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Was für eine Auflockerung der Vorschriften? Es gab nur eine einzige Lockerung nämlich die, dass immer dann, wenn die Behörde etwas anordnet und sich dann herausstellt, dass kein verstoß vorliegt die Behörde die Kosten des Beweises tragen muss. Das war früher nämlich von denen gerne mal dem Fahrer überlassen worden. Und natürlich kann angeordnet werden, dass zu prüfen ist, ob die in der ABE genannten Bedingungen auch eingehalten sind. Das macht dann ein "Sachverständiger". Solange die ABE nicht widerrufen ist, können die an der ABE selbst nur sehr bedingt Zweifel anmelden. Das war doch neulich das Thema mit den Partikelfiltern, die die Bedingungen nicht eingehalten haben. Da wurden nachträglich die ABE widerrufen. Die Autos durften aber in Betrieb bleiben und waren nicht illegal unterwegs. Es durften nur keine mehr neu eingebaut werden. Zum Zeitpunkt des Einbaus waren die ABE nämlich gültig. Wenn bei dem Auto übrigens die ABE widerrufen wird, so können die Autos nicht mehr umgeschrieben werden und fallweise müssen die Autos aus dem verkehr gezogen werden. Da trifft dann allerdings die Hersteller mitunter der Hammer, weil die verpflichtet sind Autos mit ABE zu liefern. Ob man da vom Hersteller z.B. für unsere Altgolf mehr wie ein paar hundert Euro rausschinden kann, das wage ich zu bezweifeln. Wolfgang | |||
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