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| Elektronik Hier gehört alles zum Thema Elektronik rund um den Golf hinein |
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| Modifizierer |
Hallo zusammen, ich möchte gerne die beiden Standlichter vorne am TFL-Pin betreiben. Hintergrund: Ich beobachte mich zunehmend mit Standlicht fahrend, in Situationen wo keine Lichtpflicht besteht. Beispiel: Bei Dämmerung oder auf Alleen. Man darf in diesen Situationen einwandfrei mit Standlicht fahren (bitte nicht hier ausdiskutieren). Vorteil liegt für mich darin, dass man meinen Golf früher sieht. Was aber mit der Werksbeschaltung ungeschickt ist: Standlicht hinten (da sind Mmn die Reflektoren ausreichend) und Instumentenbeleuchtung leuchten und verschleißen dadurch mit. Auch ist der Stromverbrauch viel höher. Meine erste Idee: TFL (Pin 15 am Lichtschalter) an Pin 58 Lichtschalter hängen. --> Problem: Kennzeichenbeleuchtung, Instrumentenbel. und Standlicht hinten würden mitleuchten. Zweite Idee: TFL Pin an die Standlichtklemmen im A1 der Zentralelektrik hängen. --> Problem: Ich müsste, weil ich beide Klemmen (für Standlicht vorne links und Standlicht vorne rechts) am TFL Pin brauche, diese kurzschließen. Ich vermute das kann nicht gut sein. Hat jemand eine dritte und bessere Idee, wie man das realisieren kann? Gruß, Daniela Geändert von cosmopol_b (16.07.2013 um 20:33 Uhr) Grund: Rechtschreibung | |||
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| | #2 | |||
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| customizer4life ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Tut mir leid dein vorhaben so gut du es sicher meinst ist auch so nicht zulässig da auch vorgeschrieben ist wann welche leuchte in verbindung mit welcher betrieben werden darf. trotz hinterfragung der legalität. warum machst du es dir so umständlich das was du wirklich als verschleiss siehst ist doch wirklich käse. den strom verbrauch mit knappem 6*5 watt sind zzgl vlt zu lass mich hochstapeln 30 watt für innen beleuchtung kann man vernachlässigen die lima läuft eh mit der strom wird so oder so produziert. | |||
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| | #3 | |||
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| Helfersyndrom | Zitat:
Und jetzt mal zum Thema: Abseits der rechtlichen Situation: Wenn du in die Leitung zu den vorderen Lampen jeweils eine Diode einsetzt und dann über zwei Entkoppelungsdioden die Klemme TFL einspeist, dann ist alles klar. Die Dioden in der 58R/58L-Leitung sperren den Strom zu den Rücklichtern und die beiden Dioden in den Leitungen zu den vorderen Lampen entkoppeln das bei Parklicht. Also die Anodenseiten zeigen zu den Lampen und die Kathoden zu den Schaltern. An der Anodenseite sind die je Lampe (links/rechts vorn) und auf der Kathodenseite zum TFL zusammengeschaltet. Geändert von wolfi71 (18.07.2013 um 10:09 Uhr) | |||
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| | #4 | |||
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| Wörtherseefahrer |
Das Standlicht hat keine tfl-zulassung. Also ist es nicht erlaubt. Den Tüv kann das stören. Ich würde mir die originalen Tfl für den Golf kaufen oder die Nebelscheinwerfer (falls vorhanden)als Tfl nutzen. Das fahren mit Standlicht ist erlaubt! Ich habe mich persönlich erkundigt, da ich damals auch stuzig.war. Geändert von McOneee (16.07.2013 um 21:50 Uhr) | |||
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| | #5 | |||
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| customizer4life ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Zitat:
ich denke eben auch das nur die alleinschaltung der beiden standlichter allein vorn das problem sein kann. das fahren mit standlicht hab ich mir prinzipiell auch schon angewöhnt und sobald ich rausfahre aus der stadt ist mir die scherheit mehr wert als das bissel mehr verschleiss und der zusätzliche stromverbrauch da hab ich immer abblendlicht an. ich denke einfach das die aufgabe hier den nutzen bei weitem übersteigt und das einschalten das standlichtes in keinem fall mehr kaputtmacht, als ein wirres gefrickel am kabelbaum, mit verschiedensten schaltungen, die so nicht vorgesehen sind und evtl im gebrauch des kfz zu fehlfunktionen mit noch mehr schaden führen. | |||
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| | #6 | |||
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| Modifizierer | Ihr scheint Euch ja echt für das Rechtliche zu interessieren und damit zu beschäftigen. Ich hol mal nen bissl aus: Zitat:
Hier steht wie das Standlicht vorne beschaffen sein muss: Artikel 51 StVO Da steht - ich darf 2-4 Begrenzungsleuchten vorne haben - müssen auch bei Abblend- und Fernlicht leuchten - Einbauposition usw. Irgendwo steht vielleicht auch dass man die Beleuchtung allgemein bei mehrspurigen KFZ nicht einseitig betreiben darf. Jetzt stellt euch vor ich hätte das normale Standlicht vorne in doppelter Ausführung. Das eine wird normal als Standlicht benutzt, das andere hat nen Extraschalter. Dann gibt es nichts in der StVO das mir verbietet das anzuschalten wann ich lustig bin, solange ich das erste Standlicht als Standlicht benutze. Und ich das Abblendlicht und alle anderen benutze wie vorgeschrieben. Mit einem einfachen Stromdieb an Klemme 58 zum TFL hätte man also die Standlicht-Funktion erweitert, aber nicht so wie sie vorher war verändert. Und deshalb ist das meiner Meinung nach auch mit nur einem einfachen Standlicht völlig legal. Zitat:
Gruß, daniela Geändert von cosmopol_b (16.07.2013 um 22:48 Uhr) Grund: Rechtschreibung | |||
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| | #7 | |||
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| customizer4life ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Zitat:
kost ein zehner verwarnung vom prinzip her das gleichewie US standlicht.das problem ist einfach das sowohl peter als auch du recht haben. hier wurde wieder ausgenutzt was das deutsche rechtsystem hergibt. das fahren mit standlicht ist eigentlich laut dem komplizierten text der stvo nicht zulässig alles wird aufs penibelste geklärt. nur eben eins nicht und das ergibt die grauzone ich kanns dir nicht genau erklären hier hat jemand auf jedenfakll das gesetz auf die goldwaage gelegt und einen präzendenzfall geschaffen. weil sich das eben alles auf die dunkelheit bezieht. nebelscheinwerfer umbauen zu tfl ist nat. auch nicht erlaubt. die restliche schaltung geb ich einfach an mustang weiter Geändert von Danjo (16.07.2013 um 23:28 Uhr) | |||
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| | #8 | |||
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| Wörtherseefahrer |
von der Sache her ist es ganz einfach eine Leitung legen von pin TFL Lichtschalter zur SW Leitung "Standlicht "da koppelst du die leitung vom pin TFL ein dann Lötest du vor der Einkopplung in der SW Leitung eine Diode ein die verhindert dann das deine Rückleuchten mit leuchte bzw. Strom bekommen! habe es jetzt mal kurz und Knackig erklärt hoffe es reicht so auch Effekt: Lichtschalter steht auf stufe 0 = Standlicht leucht Lichtschalter steht auf stufe 1 = Standlicht leuchte + Rückleuchten und KZ Beleuchtung Lichtschalter steht auf stufe 2 = Abblendlicht, Standlicht und Rühlis Geändert von fitzner36 (16.07.2013 um 23:44 Uhr) | |||
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| | #9 | |||
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| Forenseele |
Hey Cosmopol_b, haste zufällig meinen Thread mit dem Standlicht gelesen oder woher weiste es so genau? In meinem Thread hab ichs erstmals richtig beschrieben denn 2 bezieht sich auf 1. Du hast nämlich vollkommen recht, seitdem es das beschriebene Gesetz gibt ist es erlaubt und nicht verboten! wer den Gesetzestext aufgeschlüsselt haben möchte gern per PN, kann das bald nich mehr hörn mit der Standlichdiskussion is au keine Grauzone oder so denn wenn man es genau liest ist der Text Aussagekräftig.Kauf dir doch die originalen TFLs die unten in die Plastegitter kommen, sieht gut aus. oder sind das Neblis? hmmm aber weiter oben stand ja das die nich dein ding sind^^ Geändert von Baxter89 (16.07.2013 um 23:55 Uhr) | |||
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| | #10 | |||
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| Wörtherseefahrer | Zitat:
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu fitzner36 für den nützlichen Beitrag: | Baxter89 (16.07.2013) |
| | #11 | |||
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| Modifizierer | Zitat:
Du hast jedenfalls Recht, die Diskussion nervt. Aber das liegt vor allem daran wie unverständlich die StVO geschrieben ist. ![]() Zitat:
Deswegen wäre für mich bescheidene Seele so eine Schaltung in Verbindung mit einem *hust etwas helleren Standlicht eine gute Lösung. Gruß, daniela | |||
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| User entfernt | Zitat:
Würde mich über eine PN sehr freuen. Edit: Wieso wurden eigentlich meine Beiträge gelöscht ? Geändert von Peter[OG] (17.07.2013 um 18:06 Uhr) | ||
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| | #13 | |||
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| Modifizierer |
Das mit den Dioden kann man sich sparen. Ich hab nochmal nachgelesen, und die Begrenzungsleuchten dürfen nicht nur vorne betrieben werden: Zitat:
Ob sich das kleine Projekt lohnt... weiß ich nicht. Da eigentlich nur die Innenbeleuchtung gespart wird, rechtfertigt die Ersparnis wohl kaum den Aufwand. Auch hat man hinterher immernoch kein TFL. Die Charakteristik ist zwar schonmal näher dran als ein NSW, aber die Leuchtstärke haut nicht hin. Zur Orientierung: 100W Glühlampe hat 110cd. Die H5W Lampe hat auch nicht mehr. TFL fängt aber erst bei 400cd an und geht bis 1200cd auf der Hauptachse. Trotzdem, gerade weil es ums gesehen werden geht, besser als nichts. Und wir wissen jetzt jedenfalls wie es geht! ![]() Ich hab noch nen paar Ideen, was Nachrrüst-TFL am Golf 3 angeht. Unsichtbar verbaute Nachrüst-TFL. Aber dazu mach ich wohl lieber mal nen neuen Thread auf. Dankeschön an alle fürs mitmachen! Ok, außer Peter ![]() Gruß, daniela | |||
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| | #14 | |||
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| Forenseele | | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Baxter89 für den nützlichen Beitrag: | fitzner36 (17.07.2013) |
| | #15 | |||
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kevin wenn du genau liest isses genau so wie beschrieben die stvo regelt wann welches licht wie zu schlaten ist eigentlich bis ins kleinste detail. sie haben aber eins vergessen. es bezieht sich eben alles aufs dunkle denn nur da besteht eben beleuchtungs pflicht. logisch das nachts das fahren mit standlicht nicht erlaubt weil nicht ausreichend ist. denn wenn ich mal das urteil frei interpretiere steht da so viel wie nachts -> beleuchtungspflicht -> fahren mit standlicht nicht erlaubt weil unzureichend tags->keine bel. pflicht -> fahren mit standlicht eigentlich nicht verboten weil ja keine bel. pflicht besteht. und laut deutschem recht muss es verboten sein isses das nicht isses auch erlaubt. bei dem urteil wurde des amtsschimmels eigene sprache zum verhängnis. müssen wir auch nicht mehr drüber streiten oder wir fragen shorty der musses wissen der hat die offizielle tuner ans bein pinkel erlaubnis | |||
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| | #16 | |||
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| Forenseele |
Daniel !!! ![]() Du hast fast Recht: I. Allgemeine Verkehrsregeln §17 Beleuchtung (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein. Das markierte kann auch heißen am Tage, ich bin nun am Tage der Meinung das es erfolrderlich ist, warum denn in Richtung verboten denken wenns doch nur gut sein kann. Ja OK kann man fast Grauzone nennen aber für mich eindeutig, doch ich diskutier gern | |||
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| | #17 | |||
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so wars danke scheiss deutsche gesetze hätten wir das geklärt.weils eben so unschlüssig ist. daher denke ich sind die cops angewiesen es einfach nicht mehr zu ahnden. aber mal ganz einfach zurück zum thema. ne zweite standlicht birne wäre eigentlich die wirklich einfachste und beste lösung. | |||
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| | #18 | |||
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| Forenseele |
Jo, also ich find die TFL Dinger immer echtes ATU Pimping da unten diese leisten, passt nich so zum Golf, denn lieber einfach nur n dezentes altes gelbes Standlicht^^ | |||
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| | #19 | |||
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| ↑↑ Hella DE Doc | | |||
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| | #20 | |||
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| ↑↑ Hella DE Doc | Zitat:
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