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-   -   Wie tief darf ich das Gewindefahrwerk einstellen für Tüv? (http://www.golf3.de/showthread.php?t=113522)

flo024 05.04.2013 19:01

Wie tief darf ich das Gewindefahrwerk einstellen für Tüv?
 
Nabend Leute,

Morgen Früh gehts innen Wald Bäume fällen. Ich hoffe dass mir Morgen Mittag der Postbote mein Blaues Ta Technix liefert.

Wollte es dann evtl. auch schon einbauen. Nur wie Tief darf ich das einstellen, sodass der Tüv mir das Absegnet ?
Felgen sind Original 16 Zöller Jubi BBS


Gruss

Steven9291 05.04.2013 19:08

doofe Frage... so tief das es nicht schleift, ist doch logisch ;)

wieviel mm kann dir hier keiner genau sagen, das musst du selbst testen, das hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Krog 05.04.2013 19:15

Wenn du es halt tief haben willst wüde ich die tiefstmögliche Einstellung laut Gutachten einstellen, dann Probefahren mit Volleinschlag in Kurven etc. und dann zum Tüv.

Der wird dir schon sagen ob das so geht oder nicht^^

flo024 05.04.2013 19:20

ok, Laut Gutachten...steht dort das Restgewinde drin sodass der Tüv das absegnet oder wie mess ich das ?

Habe das Gutachten im Netz gesucht und hab was gefunden. http://www.tatechnix.de/tatechnix/gx...3_TAGWVW03.pdf

aber ich steig da nich durch, wie tief darf ich runter...65mm?

Krog 05.04.2013 19:47

Da steht ja Federauflage bis zu Befestigungsschraube.
Also misst du von der Auflage der Federn bis zur Schraube unten. Kommt dann noch immer auf den Tüvprüfer an ob er von oberhalb oder unterhalb der Federnauflage misst oder ob er oben, unten oder mitte der Schraube misst.

Martin87 05.04.2013 19:56

Ich schraube immer so weit runter wie geht ohne das es schleift...also schön verschränken den Wagen...und dann ab zum TÜV...der sagts dir dann schon...keine Angst :)

flo024 05.04.2013 19:58

Wie is das denn nun, is das Blaue weicher wie das Rote? Habe nu das Blaue bestellt, aber die Meinungen teilen sich welches härter is. Ich jedenfalls wollte nicht zu hart

Martin87 05.04.2013 20:00

wenn dus bestellt hast. wirste doch sehen (merken) wies ist :)

.arwn00R 06.04.2013 08:36

Grundsätzlich: die billigen FW sind immer ziemlich hart.

Ritschy4711 06.04.2013 09:15

Zitat:

Zitat von flo024 (Beitrag 1579027)
aber ich steig da nich durch, wie tief darf ich runter...65mm?

Zitat:

Zitat von Krog (Beitrag 1579044)
Da steht ja Federauflage bis zu Befestigungsschraube.

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1365232427.jpg

Grüße Ritschy

Ben_RGBG 06.04.2013 17:58

Und die 50mm Abstand von der Lichtaustrittskante zum boden beachten - zumindest mein Tüvi misst die sehr gerne nach.

TheMikka123 07.04.2013 12:04

Wie auf dem Bild hier gezeigt habe ich es auch eingestellt und alles bestens beim TÜV.
Oberkante Federauflage bis Mitte Schraube.

flo024 12.06.2013 18:03

Ich habe 120mm...so sieht das aus.

Das doch nich normal?
http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1371053021.JPG

Versteh nich was da im Gutachten steht... da Steht 120-160 mm. Ich hab das auf 120mm gestellt und die Karre is sau hart. Bitte helft mir, ich muss Morgen zum Eintragen !

Martin87 13.06.2013 01:36

Zitat:

Zitat von Ben_RGBG (Beitrag 1579537)
Und die 50mm Abstand von der Lichtaustrittskante zum boden beachten - zumindest mein Tüvi misst die sehr gerne nach.

Scheisse...bin ich volles Brett drüber :) lol

[QUOTE=Flo024Ich habe 120mm...so sieht das aus.

Das doch nich normal?[/QUOTE]

Handbremse gelöst? Stück gefahren?

rulez 13.06.2013 01:57

Zitat:

Zitat von Martin87 (Beitrag 1607847)
Scheisse...bin ich volles Brett drüber :) lol

Hast ja kaum scheinwerfer mit linse :D

flo024 13.06.2013 05:57

Zitat:

Zitat von Martin87 (Beitrag 1607847)
Scheisse...bin ich volles Brett drüber :) lol



Handbremse gelöst? Stück gefahren?

Ja war gelöst...das aufm Bild da is übrigens vorne :-D

golf-3-ms 13.06.2013 07:07

grundsätlich
bewegliche teile (spoiler 8cm ) spoiler bis boden 8cm
feste teile 12cm ( achse usw )

Peter[OG] 13.06.2013 07:38

Folgende Dinge müssen zusätzlich zum Gutachten eingehalten werden.

• Fern- und Abblendlicht 500mm § 50 Abs. 1 StVZO
• Blinker seitlich 500mm § 54 StVZO
• Nebelscheinwerfer 250mm § 52 StVZO
• Bremsleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO
• Schlussleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen hinten 300mm § 60 Abs. 2 StVZO
• Nebelschlussleuchte 250mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO
• Blinker vorne 350mm § 54 StVZO
• Rückfahrscheinwerfer 250mm § 53a Abs. 3 StVZO
• Blinker hinten 350mm § 54 StVZO
• Seitenmarkierungsleuchten 250mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO

Verstösse gegen das Gutachten bzw. die Auflagen der StVZO können bei einem Unfall schnell mal bis zu 5.000 € kosten (bei Personenschaden noch viel mehr) da man ohne Betriebserlaubniss bzw. Versicherungsschutz unterwegs ist.

Ohne Unfall kann das Fahrzeug bei einer Kontrolle jederzeit stillgelegt und abgeschleppt werden. Kosten dürften aber im Vergleich zum Unfall aber sehr billig sein, denke mal das man da so ab 250 € dabei ist.

Wer das freiwillig Riskiert ist in meinen Augen geistig nicht ganz auf der Höhe.

GT_Variant 13.06.2013 07:53

Zitat:

Zitat von golf-3-ms (Beitrag 1607870)
grundsätlich
bewegliche teile (spoiler 8cm ) spoiler bis boden 8cm
feste teile 12cm ( achse usw )

Das ist aber kein Gesetz? Nur eine Richtlinie, aber kein muss.

Meines Wissensstands.

osnabruecker 13.06.2013 11:23

Zitat:

Zitat von Peter[OG] (Beitrag 1607880)
Ohne Unfall kann das Fahrzeug bei einer Kontrolle jederzeit stillgelegt und abgeschleppt werden. Kosten dürften aber im Vergleich zum Unfall aber sehr billig sein, denke mal das man da so ab 250 € dabei ist.

Im Vergleich zu einem Unfall natürlich, das Zauberwort hier ist "ab" 250€. Ist bei mir schon lange her aber ich meine ich war da doch einiges drüber. Alleine das Abschleppen wurde dreimal fällig (vom Ort des Anhaltens zum Abschleppunternehmen, danach zur DEKRA und von der Dekra wieder zurück) und der Gutachter der sich den Wagen anguckt macht das ja auch nicht umsonst. Bin mir grade nichtmal mehr sicher ob der Endbetrag überhaupt noch dreistellig vorm Komma war. Ist schon zulange her.


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