wenn du die originale beleuchtungseinrichtunf wirklich komplett eingetragen hast musst du dann aber eben auch die amerikanischen blinker fahren dann würde ich mich auch auf die eintragung berufen.
im notfall diese vom tüv bestätigen lassen und im fahrzeug nochmal mitführen.
Zitat:
Zitat von Baxter89
Sry hab mich verschrieben, der letzte Satz soll heißen, "Im US Modell jedoch erlaubt........."sry verschrieben.
Ja na NSL ist ja wieder was anderes weil de das ja nachrüsten musstest, obwohl es viele auch nicht haben. Habe noch was gelesen das das Standlich im Blinker 40% dunkler sein muss wenn der Blinker angeht, dann ist es erlaubt. Kenne ich von neueren deutschen modellen und TFLs, da isses auch so.
das problem an der sache ist eben das die leuchten dann aber eben auch dafür zugelassen sein müssen und das fürn deutschen markt und das sind die meissten nicht.