TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 28.07.2010, 11:30 #1
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und wo besteht darin der unterschied?

edit: worin unterscheidet sich das schleppen vom abschleppen


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Alt 28.07.2010, 11:40 #2
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Zitat:
Zitat von aam 90 Beitrag anzeigen
und wo besteht darin der unterschied?
Zuerst sei hier deutlich erwähnt, dass der Sprachgebrauch zwischen "schleppen" und "abschleppen" fließend ist, rechtlich aber klar definiert ist.

Zwei Beispiele:
  1. Du leistest Pannenhilfe auf der Autobahn. Du erkennst: Fahrzeug platt - da kann man so fix nichts machen. Du hängst das Fahrzeug an, ihr verlasst die Autobahn bei der ersten Gelegenheit und verbringt das Fahrzeug zur nächstgelegenen Werkstatt.
  2. Ihr erhaltet einen Tag später einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt (viel zu teuer!) und entschließt euch, zu einer moderaten Werkstatt am anderen Ende der Stadt zu fahren. Auch hierzu wollt iht vorgehen, wie am Tag zuvor und das defekte Fahrzeug hinten anhängen.
Im ersten Fall wird Nothilfe ausgeübt und somit abgeschleppt.

Im zweiten Fall ist aber kein Notfall zugrundeliegend (teuer Werkstätten sind Alltag - kein Notfall!). Hier wird als geschleppt.
Erforderlich ist eine Anmeldung über ein oder mehrere Landratsämter (je nach Route) und der Fahrer des Zugfahrzeugs muss berechtigt sein, Fahrzeuge mit Anhänger der betreffenden Tonnage zu ziehen (Der gesamte Zug bringt schnell Gewicht zusammen, der auch schon einmal C1E erfordert). Der Lenker im gezogenen Fahrzeug braucht den Führerschein für das gezogene Fahrzeug.
Alle Beleuchtungseinrichtungen müssen funktionieren.
Die Anmeldung darf entfallen, wenn das Zugfahrzeug zum Pannenhilfs- und Bergedienst zugelassen ist und über entsprechende technische Einrichtungen verfügt, die einen Lenker des gezogenen Fahrzeugs unnötig werden lassen. (Also Abschleppschere, Hubbrille oder komplett aufgeladene Fahrzeuge.)
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aam 90 (28.07.2010)
Alt 28.07.2010, 11:50 #3
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Zitat:
Zitat von AgentBRD Beitrag anzeigen
Zuerst sei hier deutlich erwähnt, dass der Sprachgebrauch zwischen "schleppen" und "abschleppen" fließend ist, rechtlich aber klar definiert ist.

Zwei Beispiele:
  1. Du leistest Pannenhilfe auf der Autobahn. Du erkennst: Fahrzeug platt - da kann man so fix nichts machen. Du hängst das Fahrzeug an, ihr verlasst die Autobahn bei der ersten Gelegenheit und verbringt das Fahrzeug zur nächstgelegenen Werkstatt.
  2. Ihr erhaltet einen Tag später einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt (viel zu teuer!) und entschließt euch, zu einer moderaten Werkstatt am anderen Ende der Stadt zu fahren. Auch hierzu wollt iht vorgehen, wie am Tag zuvor und das defekte Fahrzeug hinten anhängen.
Im ersten Fall wird Nothilfe ausgeübt und somit abgeschleppt.

Im zweiten Fall ist aber kein Notfall zugrundeliegend (teuer Werkstätten sind Alltag - kein Notfall!). Hier wird als geschleppt.
Erforderlich ist eine Anmeldung über ein oder mehrere Landratsämter (je nach Route) und der Fahrer des Zugfahrzeugs muss berechtigt sein, Fahrzeuge mit Anhänger der betreffenden Tonnage zu ziehen. Der Lenker im gezogenen Fahrzeug braucht den Führerschein für das gezogene Fahrzeug.
Alle Beleuchtungseinrichtungen müssen funktionieren.
wow so genau wusste ich das nicht.

ich hatte damals probleme beim mom. schleppen des käfers.
laut auskunft des polizisten auf dem gelände (hatte damals ne sehr günstige garage beim feind) muss das auto nicht angemeldet sein. leider krasse falschaussage.
natürlich ist es nicht erlaubt ergebnis blaulicht sirene. weiterfahrt untersagt.

folgen:

- mein kollege hätte fast die fleppe verloren
- ich fast ne sperrfrist für den führerschein erhalten

glück im unglück war das ich mir den bullen gemerkt hab und er es auch zugegeben hat die fehlinfo rausgegeben zu haben so war meine sperrfrist vom tisch.
mein kumpel hatte auch glück er hatte nen LKW gführerschein den man braucht.

denn es hat sich heraus gestellt haltet euch fest:
es ist nicht gestattet ein abgemeldetes fahrzeug zu schleppen aber wenn man es doch tut braucht der ziehende einen LKW führerschein. beklopptes deutschland.
es gibt sogar regeln für verbotene sachen.

aber nun back 2 topic
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abschlepen, tüv

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