (wegmachen) , fahre aber schon ca. 1.5 Jahre damit rum und der TÜV hat dieses Jahr auch nichts gesagt. Kann das noch weitere Folgen für mich haben, wenn ich das drin lasse ? Hab heute nur eine Verwarnung bekommen.

LG.

xPhilx 12.12.2013 17:23

Mich haben sie mal mit den Klarglasblinkern mit us standlicht angehalten, die haben sogar ein e-zeichen.
Hat die aber nich interessiert, musste die Birnen rausnehmen und meinten, wenn sie mich beim fahren erwischt(ich stand) hättten müsste ich 50euro Strafe zahlen^^

Danjo 12.12.2013 18:03

schon interessant.

also zum TE da du ein mexiko modell hast ist es möglich das ganze abnehmen zu lassen aber sau schwer. die herren in grün haben in jedem fall recht. denn es ist ohne weiteres möglich die blinker vom eu modell zu verwenden und die sind ja nicht als standlicht zulässig.
nach und nach sehen die cops aber ein das es eigigentlich sinnlos ist vieler orts wirds kaum noch geahndet. bei einigen neufahrzeugen isses ja auch inzwis<chen beim eu fahrzeug serie.

@phil: das liegt daran das das e-prüfzeicehn als auch die dazugehörige nummer auf dem blinker nur für die nutzung als blinker gilt. eine nutzung als standlicht ist bei vielen zwar verbaut abeer leider nicht als solches geprüft worden und somit als standlicht nicht zulässig.

Baxter89 12.12.2013 18:34

Schwierige Sache, mal wieder steht nirgendwo Aussagekräftig obs erlaubt ist oder nicht. Habe nur gefunden das entsprechende Beleuchtungen auch entsprechende kennzeichen für Deutschland haben müssen, wenn also ein deutscher Golf mit US Blinkern umher eiert und ort nicht E1 als E-Prüfzeichen draufsteht habn die guten Herren recht....Im EU Modell jedoch erlaubt, da dieser es ab Werk hat und es nicht Nachgerüstet ist.

>Kevin< 12.12.2013 18:39

Oke danke euch für die Antworten, ich werde sie erstmal drinne lassen

Danjo 12.12.2013 19:39

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1658972)
Schwierige Sache, mal wieder steht nirgendwo Aussagekräftig obs erlaubt ist oder nicht. Habe nur gefunden das entsprechende Beleuchtungen auch entsprechende kennzeichen für Deutschland haben müssen, wenn also ein deutscher Golf mit US Blinkern umher eiert und ort nicht E1 als E-Prüfzeichen draufsteht habn die guten Herren recht....Im EU Modell jedoch erlaubt, da dieser es ab Werk hat und es nicht Nachgerüstet ist.

Das EU modell hat ja keine standlicht blinker. somit bräuchte er eben die sondergenehmigung müsste also theretisch wie seitenmarkierungs leuchten oder ähnliche bauteile ohne E kennung die aber eine bräuchten eingetragen werden. dann müsste er aber auch die amerikanische kennung an den blinkern fahren.

wenn er jedoch auf EU blinker wechselt sind diese als standlicht wieder nicht zulässing sondern nur als blinker.

NSL muss man ja auch nachrüsten.

Baxter89 12.12.2013 19:44

Sry hab mich verschrieben, der letzte Satz soll heißen, "Im US Modell jedoch erlaubt........."sry verschrieben.

Ja na NSL ist ja wieder was anderes weil de das ja nachrüsten musstest, obwohl es viele auch nicht haben. Habe noch was gelesen das das Standlich im Blinker 40% dunkler sein muss wenn der Blinker angeht, dann ist es erlaubt. Kenne ich von neueren deutschen modellen und TFLs, da isses auch so.

>Kevin< 12.12.2013 20:22

Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1658999)
Ja na NSL ist ja wieder was anderes weil de das ja nachrüsten musstest, obwohl es viele auch nicht haben. Habe noch was gelesen das das Standlich im Blinker 40% dunkler sein muss wenn der Blinker angeht, dann ist es erlaubt. Kenne ich von neueren deutschen modellen und TFLs, da isses auch so.

Das ist bei mir der Fall, zumindest ist das Blinklicht wenn es blinkt heller, wie das Standlicht. Obs 40% sind weiß ich nicht :D jedenfalls sieht man eindeutig, dass es blinkt

>Kevin< 12.12.2013 20:26

Zitat:

Zitat von Danjo (Beitrag 1658994)
Das EU modell hat ja keine standlicht blinker. somit bräuchte er eben die sondergenehmigung müsste also theretisch wie seitenmarkierungs leuchten oder ähnliche bauteile ohne E kennung die aber eine bräuchten eingetragen werden. dann müsste er aber auch die amerikanische kennung an den blinkern fahren.

wenn er jedoch auf EU blinker wechselt sind diese als standlicht wieder nicht zulässing sondern nur als blinker.

NSL muss man ja auch nachrüsten.

Also im Fahrzeugschein sind die Leuchten eingetragen, es steht auch auch "amerikanische Bauart" und der Kennzeichenplatz hinten auch.

EDIT: NSL sind auch vorhanden als Schalter inner Mittelkonsole

Danjo 12.12.2013 20:33

standlicht 5 watt blinker 21 ;) 2 faden eben.

wenn du die originale beleuchtungseinrichtunf wirklich komplett eingetragen hast musst du dann aber eben auch die amerikanischen blinker fahren dann würde ich mich auch auf die eintragung berufen.

im notfall diese vom tüv bestätigen lassen und im fahrzeug nochmal mitführen.


Zitat:

Zitat von Baxter89 (Beitrag 1658999)
Sry hab mich verschrieben, der letzte Satz soll heißen, "Im US Modell jedoch erlaubt........."sry verschrieben.

Ja na NSL ist ja wieder was anderes weil de das ja nachrüsten musstest, obwohl es viele auch nicht haben. Habe noch was gelesen das das Standlich im Blinker 40% dunkler sein muss wenn der Blinker angeht, dann ist es erlaubt. Kenne ich von neueren deutschen modellen und TFLs, da isses auch so.

das problem an der sache ist eben das die leuchten dann aber eben auch dafür zugelassen sein müssen und das fürn deutschen markt und das sind die meissten nicht.

>Kevin< 12.12.2013 20:37

Zitat:

Zitat von Danjo (Beitrag 1659018)
standlicht 5 watt blinker 21 ;) 2 faden eben.

wenn du die originale beleuchtungseinrichtunf wirklich komplett eingetragen hast musst du dann aber eben auch die amerikanischen blinker fahren dann würde ich mich auch auf die eintragung berufen.

im notfall diese vom tüv bestätigen lassen und im fahrzeug nochmal mitführen.

das problem an der sache ist eben das die leuchten dann aber eben auch dafür zugelassen sein müssen und das fürn deutschen markt und das sind die meissten nicht.

Das heißt wieder auf die weißen Blinker umbauen wo "Hecho en Mexico" draufsteht und deutsche 2 Faden-Birnen reinmachen und die Sache ist gelutscht ? :D

Danjo 12.12.2013 20:54

theoretisch ja aber nagel mich bitte nicht drauf fest lass es dir am besten nochmal vom tüv bestätigen.

>Kevin< 12.12.2013 21:00

Zitat:

Zitat von Danjo (Beitrag 1659025)
theoretisch ja aber nagel mich bitte nicht drauf fest lass es dir am besten nochmal vom tüv bestätigen.

Alles klar, Danke, werde ich machen :D

batze91 12.12.2013 21:19

@ >Kevin<, wäre echt nett wenn du uns dann mitteilst, was der TÜV gesagt hat, will bei mir nämlich auch die US Standlichter einbauen^^ Bin mir nur noch etwas unsicher, da es ja eben eigentlich nicht zulässig ist mit EU Blinkern^^

MKIII2.0 12.12.2013 21:26

Zitat:

Zitat von >Kevin< (Beitrag 1658951)
Hallo

mich hat eben die Polizei angehalten.
Hatte Licht an und für ein Mexiko-Modell Frontblinker mit 2 Phasen Birne.

Zu meiner Frage:
Die Polizei sagte, ich müsste das umrüsten (wegmachen) , fahre aber schon ca. 1.5 Jahre damit rum und der TÜV hat dieses Jahr auch nichts gesagt. Kann das noch weitere Folgen für mich haben, wenn ich das drin lasse ? Hab heute nur eine Verwarnung bekommen.

LG.

Lass dirn ;)

Oder versuchs "eintragen" zu lassen.
Nen Kollege hat einen US Bora mit Xenon und hat dafür eine Sondergenehmigung bekommen, weils ein US Modell ist.

>Kevin< 12.12.2013 21:28

Zitat:

Zitat von batze91 (Beitrag 1659031)
@ >Kevin<, wäre echt nett wenn du uns dann mitteilst, was der TÜV gesagt hat, will bei mir nämlich auch die US Standlichter einbauen^^ Bin mir nur noch etwas unsicher, da es ja eben eigentlich nicht zulässig ist mit EU Blinkern^^

Alles klar werde ich hier posten, aber ich denke solang das Orginal ist (was bei mir der Fall ist - wegen Mexiko-Modell) werden die nichts sagen weil es steht ja auch im Fahrzeugschein, will mir nur nochmal nen extra Schein geben lassen.

>Kevin< 12.12.2013 21:29

Zitat:

Zitat von MKIII2.0 (Beitrag 1659035)
Lass dirn ;)

Jap werde ich auch. :D :-lol-:

batze91 12.12.2013 21:30

Kannst eventuell mal für mich fragen wie das bei EU Modellen aussieht^^ Im Notfall würde ich mir dann noch originale US Blinker holen xD

Danjo 12.12.2013 21:32

Für EU modelle gilt die STZVO. da braucht er nicht fragen. EU model heisst du brauchst E prüfzeichen. und den rest dazu hatte ich bereits unten geschrieben.

sonderegeln gelten nur für us/mex/can modelle

>Kevin< 12.12.2013 21:35

Zitat:

Zitat von Danjo (Beitrag 1659039)
Für EU modelle gilt die STZVO. da braucht er nicht fragen. EU model heisst du brauchst E prüfzeichen. und den rest dazu hatte ich bereits unten geschrieben.

sonderegeln gelten nur für us/mex/can modelle


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