| Hilfe |
| Kalender |
![]() | |
| TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht |
| Antwort |
| | Themen-Optionen | Thema bewerten | Ansicht |
| |
| | #1 | |||
| ||||
| Helfersyndrom |
Was für eine Auflockerung der Vorschriften? Es gab nur eine einzige Lockerung nämlich die, dass immer dann, wenn die Behörde etwas anordnet und sich dann herausstellt, dass kein verstoß vorliegt die Behörde die Kosten des Beweises tragen muss. Das war früher nämlich von denen gerne mal dem Fahrer überlassen worden. Und natürlich kann angeordnet werden, dass zu prüfen ist, ob die in der ABE genannten Bedingungen auch eingehalten sind. Das macht dann ein "Sachverständiger". Solange die ABE nicht widerrufen ist, können die an der ABE selbst nur sehr bedingt Zweifel anmelden. Das war doch neulich das Thema mit den Partikelfiltern, die die Bedingungen nicht eingehalten haben. Da wurden nachträglich die ABE widerrufen. Die Autos durften aber in Betrieb bleiben und waren nicht illegal unterwegs. Es durften nur keine mehr neu eingebaut werden. Zum Zeitpunkt des Einbaus waren die ABE nämlich gültig. Wenn bei dem Auto übrigens die ABE widerrufen wird, so können die Autos nicht mehr umgeschrieben werden und fallweise müssen die Autos aus dem verkehr gezogen werden. Da trifft dann allerdings die Hersteller mitunter der Hammer, weil die verpflichtet sind Autos mit ABE zu liefern. Ob man da vom Hersteller z.B. für unsere Altgolf mehr wie ein paar hundert Euro rausschinden kann, das wage ich zu bezweifeln. Wolfgang | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #2 | |||
| ||||
| Akzent-Setzer | | |||
| | Mit Zitat antworten |
| Folgende 11 Benutzer sagen Danke zu VR6Tim für den nützlichen Beitrag: | CoXxX92 (27.05.2010), Fuuubb (26.05.2010), Golf 3 GTi (25.05.2010), golf3variant1488 (27.05.2010), HDD (25.05.2010), L3tzR0ck (26.05.2010), Profigolf3r (25.05.2010), rulez (25.05.2010), sr1ver (25.05.2010), The_Chilled_Monkey (25.05.2010), vwgolfer84 (25.05.2010) |
| | #3 | |||
| ||||
| Golfumbauplaner | | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #4 | |||
| ||||
| Ich bin zurück !!! | | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #5 | |||
| ||||
| i am legend | | |||
| | Mit Zitat antworten |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu pat... für den nützlichen Beitrag: | LeeTeN (25.05.2010) |
| | #6 | |||
| ||||
| Akzent-Setzer | | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #7 | |||
| ||||
| GonZy Support | Zitat:
was soll man auf deinem Bild erkennen?... es ist egal wie tief das Rad einfedert!... kann auch im Radkasten sein! das Rad darf nur nicht weiter rausstehen wie die Kotflügel... istja auch egal... der Threadersteller weiß schon, was er will ;-) von oben gesehen muss der ganze Reifen bedeckt sein.... und das von oben gemessen glaube im 45grad Winkel nach vorn.... und 30grad nach hinten... in den 75Grad (irgendwie so war das) muss der Reifen bedeckt sein!..Notfalls muss halt auch was zwischen Stoßstange und Karosserie, damit die etwas weiter raus kommt... @max: Verbreiterungen sind eig genietet in der Kötflügelfalz... die hast du ja nicht mehr... daher leicht mit Karosseriekleber punkten... must es dananch ja wieder ab bekommen.... geht aber recht gut wenn du bissl Benzin zur hilfe nimmst...dannach nur schnell wieder den Lack reinigen...Benzin ist aggressiv | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #8 | |||
| ||||
| Akzent-Setzer | | |||
| | Mit Zitat antworten |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu VR6Tim für den nützlichen Beitrag: | GT-Fahrer (25.05.2010) |
| Antwort |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | Thema bewerten |
| |