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| GonZy Support | Zitat:
dann bräuchtest du eine Abnahme nach §21... wird ungern gemacht... und schon garnicht, wenn was schleift..., da der PRÜFER bei einem Unfall haftet, sofern das betroffene Bauteil mitschuld besitzt... hier könnte man eine Abnahme nach §21 über §19 durchführen, womit DU als haftende Person eingetragen wirst... wird dann vom prüfer schon gelassener gesehen und kulanter behandelt.... hierfür bräuchtest du vom Fahrzeughersteller aber eine Unbedenklichkeitserklärung, welche man meist ohne Anstand bekommt... An deiner Stelle würd ich mich in deiner Umgebung nochmal umhören... den prüfern deinen Stand schildern.... und schauen, was sie sagen..... Geändert von GT-Fahrer (01.03.2011 um 22:28 Uhr) | |||
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