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Alt 28.07.2010, 11:40 #18
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Zitat:
Zitat von aam 90 Beitrag anzeigen
und wo besteht darin der unterschied?
Zuerst sei hier deutlich erwähnt, dass der Sprachgebrauch zwischen "schleppen" und "abschleppen" fließend ist, rechtlich aber klar definiert ist.

Zwei Beispiele:
  1. Du leistest Pannenhilfe auf der Autobahn. Du erkennst: Fahrzeug platt - da kann man so fix nichts machen. Du hängst das Fahrzeug an, ihr verlasst die Autobahn bei der ersten Gelegenheit und verbringt das Fahrzeug zur nächstgelegenen Werkstatt.
  2. Ihr erhaltet einen Tag später einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt (viel zu teuer!) und entschließt euch, zu einer moderaten Werkstatt am anderen Ende der Stadt zu fahren. Auch hierzu wollt iht vorgehen, wie am Tag zuvor und das defekte Fahrzeug hinten anhängen.
Im ersten Fall wird Nothilfe ausgeübt und somit abgeschleppt.

Im zweiten Fall ist aber kein Notfall zugrundeliegend (teuer Werkstätten sind Alltag - kein Notfall!). Hier wird als geschleppt.
Erforderlich ist eine Anmeldung über ein oder mehrere Landratsämter (je nach Route) und der Fahrer des Zugfahrzeugs muss berechtigt sein, Fahrzeuge mit Anhänger der betreffenden Tonnage zu ziehen (Der gesamte Zug bringt schnell Gewicht zusammen, der auch schon einmal C1E erfordert). Der Lenker im gezogenen Fahrzeug braucht den Führerschein für das gezogene Fahrzeug.
Alle Beleuchtungseinrichtungen müssen funktionieren.
Die Anmeldung darf entfallen, wenn das Zugfahrzeug zum Pannenhilfs- und Bergedienst zugelassen ist und über entsprechende technische Einrichtungen verfügt, die einen Lenker des gezogenen Fahrzeugs unnötig werden lassen. (Also Abschleppschere, Hubbrille oder komplett aufgeladene Fahrzeuge.)
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aam 90 (28.07.2010)
 

Stichworte
abschlepen, tüv


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