Rein rechtlich ist eine Fahrt ohne Zulassung oder erloschene ABE nur zu einem einzigen Zweck möglich: Im Rahmen der Zulassung.
Bei Eintragungs-Fahrten zum Tüv bist du - sofern auf eigener Ache unterwegs - de facto immer fällig. Wenn du auf direktem Wege dorthin fährst und den Beamten das glaubhaft machen kannst, wird man dir eine Mängelkarte ausschreiben und dich ziehen lassen.
Einen solchen Anspruch kannst du aber nicht erzwingen.
Nach meinem Wissen darfst du Fahrten zum wiedererlangen der Betriebserlaubniss
durchführen.
Die Preise für eine Eintragung werden über den Prüfaufwand berrechnet und danach ob es eine Abnahme nach §19 oder §21 ist.
Desweiteren kann es nicht schaden wenn du den Tüvprüfer kennst da dieser den Prüfaufwand und somit die Preise nach seinem Ermessen gestaltet.