TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 26.05.2010, 15:09 #1
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Zitat:
Zitat von Michi GTI Beitrag anzeigen
Also ich hab meine Felgen im Spätsommer letzten Jahres eintragen lassen. Allerdings bei der DEKRA. Mir wurde gesagt das die Flanke rausschauen darf wenn die Lauffläche zu den Seiten hin genügend abgedeckt ist.
Mir wurde es anstandslos eingetragen obwohl sie vorn auch etwas zu weit raussteht.

Geh zu nem anderen Prüfer denn da gibt es enorme Unterschiede

Im EU-Recht gibts leider keine "enormen Unterschiede"


Was ist daran nicht zu verstehen das es einfach verboten ist ?

Was ist daran nicht zu verstehen das eine Eintagung keinen Schutz vor späteren Kontrollen bietet ?


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Alt 26.05.2010, 22:03 #2
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Zitat:
Zitat von Michi GTI Beitrag anzeigen
Also ich hab meine Felgen im Spätsommer letzten Jahres eintragen lassen. Allerdings bei der DEKRA. Mir wurde gesagt das die Flanke rausschauen darf wenn die Lauffläche zu den Seiten hin genügend abgedeckt ist.
Mir wurde es anstandslos eingetragen obwohl sie vorn auch etwas zu weit raussteht.

Geh zu nem anderen Prüfer denn da gibt es enorme Unterschiede.
Das denke ich auch, auch wenns nicht seien soll, gibt es Unterschiede !
Wenn mir ein anerkannter Prüfingeneur der Dekra mir meine Änderungen am Fahrzeug abnimmt und neue HU gibt, kann ich als PKW Fahrer davon ausgehen, das es richtig ist was das Fachpersonal macht. Eine Eintragung des Prüfers kann auch nicht "einfach" so angefochten werden ohne weiteres, wenn das Rad irgendwo schleift ok, aber wenn es passt etc. ??? Es geht zwar, aber nicht ohne weiteres und dann sitzt der Prüfer mit im Boot, er ist der Fachmann, nicht ich.

mfg
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Alt 27.05.2010, 13:13 #3
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Zitat:
Zitat von marko1983 Beitrag anzeigen
Das denke ich auch, auch wenns nicht seien soll, gibt es Unterschiede !
Wenn mir ein anerkannter Prüfingeneur der Dekra mir meine Änderungen am Fahrzeug abnimmt und neue HU gibt, kann ich als PKW Fahrer davon ausgehen, das es richtig ist was das Fachpersonal macht. Eine Eintragung des Prüfers kann auch nicht "einfach" so angefochten werden ohne weiteres, wenn das Rad irgendwo schleift ok, aber wenn es passt etc. ??? Es geht zwar, aber nicht ohne weiteres und dann sitzt der Prüfer mit im Boot, er ist der Fachmann, nicht ich.

mfg
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So einfach ist es leider nicht. Die Verkehrskontrolle darf dich jederzeit wieder zum TÜV schicken, um den Wagen erneut vorzustellen. Da ist egal, wie viele halbwissende Prüfer die überstehenden Räder schon abgenommen haben!
Genauso ist es übrigens bei lauten ESDs, die eingetragen wurden. Jeder Verkehrspolizist darf dich damit erneut zum TÜV schicken, wenn der ESD ihm zu laut ist.

Was lernen wir daraus? Lieber gleich RICHTIG eintragen lassen!
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Alt 27.05.2010, 14:01 #4
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Zitat:
Zitat von JackieZ Beitrag anzeigen
Jeder Verkehrspolizist darf dich damit erneut zum TÜV schicken, wenn der ESD ihm zu laut ist
Oder eine ABE haben, die das Montieren des Teils auch somit erlaubt am Fahrzeug und den Polizisten die Möglichkeit was dagegen zu sagen auch nimmt ! Ich kann Dir auch sagen warum Ich kam vor paar Jahren mit meinem 1.6L Golf in eine Tuning - Kontrolle und der Polizist meinte der Sport ESD sei aber verdammt laut und fragte, ob das Teil eingetragen sei, aber ich sagte " Der ist mit ABE "

Darauf hin hat der Kollege von dem ein Besenstil aus dem Streifenwagen geholt und legte sich neben meinen Golf und klopfte wirklich Alles ab, ob da irgendwo eine Attrappe sich versteckt, aber Fehlanzeige. Als man da Nichts fand hat der Polizist gemeint ich solle die Motorhaube aufmachen und er wollte sie aufmachen aber da sie verschoben war klemmte das Motorhaubenschloss etwas.

Also musste ich für Ihn die Motorhaube aufmachen und dann bat er Mich darum, den Luftfilterkasten auf zu machen und war verdutzt, dass da kein Sportluftfilter war, sondern Original VW Filter und Alles somit nämlich Serie gewesen ist ! Er verstand die Welt nicht mehr und er fragte wie das möglich ist und ich sagte " Das ist eben der Sport ESD, der den Sound macht " und dann mussten die Mich wieder ziehen lassen !

In so einem Fall können die überhaupt nix machen da sind Ihnen die Hände gebunden.

Gruss Thomas
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Alt 28.05.2010, 13:06 #5
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Zitat:
Zitat von GOLFTFATF Beitrag anzeigen
Oder eine ABE haben, die das Montieren des Teils auch somit erlaubt am Fahrzeug und den Polizisten die Möglichkeit was dagegen zu sagen auch nimmt !
Ich will mich jetzt nicht festlegen, aber ich glaube hier im Forum schon mal das Gegenteil gelesen zu haben! Da wurde jemand zum erneuten Vorführen des Wagens aufgefordert, obwohl alles rechtens eingetragen war (oder er eine ABE hatte, das weiß ich leider nicht mehr genau). Der Grund war jedoch die enorme Lautstärke des ESDs, der im Laufe der Monate/Jahre immer lauter wurde - vor allem im warmen Zustand. Von daher ABE hin oder her: die Lärmbelästigung, die der ESD verursacht, muss hier Vorrang haben! Ich weiß nicht, ob in der ABE eine maximale Dezibel-Zahl angegeben ist, aber selbst wenn nicht: ich bin ich der Meinung, der Rennleiter darf dich immer zur erneuten Vorführung zwingen oder ein erneutes Gutachten auf deine Kosten verlangen.

@wolfi
Wann gab es diese Auflockerung der Vorschriften? Evtl. ist diese Geschichte, an die ich mich hier erinnere, vor diesem Datum gewesen. Dann hat GOLFTAF wahrscheinlich Recht.
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Alt 26.05.2010, 15:24 #6
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also genau das problem hatte ich letztens erst beim audi von meiner freundin, wie hier schon alle gesagt haben mach die verbreiterung dran aber es kann sein das sie dir der tüv einträgt, zumindestens wenn du zu gleichen gehst. steht bei uns auch in der abnahme vorne gzogen und hinten radabdeckung(vom slk zum glück zum kleben) und wie schon gesagt da wird jeder tüv gleich sein! unser tüvler hat schon gesagt das er es uns auch ohne einträgt aber es kann sein das die cop´s es schnallen und die dir die karre still legen!

grüße und viel glück!
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Alt 26.05.2010, 15:37 #7
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Zitat:
Zitat von AAM Beitrag anzeigen
Im EU-Recht gibts leider keine "enormen Unterschiede"


Was ist daran nicht zu verstehen das es einfach verboten ist ?

Was ist daran nicht zu verstehen das eine Eintagung keinen Schutz vor späteren Kontrollen bietet ?
Der Prüfer von der Dekra wird ja wohl wissen was erlaubt ist und was nicht!
Er sagte mir Fahrzeuge vor Baujahr 95 (könnte das Problem sein!) können nach anderen Prüfrichtlinien geprüft werden (EG-irgendwas...)

Hab auch HU bekommen ohne Seitenblinker was für Fahrzeuge nach 95 eigentlich nicht möglich ist.
Eigentlich,... denn jeder Prüfer bewertet die Sachen etwas anders. Hab ich selbst erlebt.

Jedenfalls sind bei mir die Räder eingetragen mit rausstehender Flanke und das ist rechtens.
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Alt 26.05.2010, 15:33 #8
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Hab ich alles verstanden Werd erst ma die Federwegsbegrenzer reinmachen noch nen Paar und die Verbreiertung dran amchen für den TüV nun bitte ich euch mal in allen Showrooms zu blättern Ich seh nur Reifen^^ und oder Felge^^ Schaut euch auch auf der Straße um ... ich mein nur vlt versteht mich ja auch jmd geht mir nur ums Prinzip bei dem paar mm könnt man echt Bäume ausreisen...
Ich versteh das ja alles dagegen sag ich ja nix!
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Alt 26.05.2010, 15:43 #9
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Aber das Gesetz ergibt was rechtens ist und nicht das was dir einer vom TÜV einträgt und durchgehen lässt.

Der TÜV macht nunmal keine Gesetze....
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Alt 26.05.2010, 15:59 #10
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Hab bei mir ein Ähnliches Problem.
Mein Reifen bzw felge steht genau bündig mit dem Kante oben, aber man kann von hinten und vorne ein teil der lauffläche sehen und das darf nicht sein ( an der hinterachse )
Was kann ich dagegen tun?
Hinter dem Reifen könnte ich diese schäbigen Schmutzfänger dranmachen aber was mache ich vorn dem reifen machen?




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Alt 26.05.2010, 16:00 #11
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STVZO:
Man lege ein Lineal an der Radmitte waagerecht an und kennzeichne die Reifenfllanke jeweils mit Kreide. Jetz verschiebt man das Lineal 150mm nach oben und kennzeichnet wieder auf der Reifenflanke. Oberhalb dieser zweiten Kennzeichnungen muß die Lauffläche(!) abgedeckt sein. Felgenhorn und Flanke darf also überstehen.
Es natürlich immer wieder zu Diskussionen was nun Lauffläche ist und was nicht...
Auch das kann man Beispielsweise mit Kreide nachweisen...

EG:
Man lege das Lineal senkrecht an der radmitte an und kennzeichne wieder die Flanke mit Kreide. Nun trägt man einen 30Grad Winkel nach vorn und 50Grad Winkel nach hinten ab und kennzeichnet wieder die Flanken. In diesem Bereich muss das ganze Rad abgedeckt sein. Also Reifen und Felge = Rad!


So stehts im Gesetz (ungangssprachlich erklärt)
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Alt 26.05.2010, 22:18 #12
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Stimm ich voll mit ein
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Alt 27.05.2010, 11:05 #13
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Hallo Max2012,

gibt es bei Dir in der Gegend den KÜS oder GTÜ ???? Ich hab meinen letzten TÜV bei KÜS gemacht, weil da die Prüfer nicht so pingelig sind wie bei Dekra oder TÜV SÜD / NORD !

Soll als Tipp gelten mit KÜS / GTÜ !

Gruss Thomas
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Alt 27.05.2010, 11:20 #14
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So wie ich das sehe möchtest du eigentlich die Verbreiterungen nicht montieren. Da es bei dir nur um ein paar mm geht würde ich mal zu nem sehr guten Karosseriebetrieb gehen und die hinteren Radläufe leicht ziehen lassen. Gute Betriebe schaffen das auch ohne den Lack zu beschädigen. Die holen da Locker 1cm raus und dann sollte dein Problem gelöst sein. Und Verbreiterungen brauchst du dann auch keine mehr.
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Alt 27.05.2010, 12:33 #15
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Zitat:
Zitat von SaberRider Beitrag anzeigen
... Da es bei dir nur um ein paar mm geht würde ich mal zu nem sehr guten Karosseriebetrieb gehen und die hinteren Radläufe leicht ziehen lassen. Gute Betriebe schaffen das auch ohne den Lack zu beschädigen. Die holen da Locker 1cm raus und dann sollte dein Problem gelöst sein ...
Genau das wäre die letzte Möglichkeit und sehe ich auch somit genauso ! Und das heisst dass würde ich auch machen wenn ich in Max2012´s Position wäre denn dann kann kein TÜV´ler mehr rummeckern !

Gruss Thomas
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Alt 27.05.2010, 16:33 #16
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Stimmt nicht so ganz. Sie können prüfen lassen, ob das auch mit der ABE und den dort genannten Bedingungen übereinstimmt. Nur wenn es das tut, dann haben die ein Problem mehr. Dann kannst du denen nämlich eine Rechnung präsentieren: Kilometergeld, Zeitausfwand etc. Das wissen die auch und deswegen nehmen die davon gerne mal Abstand, wenn die sich nicht sehr sicher sind.

Übrigens ist es noch gar nicht lange her, dass die Zulassungsstellen einfach von dir verlangt haben, nachzuweisen, dass alles in Ordnung ist. Das sollte mit einem Gutachten geschehen und die Kosten sollte der Halter auf jeden Fall tragen. Dem wurde dann aber ein Riegel vorgeschoben und seitdem haben die Anordnungen in Zweifelsfällen oder bei strittigen Fällen deutlich nachgelassen.

Wolfgang
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Alt 27.05.2010, 17:12 #17
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Ich war bei den GTÜ Penners -.-
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Alt 27.05.2010, 18:04 #18
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Und was ist rausgekommen?
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Alt 27.05.2010, 18:47 #19
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Neh ich war am Dienstag schon bei GTÜ ich war nich bei Dekra oder so
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Alt 27.05.2010, 19:07 #20
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Achso war das gemeint.




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