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Alt 18.07.2013, 12:30 #1
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Zitat:
Zitat von Peter[OG] Beitrag anzeigen
Bußgeldkatalog Nr. 74: Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren - Bußgeld 10 €
Der Abschnitt bezieht sich auf Beleuchtung, also Vergehen bei Beleuchtungspflicht. Ausnahmen (Fernlicht) bestätigen die Regel. Also denk Dir einfach das "bei Dunkelheit" dazu.

Zitat:
Zitat von Peter[OG] Beitrag anzeigen
Wenn es erlaubt wäre, warum...
...ist es dann laut StVO nicht ausdrücklich erlaubt ?
Weil die StVO ein Flickwerk ist.
...gibt es im Busgeldkatalog einen enstprechendes Bussgeld dafür ?
Gibt es nicht.
...gibt es kein Urteil (Allgemein) sondern nur einen Beschluss (spezieller Fall) ?
Weil wie Du sagst keiner so weit klagt. Wieso sollte man auch wenn man schon beim Amtsgericht gewinnt?
...gibt es auch sonst keine einzige offizielle Quelle wo man nachlesen kann das es (am Tage oder bei guten Lichtverhältnissen) erlaubt ist.
Naja 2 Quellen haben wir ja, Amtsgericht und Verkehrsministerium. Es ist allgemein so, dass in Gesetzen nicht alles steht was erlaubt und verboten ist. Sonst bräuchte man keine Anwälte. Bei der Auslegung darf man (wie wir beide) unterschiedlicher Meinung sein.
Du hast Recht: In Österreich ist das besser gemacht, wahrscheinlich in vielen anderen Ländern auch.

Zitat:
Zitat von Peter[OG] Beitrag anzeigen
Was eine Diskussion mit belegbaren Fakten mit "stänkern/besserwissen/jammern" zu tun haben soll lassen wir einfach mal so im Raum stehen.
Hast Du noch nicht gecheckt dass es Offtopic ist? Insofern stänkerst Du immer noch. Und wenns dann gelöscht wird jammerst Du. Und weil Du ständig recht haben musst, obwohl das sowieso nix bringt (weil wir beide nicht die Gesetze machen und es deshalb unklar bleiben wird), bist Du ein Besserwisser.


Gruß,
daniela


Edit:
Peter ich hab dir noch mal den Tatbestandstext zu deinem Bußgeld rausgesucht:
Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten.
Das heißt bei Tag gibt es kein Bußgeld und auch dass sich in der StVO das mit dem Standlicht ebenfalls auf Dunkelheit bezieht.



Geändert von cosmopol_b (18.07.2013 um 12:46 Uhr) Grund: Tatbestandstext
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Alt 18.07.2013, 16:28 #2
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Zitat:
Zitat von cosmopol_b Beitrag anzeigen
Also denk Dir einfach das "bei Dunkelheit" dazu.
Genau, weil es nicht da steht soll ich es einfach dazu denken. Ist ja einfach.

Zitat:
Zitat von cosmopol_b Beitrag anzeigen
Bei der Auslegung darf man (wie wir beide) unterschiedlicher Meinung sein.
Ne, darf man ja anscheinend nicht, sonst...

Zitat:
Zitat von cosmopol_b Beitrag anzeigen
Hast Du noch nicht gecheckt...stänkerst Du...bist Du ein Besserwisser.
Und was machst du bzw. bist dann du.

Auf solche dummen Kommentare gebe ich nichts, in meinen Augen könnte ich das gleiche über dich schreiben. Ist mir aber ehrlich gesagt zu Niveaulos.

Und das z.B. ist keine "Besserwisserei".

Zitat:
Zitat von wolfi71 Beitrag anzeigen
Ich gehe eigentlich davon aus, dass es zig Urteile gibt, die genau andersherum aussehen. Solange es kein höchstrichterliches Urteil gibt oder mindestens ein OLG, solange bist du in Gottes Hand. Und dann gibt es noch die Richter, die erklären, dass dein Fall davon nicht betroffen ist, weil anders gelagert.
Genau meine Meinung.
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