Tuning Felgen & Reifen, Motortuning, Fahrwerke und mehr

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Alt 05.04.2013, 19:01 #1
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Standard Wie tief darf ich das Gewindefahrwerk einstellen für Tüv?

Nabend Leute,

Morgen Früh gehts innen Wald Bäume fällen. Ich hoffe dass mir Morgen Mittag der Postbote mein Blaues Ta Technix liefert.

Wollte es dann evtl. auch schon einbauen. Nur wie Tief darf ich das einstellen, sodass der Tüv mir das Absegnet ?
Felgen sind Original 16 Zöller Jubi BBS


Gruss


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Alt 05.04.2013, 19:08 #2
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doofe Frage... so tief das es nicht schleift, ist doch logisch

wieviel mm kann dir hier keiner genau sagen, das musst du selbst testen, das hängt von verschiedenen Faktoren ab.
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batze91 (05.04.2013)
Alt 05.04.2013, 19:15 #3
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Wenn du es halt tief haben willst wüde ich die tiefstmögliche Einstellung laut Gutachten einstellen, dann Probefahren mit Volleinschlag in Kurven etc. und dann zum Tüv.

Der wird dir schon sagen ob das so geht oder nicht^^
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Alt 05.04.2013, 19:20 #4
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ok, Laut Gutachten...steht dort das Restgewinde drin sodass der Tüv das absegnet oder wie mess ich das ?

Habe das Gutachten im Netz gesucht und hab was gefunden. http://www.tatechnix.de/tatechnix/gx...3_TAGWVW03.pdf

aber ich steig da nich durch, wie tief darf ich runter...65mm?

Geändert von flo024 (05.04.2013 um 19:25 Uhr)
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Alt 05.04.2013, 19:47 #5
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Da steht ja Federauflage bis zu Befestigungsschraube.
Also misst du von der Auflage der Federn bis zur Schraube unten. Kommt dann noch immer auf den Tüvprüfer an ob er von oberhalb oder unterhalb der Federnauflage misst oder ob er oben, unten oder mitte der Schraube misst.
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Alt 05.04.2013, 19:56 #6
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Ich schraube immer so weit runter wie geht ohne das es schleift...also schön verschränken den Wagen...und dann ab zum TÜV...der sagts dir dann schon...keine Angst
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Alt 05.04.2013, 19:58 #7
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Wie is das denn nun, is das Blaue weicher wie das Rote? Habe nu das Blaue bestellt, aber die Meinungen teilen sich welches härter is. Ich jedenfalls wollte nicht zu hart

Geändert von flo024 (05.04.2013 um 20:51 Uhr)
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Alt 05.04.2013, 20:00 #8
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wenn dus bestellt hast. wirste doch sehen (merken) wies ist
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Alt 06.04.2013, 08:36 #9
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Grundsätzlich: die billigen FW sind immer ziemlich hart.
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Alt 06.04.2013, 09:15 #10
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Zitat:
Zitat von flo024 Beitrag anzeigen
aber ich steig da nich durch, wie tief darf ich runter...65mm?
Zitat:
Zitat von Krog Beitrag anzeigen
Da steht ja Federauflage bis zu Befestigungsschraube.


Grüße Ritschy




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Alt 06.04.2013, 17:58 #11
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Und die 50mm Abstand von der Lichtaustrittskante zum boden beachten - zumindest mein Tüvi misst die sehr gerne nach.
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Alt 07.04.2013, 12:04 #12
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Wie auf dem Bild hier gezeigt habe ich es auch eingestellt und alles bestens beim TÜV.
Oberkante Federauflage bis Mitte Schraube.
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flo024 (09.04.2013)
Alt 12.06.2013, 18:03 #13
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Ich habe 120mm...so sieht das aus.

Das doch nich normal?


Versteh nich was da im Gutachten steht... da Steht 120-160 mm. Ich hab das auf 120mm gestellt und die Karre is sau hart. Bitte helft mir, ich muss Morgen zum Eintragen !

Geändert von flo024 (12.06.2013 um 18:35 Uhr)
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Alt 13.06.2013, 01:36 #14
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Zitat:
Zitat von Ben_RGBG Beitrag anzeigen
Und die 50mm Abstand von der Lichtaustrittskante zum boden beachten - zumindest mein Tüvi misst die sehr gerne nach.
Scheisse...bin ich volles Brett drüber lol

[QUOTE=Flo024Ich habe 120mm...so sieht das aus.

Das doch nich normal?[/QUOTE]

Handbremse gelöst? Stück gefahren?

Geändert von Martin87 (13.06.2013 um 01:38 Uhr)
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Alt 13.06.2013, 01:57 #15
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Zitat:
Zitat von Martin87 Beitrag anzeigen
Scheisse...bin ich volles Brett drüber lol
Hast ja kaum scheinwerfer mit linse
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Martin87 (13.06.2013)
Alt 13.06.2013, 05:57 #16
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Zitat:
Zitat von Martin87 Beitrag anzeigen
Scheisse...bin ich volles Brett drüber lol



Handbremse gelöst? Stück gefahren?
Ja war gelöst...das aufm Bild da is übrigens vorne :-D
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Alt 13.06.2013, 07:07 #17
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grundsätlich
bewegliche teile (spoiler 8cm ) spoiler bis boden 8cm
feste teile 12cm ( achse usw )
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Alt 13.06.2013, 07:38 #18
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Folgende Dinge müssen zusätzlich zum Gutachten eingehalten werden.

• Fern- und Abblendlicht 500mm § 50 Abs. 1 StVZO
• Blinker seitlich 500mm § 54 StVZO
• Nebelscheinwerfer 250mm § 52 StVZO
• Bremsleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO
• Schlussleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen hinten 300mm § 60 Abs. 2 StVZO
• Nebelschlussleuchte 250mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO
• Blinker vorne 350mm § 54 StVZO
• Rückfahrscheinwerfer 250mm § 53a Abs. 3 StVZO
• Blinker hinten 350mm § 54 StVZO
• Seitenmarkierungsleuchten 250mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO

Verstösse gegen das Gutachten bzw. die Auflagen der StVZO können bei einem Unfall schnell mal bis zu 5.000 € kosten (bei Personenschaden noch viel mehr) da man ohne Betriebserlaubniss bzw. Versicherungsschutz unterwegs ist.

Ohne Unfall kann das Fahrzeug bei einer Kontrolle jederzeit stillgelegt und abgeschleppt werden. Kosten dürften aber im Vergleich zum Unfall aber sehr billig sein, denke mal das man da so ab 250 € dabei ist.

Wer das freiwillig Riskiert ist in meinen Augen geistig nicht ganz auf der Höhe.
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Alt 13.06.2013, 07:53 #19
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Zitat:
Zitat von golf-3-ms Beitrag anzeigen
grundsätlich
bewegliche teile (spoiler 8cm ) spoiler bis boden 8cm
feste teile 12cm ( achse usw )
Das ist aber kein Gesetz? Nur eine Richtlinie, aber kein muss.

Meines Wissensstands.
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Alt 13.06.2013, 11:23 #20
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Zitat:
Zitat von Peter[OG] Beitrag anzeigen
Ohne Unfall kann das Fahrzeug bei einer Kontrolle jederzeit stillgelegt und abgeschleppt werden. Kosten dürften aber im Vergleich zum Unfall aber sehr billig sein, denke mal das man da so ab 250 € dabei ist.
Im Vergleich zu einem Unfall natürlich, das Zauberwort hier ist "ab" 250€. Ist bei mir schon lange her aber ich meine ich war da doch einiges drüber. Alleine das Abschleppen wurde dreimal fällig (vom Ort des Anhaltens zum Abschleppunternehmen, danach zur DEKRA und von der Dekra wieder zurück) und der Gutachter der sich den Wagen anguckt macht das ja auch nicht umsonst. Bin mir grade nichtmal mehr sicher ob der Endbetrag überhaupt noch dreistellig vorm Komma war. Ist schon zulange her.






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