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| GonZy Support | Zitat:
Ganz ruhig! "Schwachsinn" ist hier garnichts! Wenn der Reifen aufgeschlitzt wird (weil er am Kotflügel schliff), und das Fahrwerk nach §21 abgenommen wurde, wird der Sachverständige mit ins Boot gezogen! Da er das ganze abgenommen hat.... Dies wird anschließend sicherlich genauer unter die Lupe genommen... Sollte sich aber herrausstellen, dass der Prüfer falsch gehandelt hat, trägt er einen großen Anteil Schuld bei! Dies kann man umgehen, wenn man Ihn eine Abnahme nach §21 über §19 durchführen lässt... hierzu ist aber eine Unbedenklichkeitserklärung notwendig! Dann ist der Prüfer raus! @Bo200 es tut auch nichts zur Sache, ob es so enge Kreisverkehre gibt, wie der Prüfer sie fuhr! Es geht hier ums Prinzip! Sei es in einer Gefahrensituation, Ausweichmanöver.... oder oder... wenn was schleift und schlussfolgernd etwas passiert, hält der Prüfer seinen Kopf unter Umständen dafür hin! Wenn du nun mithilfe der Begrenzer das Schleifen unterdrückst, dann ist doch alles i.O.! Geändert von GT-Fahrer (02.03.2011 um 17:24 Uhr) | |||
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