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| TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht |
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| Forenseele | Zitat:
Im EU-Recht gibts leider keine "enormen Unterschiede" Was ist daran nicht zu verstehen das es einfach verboten ist ? Was ist daran nicht zu verstehen das eine Eintagung keinen Schutz vor späteren Kontrollen bietet ? | |||
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| | #2 | |||
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| GTI und TDI Fahrer | Zitat:
Wenn mir ein anerkannter Prüfingeneur der Dekra mir meine Änderungen am Fahrzeug abnimmt und neue HU gibt, kann ich als PKW Fahrer davon ausgehen, das es richtig ist was das Fachpersonal macht. Eine Eintragung des Prüfers kann auch nicht "einfach" so angefochten werden ohne weiteres, wenn das Rad irgendwo schleift ok, aber wenn es passt etc. ??? Es geht zwar, aber nicht ohne weiteres und dann sitzt der Prüfer mit im Boot, er ist der Fachmann, nicht ich. mfg marko | |||
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| | #3 | |||
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| Golftreffenplaner | Zitat:
Genauso ist es übrigens bei lauten ESDs, die eingetragen wurden. Jeder Verkehrspolizist darf dich damit erneut zum TÜV schicken, wenn der ESD ihm zu laut ist. Was lernen wir daraus? Lieber gleich RICHTIG eintragen lassen! | |||
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| | #4 | |||
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| User entfernt | Zitat:
Ich kam vor paar Jahren mit meinem 1.6L Golf in eine Tuning - Kontrolle und der Polizist meinte der Sport ESD sei aber verdammt laut und fragte, ob das Teil eingetragen sei, aber ich sagte " Der ist mit ABE " ![]() Darauf hin hat der Kollege von dem ein Besenstil aus dem Streifenwagen geholt und legte sich neben meinen Golf und klopfte wirklich Alles ab, ob da irgendwo eine Attrappe sich versteckt, aber Fehlanzeige. Als man da Nichts fand hat der Polizist gemeint ich solle die Motorhaube aufmachen und er wollte sie aufmachen aber da sie verschoben war klemmte das Motorhaubenschloss etwas. Also musste ich für Ihn die Motorhaube aufmachen und dann bat er Mich darum, den Luftfilterkasten auf zu machen und war verdutzt, dass da kein Sportluftfilter war, sondern Original VW Filter und Alles somit nämlich Serie gewesen ist ! Er verstand die Welt nicht mehr und er fragte wie das möglich ist und ich sagte " Das ist eben der Sport ESD, der den Sound macht " und dann mussten die Mich wieder ziehen lassen !In so einem Fall können die überhaupt nix machen da sind Ihnen die Hände gebunden.Gruss Thomas | |||
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| | #5 | |||
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| Golftreffenplaner | Zitat:
@wolfi Wann gab es diese Auflockerung der Vorschriften? Evtl. ist diese Geschichte, an die ich mich hier erinnere, vor diesem Datum gewesen. Dann hat GOLFTAF wahrscheinlich Recht. | |||
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| | #6 | |||
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| Bavarian Ossi !! |
also genau das problem hatte ich letztens erst beim audi von meiner freundin, wie hier schon alle gesagt haben mach die verbreiterung dran aber es kann sein das sie dir der tüv einträgt, zumindestens wenn du zu gleichen gehst. steht bei uns auch in der abnahme vorne gzogen und hinten radabdeckung(vom slk zum glück zum kleben) und wie schon gesagt da wird jeder tüv gleich sein! unser tüvler hat schon gesagt das er es uns auch ohne einträgt aber es kann sein das die cop´s es schnallen und die dir die karre still legen! grüße und viel glück! | |||
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| | #7 | |||
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| Akzent-Setzer | Zitat:
Er sagte mir Fahrzeuge vor Baujahr 95 (könnte das Problem sein!) können nach anderen Prüfrichtlinien geprüft werden (EG-irgendwas...) Hab auch HU bekommen ohne Seitenblinker was für Fahrzeuge nach 95 eigentlich nicht möglich ist. Eigentlich,... denn jeder Prüfer bewertet die Sachen etwas anders. Hab ich selbst erlebt. Jedenfalls sind bei mir die Räder eingetragen mit rausstehender Flanke und das ist rechtens. | |||
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| | #8 | |||
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| Wörtherseefahrer |
Hab ich alles verstanden Werd erst ma die Federwegsbegrenzer reinmachen noch nen Paar und die Verbreiertung dran amchen für den TüV nun bitte ich euch mal in allen Showrooms zu blättern Ich seh nur Reifen^^ und oder Felge^^ Schaut euch auch auf der Straße um ... ich mein nur vlt versteht mich ja auch jmd geht mir nur ums Prinzip bei dem paar mm könnt man echt Bäume ausreisen...Ich versteh das ja alles dagegen sag ich ja nix! | |||
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| | #9 | |||
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| Forenseele |
Aber das Gesetz ergibt was rechtens ist und nicht das was dir einer vom TÜV einträgt und durchgehen lässt. Der TÜV macht nunmal keine Gesetze.... | |||
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| | #10 | |||
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| Golftreffenplaner |
Hab bei mir ein Ähnliches Problem. Mein Reifen bzw felge steht genau bündig mit dem Kante oben, aber man kann von hinten und vorne ein teil der lauffläche sehen und das darf nicht sein ( an der hinterachse ) Was kann ich dagegen tun? Hinter dem Reifen könnte ich diese schäbigen Schmutzfänger dranmachen aber was mache ich vorn dem reifen machen? | |||
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| | #11 | |||
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| Akzent-Setzer |
STVZO: Man lege ein Lineal an der Radmitte waagerecht an und kennzeichne die Reifenfllanke jeweils mit Kreide. Jetz verschiebt man das Lineal 150mm nach oben und kennzeichnet wieder auf der Reifenflanke. Oberhalb dieser zweiten Kennzeichnungen muß die Lauffläche(!) abgedeckt sein. Felgenhorn und Flanke darf also überstehen. Es natürlich immer wieder zu Diskussionen was nun Lauffläche ist und was nicht... Auch das kann man Beispielsweise mit Kreide nachweisen... EG: Man lege das Lineal senkrecht an der radmitte an und kennzeichne wieder die Flanke mit Kreide. Nun trägt man einen 30Grad Winkel nach vorn und 50Grad Winkel nach hinten ab und kennzeichnet wieder die Flanken. In diesem Bereich muss das ganze Rad abgedeckt sein. Also Reifen und Felge = Rad! So stehts im Gesetz (ungangssprachlich erklärt) | |||
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| | #12 | |||
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| Wörtherseefahrer |
Stimm ich voll mit ein | |||
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| | #13 | |||
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| User entfernt |
Hallo Max2012, gibt es bei Dir in der Gegend den KÜS oder GTÜ ???? Ich hab meinen letzten TÜV bei KÜS gemacht, weil da die Prüfer nicht so pingelig sind wie bei Dekra oder TÜV SÜD / NORD ! Soll als Tipp gelten mit KÜS / GTÜ ! ![]() Gruss Thomas | |||
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| | #14 | ||
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| Hilfebietender |
So wie ich das sehe möchtest du eigentlich die Verbreiterungen nicht montieren. Da es bei dir nur um ein paar mm geht würde ich mal zu nem sehr guten Karosseriebetrieb gehen und die hinteren Radläufe leicht ziehen lassen. Gute Betriebe schaffen das auch ohne den Lack zu beschädigen. Die holen da Locker 1cm raus und dann sollte dein Problem gelöst sein. Und Verbreiterungen brauchst du dann auch keine mehr. | ||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu SaberRider für den nützlichen Beitrag: | GOLFTFATF (27.05.2010) |
| | #15 | |||
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| User entfernt | Zitat:
und sehe ich auch somit genauso ! Und das heisst dass würde ich auch machen wenn ich in Max2012´s Position wäre denn dann kann kein TÜV´ler mehr rummeckern !Gruss Thomas | |||
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| | #16 | |||
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| Helfersyndrom |
Stimmt nicht so ganz. Sie können prüfen lassen, ob das auch mit der ABE und den dort genannten Bedingungen übereinstimmt. Nur wenn es das tut, dann haben die ein Problem mehr. Dann kannst du denen nämlich eine Rechnung präsentieren: Kilometergeld, Zeitausfwand etc. Das wissen die auch und deswegen nehmen die davon gerne mal Abstand, wenn die sich nicht sehr sicher sind. Übrigens ist es noch gar nicht lange her, dass die Zulassungsstellen einfach von dir verlangt haben, nachzuweisen, dass alles in Ordnung ist. Das sollte mit einem Gutachten geschehen und die Kosten sollte der Halter auf jeden Fall tragen. Dem wurde dann aber ein Riegel vorgeschoben und seitdem haben die Anordnungen in Zweifelsfällen oder bei strittigen Fällen deutlich nachgelassen. Wolfgang | |||
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| | #17 | |||
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| Wörtherseefahrer |
Ich war bei den GTÜ Penners -.- | |||
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| | #18 | |||
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| Akzent-Setzer |
Und was ist rausgekommen? | |||
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| | #19 | |||
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| Wörtherseefahrer |
Neh ich war am Dienstag schon bei GTÜ ich war nich bei Dekra oder so | |||
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| | #20 | |||
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| Akzent-Setzer |
Achso war das gemeint. | |||
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