TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

Antwort
 
Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 22.07.2010, 19:38 #1
Benutzerbild von AgentBRD
GonZy Support
 
Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 3.482
Abgegebene Danke: 32
Erhielt 616 Danke für 477 Beiträge
AgentBRD AgentBRD ist offline
GonZy Support
Benutzerbild von AgentBRD
 
Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 3.482
Abgegebene Danke: 32
Erhielt 616 Danke für 477 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von McOneee Beitrag anzeigen
Danke für die Antworten hab allerdings noch ne Frage:
Ich muss die Teile dran bauen und dann tum tüv fahren anders gehts ja nicht oder?
Nein - erst eintragen, dann einbauen wäre ja bizarr, absurd und widersinnig.
Zitat:
und wenn die Grünen mich anhalten wenn ich grad zum tüv fahre gibts da ne Strafe?
Rein rechtlich ist eine Fahrt ohne Zulassung oder erloschene ABE nur zu einem einzigen Zweck möglich: Im Rahmen der Zulassung.

Bei Eintragungs-Fahrten zum Tüv bist du - sofern auf eigener Ache unterwegs - de facto immer fällig. Wenn du auf direktem Wege dorthin fährst und den Beamten das glaubhaft machen kannst, wird man dir eine Mängelkarte ausschreiben und dich ziehen lassen.
Einen solchen Anspruch kannst du aber nicht erzwingen.


AgentBRD ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 22.07.2010, 19:44 #2
Benutzerbild von Golfbesitzer
Hilfesuchender
 
Registriert seit: 16.06.2010
Beiträge: 12
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
Golfbesitzer Golfbesitzer ist offline
Hilfesuchender
Benutzerbild von Golfbesitzer
 
Registriert seit: 16.06.2010
Beiträge: 12
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
Standard

Hallo,

ich hab im April beim schönen TÜV für Reifen und Felgen eintragen lassen, ganze 84€ gezahlt -> Frechheit


Gruß

Patrick
Golfbesitzer ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 25.07.2010, 20:34 #3
Schrauber030
Gast
 
Beiträge: n/a
Schrauber030
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von AgentBRD Beitrag anzeigen
Rein rechtlich ist eine Fahrt ohne Zulassung oder erloschene ABE nur zu einem einzigen Zweck möglich: Im Rahmen der Zulassung.

Bei Eintragungs-Fahrten zum Tüv bist du - sofern auf eigener Ache unterwegs - de facto immer fällig. Wenn du auf direktem Wege dorthin fährst und den Beamten das glaubhaft machen kannst, wird man dir eine Mängelkarte ausschreiben und dich ziehen lassen.
Einen solchen Anspruch kannst du aber nicht erzwingen.
Nach meinem Wissen darfst du Fahrten zum wiedererlangen der Betriebserlaubniss
durchführen.

Die Preise für eine Eintragung werden über den Prüfaufwand berrechnet und danach ob es eine Abnahme nach §19 oder §21 ist.
Desweiteren kann es nicht schaden wenn du den Tüvprüfer kennst da dieser den Prüfaufwand und somit die Preise nach seinem Ermessen gestaltet.
  Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 25.07.2010, 23:13 #4
Benutzerbild von AgentBRD
GonZy Support
 
Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 3.482
Abgegebene Danke: 32
Erhielt 616 Danke für 477 Beiträge
AgentBRD AgentBRD ist offline
GonZy Support
Benutzerbild von AgentBRD
 
Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 3.482
Abgegebene Danke: 32
Erhielt 616 Danke für 477 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Schrauber030 Beitrag anzeigen
Nach meinem Wissen darfst du Fahrten zum wiedererlangen der Betriebserlaubniss
durchführen.
Faktisch falsch und blanker Unsinn - oder zumindest ein mangelhaftes Rechtsverständnis:
Zitat:
Zitat von §23 StVZO, Absatz 4
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Bremssonderuntersuchung oder Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfaßt sind
Da steht's doch schwarz auf weiß: Fahrten im Rahmen der Zulassung.
Fahrten mit einem Fahrzeug, deren ABE durch den Anbau von Teilen erlischt, welche noch nicht eingetragen sind, sind von der Haftpflichtversicherung nicht nominell gedeckt. Daher sind solche Fahrten faktisch nicht erlaubt.
AgentBRD ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 26.07.2010, 15:24 #5
Schrauber030
Gast
 
Beiträge: n/a
Schrauber030
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von AgentBRD Beitrag anzeigen
Fahrten mit einem Fahrzeug, deren ABE durch den Anbau von Teilen erlischt, welche noch nicht eingetragen sind, sind von der Haftpflichtversicherung nicht nominell gedeckt.
Doch eine Haftpflichtversicherung muss zahlen auch wenn du durch Modifikationen keine Fahrzeug ABE hast. Sie kann und wird sich aber das Geld danch aber im Regress von dir zurückholen. Wär ja noch schöner wenn die Versicherung nicht zahlt und der Unfallgegner desshalb auf seinem Schaden sitzen bleiben würde weil du z.B Zahlungsunfähig bist.
Somit hast du Versicherungsschutz und darfst auch dein Auto zum Tüv überführen.
Berufsbedingt kenne ich mehrere Tüvprüfer persönlich und alle haben mir das Selbe erzählt nähmlich, dass du zum Tüv fahren darfst um dinge eintragen zu lassen.
Mal ganz im ernst ich kenne keinen der sein Auto wegen z.B Spurplatten eintragen auf dem Trailer zum Tüv gefahren hat.
  Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 26.07.2010, 16:04 #6
Benutzerbild von LeeTeN
Golf-Liebhaber
 
Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 783
Abgegebene Danke: 65
Erhielt 48 Danke für 34 Beiträge
LeeTeN LeeTeN ist offline
Golf-Liebhaber
Benutzerbild von LeeTeN
 
Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 783
Abgegebene Danke: 65
Erhielt 48 Danke für 34 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von DHKThor Beitrag anzeigen
Die Preise sind im ermessen das Prüfers für den zuerbriegenten aufwand ! Leider
heist Prüfer A sagt 50€ reicht für Lenkrad, Fahrwerk und Felgen
Prüfer B will 150 € für die selben sachen liegt halt im ermessen !
Die prüfer sind selbständige leute die nur in auftrag von TÜV , Dekra und co agieren!!!!
naja das kann man so nicht sagen...
der TÜV GÜK oder wie der heißt bei uns hat pauschalen.. normale eintragung von fahrwerk zb 50 eus..
wenn dann noch was dazukommt wie felgen oder so bist bei 70 eus..

da hast noch keinen tüver gesehen da sacht die die frau am empfang schon was der spaß kostet..

mfg
LeeTeN ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 27.07.2010, 19:08 #7
Benutzerbild von DHKThor
Wissbegieriger
 
Registriert seit: 12.05.2010
Beiträge: 76
Abgegebene Danke: 13
Erhielt 10 Danke für 9 Beiträge
DHKThor DHKThor ist offline
Wissbegieriger
Benutzerbild von DHKThor
 
Registriert seit: 12.05.2010
Beiträge: 76
Abgegebene Danke: 13
Erhielt 10 Danke für 9 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von LeeTeN Beitrag anzeigen
naja das kann man so nicht sagen...
der TÜV GÜK oder wie der heißt bei uns hat pauschalen.. normale eintragung von fahrwerk zb 50 eus..
wenn dann noch was dazukommt wie felgen oder so bist bei 70 eus..

da hast noch keinen tüver gesehen da sacht die die frau am empfang schon was der spaß kostet..

mfg
Bei uns nicht wenn man nen konkreten preis haben möchte muss man den prüfer selbst fragen ansonsten bekommt men nur die antwort so ca. 50-80 € beimfahrwerk mit Teilegutachetn!
So sieht meine erfahrung aus

MfG
DHKThor ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Zylinderkopfdichtung Kosten? Cartracer Werkstatt 105 06.09.2013 12:04
Kosten TÜV, Abzocke? havana.club Werkstatt 41 28.05.2009 02:13
TÜV Kosten Excalibur25 TÜV-Board 35 01.07.2008 07:27
TÜV Kosten Excalibur25 TÜV-Board 0 20.06.2008 20:05
Was würds kosten? cr4sh Werkstatt 9 07.09.2007 19:40


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:39 Uhr.

Powered by vBulletin®
 
Banner - Impressum - Reifenrechner - Datenschutz - Kontakt