Und die 50mm Abstand von der Lichtaustrittskante zum boden beachten - zumindest mein Tüvi misst die sehr gerne nach.
Wo ich eben war der wollt das nich wissen Er meint das was im Gutachten steht ist sache.
So also bei mir ist nun alles Eingetragen. Der Tüvprüfer war wegen dem Gutachten mit der Einstellhöhe selber überrascht. Die haben das falsch geschrieben. Man nimmt die die Federauflage da unten sondern die die in der Mitte ist. Anders gehts ja garnich mit er